Drucksache - DrS/2020/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewegungslotse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Dr. Hakimpour-Zern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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31.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Der Kreis Segeberg wurde im Jahr 2019 als eine von sechs Modellkommunen zur Umsetzung des Projektes KOMBINE – Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der nationalen Empfehlungen – ausgewählt.
Das Projekt verfolgt hierbei insbesondere die Ziele
- einer modellhaften Entwicklung und Umsetzung von innovativen Ansätzen der kommunalen Bewegungsförderung in der Lebenswelt Kommune mit dem Fokus auf sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen
- eines modellhaften Aufbaus von Strukturen der kommunalen Bewegungsförderung.
Durch die Teilnahme an KOMBINE ist der Kreis berechtigt, einen weiteren Antrag zur Förderung einer zielgruppenspezifischen Intervention zu stellen.
Zum Erreichen der genannten Ziele von KOMBINE soll eine kreisweit wirksame Maßnahme initiiert werden. Die Kreisarbeitsgemeinschaft KOMBINE in Zusammenarbeit mit der Projekt-Steuerungsgruppe strebt hierfür die Anstellung von Bewegungslotsen beim Kreissportverband an. Aufgabe der Bewegungslotsen ist es, Teilnehmende für Bewegungsangebote zu gewinnen. Dabei gilt es, Personen an bereits bestehende Angebote heranzuführen sowie neue, von der Zielgruppe gewünschte Angebote zu initiieren. Die Besonderheit der Bewegungslotsen ist, dass sie nicht lokal gebunden sind, sondern in jeder Gemeinde aktiv werden können und somit auch Gemeinden profitieren, die (noch) nicht im Projekt aktiv sind. Durch die niedrigschwellige und aufsuchende Arbeitsweise sollen alle Altersgruppen unabhängig von der sozialen Zugehörigkeit angesprochen werden. Zur Umsetzung dieses Projektes ist geplant, Fördermittel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu beantragen. Die einzubringende Eigenleistung des Kreises beträgt 20 % der jährlichen Projektausgaben in Höhe von max. 30.000 € jährlich, also max. 6000 €. Die geplante Projektlaufzeit erstreckt sich vom 01.01.2021 bis 31.12.2024.
Sachverhalt:
Im Kreis Segeberg wurden bisher wenige Maßnahmen zur Bewegungsförderung umgesetzt. So konnten z. B. noch vor Start von KOMBINE im Jahr 2018 Spaziergangsgruppen in einer kreisangehörigen Stadt etabliert werden, die fortlaufend vom Kooperationspartner, dem Deutschen Roten Kreuz, begleitet werden.
Im Rahmen des Projektes KOMBINE konnten in den drei Modellgemeinden Fahrenkrug, Trappenkamp und Weddelbrook erste Maßnahmen zur Bewegungsförderung geplant und teilweise umgesetzt werden. Diese wurden durch verschiedene Fördermittel und Spenden finanziert.
Von einer Maßnahme, die kreisweit wirksam ist, kann bisher noch nicht berichtet werden, sodass hier noch großes Entwicklungspotenzial besteht. Alle bisher entwickelten Maßnahmen sind ortsgebunden und somit nicht für alle Bürger*innen des Kreises zugänglich. Hier setzt die im Rahmen von KOMBINE entwickelte Maßnahme, das Konzept der Bewegungslotsen, an, die gemeindeübergreifend tätig sein sollen, um Bürger*innen langfristig an einen bewegungsreichen Lebensstil heranzuführen.
Der Kreis Segeberg hat rund 276.000 Einwohner*innen, wovon rund 65.000 Mitglieder in einem von ca. 200 Sportvereinen sind. Erfahrungsgemäß nimmt nur die Hälfte davon auch aktiv an Angeboten teil. Es besteht ein Bedarf an Angeboten, die auch außerhalb von Sportvereinen stattfinden und die Bürger*innen aktiv abholen. Hierauf ist diese Maßnahme ausgerichtet.
Bewegungslotsen sollen die vom Landessportverband angebotene Ausbildung zu „Integrationslotsen im Sport“ absolvieren, um auf ihre Aufgabe vorbereitet zu werden, die in erster Linie die Ansprache der Zielgruppe inklusive der Ableitung und Initiierung von bedarfsgerechten Angeboten umfasst.
Im Idealfall besitzen Bewegungslotsen zudem eine Übungsleiter*innen-Lizenz, um Sport- bzw. Bewegungsangebote selbst durchführen zu können.
Pro Planungsraum soll ein Bewegungslotse angestellt werden, der/ die zunächst die Bedarfe der Bürger*innen vor Ort erhebt und aus diesem Bedarf (im Idealfall mit ihnen zusammen) Maßnahmen zur Bewegungsförderung ableitet. Um die Bürger*innen vor Ort zu erreichen, ist die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen wie Jugend-, Familien- und Kulturzentren, Seniorenheimen und weiteren sozialen Einrichtungen angedacht, um vor allem auch Menschen sozialer Benachteiligung anzusprechen. Personen, die (noch) nicht durch diese Institutionen erreicht werden können, sollen durch Öffentlichkeitsarbeit und Mundpropaganda auf die Arbeit und Angebote der Bewegungslotsen aufmerksam gemacht werden.
Wichtig hervorzuheben ist, dass bei der Teilnahme an Angeboten keine Verbindlichkeiten durch Vereinszugehörigkeiten o. ä. entstehen, sondern für jede*n frei und auch spontan zugänglich sein sollen.
Für die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen erheben die Bewegungslotsen den Bedarf vor Ort, sodass passgenaue Angebote initiiert werden können. Diese Angebote können dann durch den Bewegungslotsen begleitet und langfristig durch die Ausbildung von Multiplikator*innen aus der Zielgruppe weitergeführt werden.
Stellt sich heraus, dass Bedarfe sich mit bereits existenten Angeboten decken, kann ein Bewegungslotse außerdem auf diese verweisen und eine Begleitung zu einem Schnuppertraining anbieten. Damit sollen Hemmschwellen gebrochen und Personen an bereits bestehende Angebote herangeführt werden.
Begleitet werden soll diese Maßnahme durch eine Steuerungsgruppe, die sich aus den Bewegungslotsen, dem Kreissportverband, dem Jobcenter sowie der Kreisverwaltung inklusive dem Büro für Chancengleichheit zusammensetzt.
Finanzierung:
Finanziert werden soll das Projekt in erster Linie durch die Fördergelder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Der Hauptanteil der benötigten Mittel entfällt auf die Finanzierung der Bewegungslotsen (21.600 €/ Jahr). Außerdem werden Mittel für die Deckung von Sach- und Gemeinkosten sowie sonstige Projektausgaben, z. B. Veranstaltungsausgaben, benötigt. Die Maßnahme kann mit bis zu 30.000 €/ Jahr von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung als Förderung bezuschusst werden, der zu leistende Eigenanteil des Kreises liegt bei 20%.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Siehe oben: Voraussetzung für die Förderung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist die Einbringung eines Eigenanteils von 20 %. Dies entspricht 6000 €/ Jahr bei vier Jahren Laufzeit.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Es wird ein gesundes Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden gefördert. Es wird die soziale Teilhabe gefördert. Themenfelder: Gesundheitliche Chancengleichheit, Krankheitsprävention Erhalt und Ausbau von gesunden Lebenswelten. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
