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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Es wird zukünftig auf einen Beschluss über die Prioritätenliste im Rahmen der investiven Sportförderung verzichtet. Der Kreissportverband legt dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport einmal jährlich einen Sachbericht sowie die aktuelle Prioritätenliste zur Kenntnis vor.

§ 4 (3) des Vertrages wird entsprechend dem Entwurf der Anlage 2 angepasst.

 

2. Der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der in § 7 (4) 2 des Vertrages genannten Einzelpositionen b und c wird zugestimmt.  Der Vertrag wird gemäß dem Entwurf der Anlage 2 entsprechend in § 7 ( 4) um diese Änderung ergänzt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung:

Der Kreissportverband Segeberg e.V ( KSV ) beantragt die Änderung des Vertrages über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg vom 31.01.2011 in 2 Punkten. Näheres dazu im Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.04.2020 ( Anlage 1: Antrag vom 28.04.2020 zur Änderung des Vertrages ) beantragt der Kreissportverband Segeberg e.V. ( KSV) die Änderung des Vertrages über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg vom 31.01.2011 in folgend genannten  Punkten:

 

1. Verfahren zum Beschluss über die Förderung von Investitionsvorhaben nach Vorlage der Prioritätenliste (Vertrag § 4 des Vertrages/ Förderung von Investitionsvorhaben)

 

Der Kreissportverband erfüllt aufgrund des genannten durch den Kreistag des Kreises Segeberg beschlossenen Vertrages zuverlässig seit 2011 die Aufgabe der Förderung von Investitionsvorhaben für den Bau und die Verbesserung von Sportanlagen.

 

Der KSV beantragt nun, dass der lt. Vertrag jährlich erforderliche Beschluss der Kreisgremien über den Maßnahmenkatalog ( sog. Prioritätenliste) zukünftig wegfällt und die Prioritätenliste dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport einmal jährlich zusammen mit einem Sachbericht lediglich zur Kenntnis gegeben wird.

Die in der Vergangenheit unterjährig zum Teil mehrfach zum Beschluss vorgelegten, dann jeweils neu angepassten Maßnahmenkataloge ( sog. Prioritätenlisten), wurden seitens der Politik bislang nie beanstandet.

Die Begründung des KSV, dass sich Zusagen zu geplanten Maßnahmen während des Jahres unnötig verzögern ,weil erst die Zustimmung der Kreisgremien über den Maßnahmenkatalog abzuwarten ist, ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar.

Der KSV hat über den laufenden Vertrag bereits den Auftrag seitens des Kreises Segeberg, eigenverantwortlich über die Anträge und die Priorität der Maßnahmen gemäß den Richtlinien des Kreises zu entscheiden und kann dafür ausschließlich die Mittel einsetzen, für die es bereits einen politischen Beschluss gibt.

Aus Sicht der Verwaltung kann aus den vorstehend genannten Gründen zukünftig auf die Beschlüsse über die Prioritätenliste verzichtet werden.

Die Verwaltung schlägt daher eine Änderung des § 4 ( 3) , wie in der Anlage im Entwurf dargestellt  (Anlage 2 : Lesefassung Vertrag KSV 25.08.2020 ), vor.

 

 

2. Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Fördermittel des Kreises Segeberg zur Durchführung der Aufgaben gemäß § 7 ( 4) des Vertrages.

 

Der KSV bittet, über die Möglichkeit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Budgets der in § 7 ( 2) folgend genannten Aufgaben der Förderungen gemäß § 7(2) b. und § 7 (2) c  zu beschließen.

 

 § 7 (2) b) Förderung der laufenden Sportzwecke gemäß § 5 (Übungsleiterentschädigungen,  Förderung der sportlichen Jugendarbeit und der Förderung der Aus-und Fortbildung im Bereich des Sports sowie der sportfachlichen Fortbildung von Kindertageseinrichtungen und Schulen)

 

§ 7 (2) c) Förderung der Ausbildung und Fortbildung gemäß § 6 ( Erbringung von Fachleistungen zu aktuellen sportfachlichen Themen)

 

Die Einzelposition § 7 (2) d) , der Verwaltungskostenzuschuss, ist bereits gegenüber den Positionen b und c einseitig deckungsfähig. Die Fördermittel gemäß § 7 (2) a, für die Förderung von Investitionsvorhaben, bleiben von einseitigen oder gegenseitigen Deckungsmöglichkeiten unberührt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen einen Beschluss, die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß Antrag über den Vertrag zu vereinbaren.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Änderung bzw. Ergänzung des § 7 (4), wie im Entwurf dargestellt vor (Anlage 2: Lesefassung Vertrag mit KSV 25.08.2020).

 

Der Beschlussvorlage ist der aktuelle Stand des Vertrages (Anlage 2) beigefügt. Die Vorschläge der Verwaltung in Bezug auf die beantragten Änderungen sind farbig markiert. Die aktuellen Werte aus den vergangenen Beschlüssen wurden ebenfalls mit aufgenommen.

Nach Rücksprache mit dem Kreissportverband wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die aktuelle Sachlage überprüfen und zwecks weiterer Gestaltung des Vertrages auf den Fachausschuss zukommen, da die genehmigten Zuschüsse für einige Förderbereiche im Jahr 2021 ( z.B. die investive Förderung) ohnehin auslaufend sind.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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