Drucksache - DrS/2020/149
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. auf eine institutionelle Förderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher,Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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25.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.08.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag A:
Der Trägerverein KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V soll in den Jahren 2021-2023 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 eine Förderung in Höhe von bis zu 20 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.
Ausnahmsweise wird gemäß Ziff.2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.
Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung (Anlage 3) ermittelten Summen maximal gefördert werden:
Haushaltsjahr 2021: 22.868,80 €
Haushaltsjahr 2022: 23.200,00 €
Haushaltsjahr 2023: 23.600,00 €
Bei den genannten Summen handelt es sich um die Höchstbeträge im Rahmen der institutionellen Förderung für die Jahre 2021-2023.
Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Trägervereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.
Die Gesamtfinanzierung setzt eine erheblich höhere Förderung der übrigen Zuwendungsgeber voraus.
Beschlussvorschlag B:
Die Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wird als Ausnahme gemäß Ziff 3.7 der Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt. Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V soll in den Jahren 2021-2023 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 eine Förderung in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.
Ausnahmsweise wird gemäß Ziff.2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.
Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung ermittelten Summen maximal gefördert werden:
Haushaltsjahr 2021: 29.987,00 €
Haushaltsjahr 2022: 32.135,00 €
Haushaltsjahr 2023: 35.400,00 €
Bei den genannten Summen handelt es sich um die beantragten Beträge für die Jahre 2021, 2022 und den Höchstbetrag für das Jahr 2023.
Bei der Kostenbeteiligung der Kreises Segeberg in Höhe von höchstens 30 % der als förderfähig anerkannten Kosten fehlt dem Trägerverein im Haushaltsjahr 2023 eine Summe in Höhe von 4.150,00 Euro. Diese Summe muss vom Trägerverein selbst oder von übrigen Zuwendungsgebern erbracht werden.
Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Trägervereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V beantragt eine institutionelle Förderung für die Gedenkstätte. Näheres dazu wird im Sachverhalt erläutert.
Sachverhalt:
Die KZ-Gedenkstätte besteht seit 20 Jahren.
Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V beantragt mit Schreiben vom 08.05.2020 eine institutionelle Förderung ( Personal- und laufende Betriebskosten) für die Gedenkstätte (Anlage 1: Förderantrag), zunächst für die Jahre 2021-2023. Der Trägerverein bittet um eine finanzielle Förderung seitens des Kreises Segeberg in Höhe von
29.987,00 Euro für das Jahr 2021,
32.135,00 Euro für das Jahr 2022 und
39.550,00 Euro für das Jahr 2023.
Zu dem Antrag wurden eine inhaltliche Begründung zum Förderbedarf (Anlage 2) sowie ein Haushaltsplan für die Jahre 2021-2023 (Anlage 3) nachgereicht.
Aufgrund der baulichen Erweiterung des Dokumentenhauses, mit dessen Fertigstellung zum Ende dieses Jahres gerechnet wird, steht auch die Neukonzeptionierung der Dauerausstellung an.
Die baulichen Maßnahmen wurden anderweitig gefördert. Eine Kostenbeteiligung des Kreises Segeberg war dafür nicht erforderlich.
Personelle Besetzung der Gedenkstätte:
Für den hauptamtlichen Gedenkstättenleiter läuft die befristete Stelle (50 %-Stelle), die bislang von der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) finanziert wurde, zum 31.12.2020 aus.
Aufgrund der Neukonzeptionierung in Verbindung mit dem neuen Dokumentenhaus wird das Angebot an Projekten und Veranstaltungen der Gedenkstätte für die Besucher*innen erheblich erweitert. Für den damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwand ist es erforderlich, dass die Leitungsstelle ab dem 01.01.2021 in Vollzeit besetzt wird. Weiterhin hat die Gedenkstätte Personalbedarf im Bereich von Hausmeistertätigkeiten. Für diese Stelle wird es noch bis zum Jahr 2023 eine Kostenbeteiligung durch das Jobcenter geben. Voraussetzung dafür ist jedoch die Leistung eines Eigenanteils durch den Trägerverein. Diesen kann der Verein mit eigenen Mitteln nicht abdecken. Das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) stellt mindestens bis zum Jahr 2025 einen Lehrer / eine Lehrerin (6 Wochen-Std) für den gedenkstättenpädagogischen Bereich zur Verfügung.
Finanzbedarf der Gedenkstätte im Rahmen einer institutionellen Förderung für die Jahre 2021 bis 2023:
Aus den Antragsunterlagen des Trägervereins geht hervor, in welcher Höhe der zukünftige Finanzbedarf im Rahmen einer institutionellen Förderung jeweils durch eine Beteiligung der Kreise Pinneberg und Segeberg, das Jobcenter, die Stadt Kaltenkirchen und die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten abgedeckt werden könnte.
Den Finanzbedarf für die institutionelle Förderung (Personal und Betriebskosten) hat der Verein wie folgt dargestellt (Anlage 2: Inhaltliche Begründung der Finanzplanung 2021-2023):
Finanzbedarf (Personal-und Betriebskosten) für 2021:
Gesamt: 122.344,00 Euro
Bürgerstiftung SH Gedenkstätten: 45.572,00 Euro
Kreis Segeberg: 29.987,00 Euro
Kreis Pinneberg: 9.415,00 Euro
Stadt Kaltenkirchen: 10.000,00 Euro
Jobcenter Kreis Segeberg: 27.370,00 Euro
Finanzbedarf (Personal-und Betriebskosten) für 2022:
Gesamt: 124.000,00 Euro
Bürgerstiftung SH Gedenkstätten: 46.000,00 Euro
Kreis Segeberg: 32.135,00 Euro
Kreis Pinneberg: 11.125,00 Euro
Stadt Kaltenkirchen: 10.000,00 Euro
Jobcenter Kreis Segeberg: 24.750,00 Euro
Finanzbedarf (Personal und Betriebskosten) für 2023:
Gesamt: 126.000,00 Euro
Bürgerstiftung SH Gedenkstätten: 46.500,00 Euro
Kreis Segeberg: 39.550,00 Euro
Kreis Pinneberg: 18.050,00 Euro
Stadt Kaltenkirchen: 10.000,00 Euro
Jobcenter Kreis Segeberg: 11.900,00 Euro
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Antrag des Trägervereins handelt es sich um eine Förderung im Bereich Kultur. Dieser Antrag entspricht jedoch nicht den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg vom 01.01.2018. Danach sind institutionelle Förderungen für bestehende Kultureinrichtungen/Gedenkstätten nicht vorgesehen.
Es wäre zu entscheiden, ob der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V gemäß den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 eine Förderung erhalten sollte. Der Verein hat einen entsprechenden Haushaltsplan vorgelegt, womit der Bedarf begründet wird. Der Kostenbedarf ist aus Sicht des Fachdienstes schlüssig und korrekt dargestellt. Der Trägerverein hat vorstehend die Gesamtfinanzierung und die Kostenbeteiligung weiterer Zuwendungsgeber dargestellt, jedoch die gemäß Ziff 2.1 der Richtlinien zu leistende angemessene Eigenbeteiligung nicht explizit genannt. Diese hat der Fachdienst bei der Berechnung der möglichen Zuschüsse berücksichtigt ( Anlage 4 :Vermerk Antragsprüfung). Als Eigenbeteiligung können die jährlichen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden in Höhe von 8.000,00 Euro gemäß vorgelegtem Haushaltsplan ( Anlage 3 ) anerkannt werden.
Der vorgesehene Kostenanteil des Kreises Pinneberg ist zunächst im Verhältnis zu dem hohen Anteil des Kreises Segeberg in den nächsten Jahren geringer.
Das ist wie folgt begründet: Die Ausstellung wurde bisher überwiegend von Besucher*innen (Schulklassen, andere Gruppen und nicht angemeldete einzelne Gäste) aus dem Kreis Segeberg besucht. Ein erheblich geringerer Anteil der Besucher*innen kam aus dem Kreis Pinneberg.
Aufgrund der Neukonzeptionierung und der erweiterten Angebote ist geplant, dass zukünftig erheblich mehr Schulklassen aus dem Kreis Pinneberg die Gedenkstätte besuchen. Die finanzielle Beteiligung des Kreises Pinneberg ist daher auch langfristig solange ansteigend geplant, bis sich der Anteil an den Personalkosten dem Kostenanteil des Kreise Segeberg prozentual angeglichen hat.
Eine Steigerung der jährlichen Zuschüsse der Kreise Segeberg und Pinneberg sind ferner ansteigend geplant, da sich die Kostenbeteiligung des Jobcenters an der Hausmeisterstelle jährlich verringert.
Insgesamt ist zu erwarten, dass die Existenz der Gedenkstätte zukünftig nur dann gesichert ist, wenn der Verein langfristig, auch über das Jahr 2023 hinaus hohe Zuschüsse über den Kreis Segeberg und Zuschüsse weiterer Zuwendungsgeber erhält.
Die Finanzierung der Institution Gedenkstätte Kaltenkirchen wäre aus Sicht des Fachdienstes bis einschließlich des Jahres 2023 gesichert, sofern sich alle vorgesehenen Zuwendungsgeber an den Kosten beteiligen.
Eine Förderung ist aufgrund der Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 mit einer Förderung in Höhe von 20 v.H. der als förderfähig anzuerkennenden Kosten der Maßnahme möglich. Auch der Beschluss einer höheren Förderung im Rahmen einer Ausnahme ist danach möglich. Näheres dazu ist in der Anlage 4 (Vermerk Antragsprüfung) erläutert.
Die Förderung der Gedenkstätte wäre eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Freiwillige Ausgaben /Kulturförderung
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 97.522,00 € insgesamt für die Jahre 2021-2023 |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:252 | |
| In der Ergebnisrechnung: 2021: 29.987,00 € 2022: 32.135,00 € 2023: 35.400,00 € | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; 3.6 Förderung einer Bildungs-und Kultureinrichtung |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
|
(wie Dokument)
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481,1 kB
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4
|
(wie Dokument)
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119,9 kB
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5
|
(wie Dokument)
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340,5 kB
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