Drucksache - DrS/2020/061
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunales Antragsverfahren für Schülerfahrkarten mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher,Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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25.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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27.08.2020
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Variante A: Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, ein gemeinsames digitales Listenschülerverfahren mit den Verwaltungen der Kreise Segeberg , Herzogtum Lauenburg und Stormarn auszuarbeiten und bis zum Schuljahr 2021/2022 umzusetzen. Der Kreis Segeberg übernimmt die vollständigen Kosten für das zusätzliche Personal als Ergänzungsleistung zur finanziellen Entlastung der Kommunen im Kreisgebiet.
Variante B: Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt, der Kreistag beschließt ,die Verwaltung zu beauftragen, ein gemeinsames digitales Listenschülerverfahren mit den Verwaltungen der Kreise Segeberg , Herzogtum Lauenburg und Stormarn auszuarbeiten und bis zum Schuljahr 2021/2022 umzusetzen. Der Kreis Segeberg refinanziert die zusätzlichen Personalkosten. Die Schulträger verpflichten sich über den Vertrag der Aufgabenübertragung mit dem Kreis, die Kosten anteilig zu übernehmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreis Segeberg beabsichtigt, das gesamte Antragsverfahren für Schülerfahrtkarten aller Schüler*innen im Kreisgebiet ab dem Schuljahr 2021/22 zentral beim Kreis Segeberg zu bearbeiten. Alle Schulträger übertragen diese gesetzliche Aufgabe (§ 114 SchulG S-H) per Vertrag an den Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg beschafft gemeinsam mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg eine einheitliche Software zur digitalen Abwicklung des Verfahrens.
Sachverhalt:
A. Einführung E-Ticket
Die für das Schuljahr 2021/2022 durchzuführende Einführung des E-Tickets in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Segeberg und die damit auftretenden technischen Erfordernisse sind mit den heutigen Verfahren nicht abzudecken. Im Kreis Stormarn wird das E-Ticket zwar bereits eingesetzt, aber auch hier ist es notwendig, die Arbeitsvorgänge zu optimieren, um dem Aufwand gerecht zu werden.
B. Digitalisierung
Die Verwaltungen der Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn haben sich daher in mehreren Gesprächsrunden unter Einbeziehung der Landräte und der entsprechenden Fachdienste abgestimmt und streben die Schaffung und Einführung eines gemeinsamen, weitgehend automatisierten, digitalen (papierloses), kunden- und benutzerfreundlichen, datenschutzsicheren, fehlerminimierenden und aufwandsarmen Verfahren an.
C. Verfahren
Der Zugang zu den Informationen zur Schülerbeförderung und die Antragsabwicklung soll damit für die Bürger*innen vereinfacht und modernisiert werden. Zudem ist mit der Digitalisierung eine Entlastung der Schulträger und Schulen vorgesehen. Ferner würden die technischen Voraussetzungen für die Umstellung auf die E-Tickets geschaffen werden. Selbstverständlich würden auch strukturelle Veränderungen (z.B. eine zukünftige Berücksichtigung der Sekundarstufe 2, städtischer Kinder oder von Berufsschüler*innen etc.) leicht einzupflegen sein und somit im Aufwand minimiert.
Durch das neue Verfahren wird insgesamt eine Steigerung der Effizienz in der Einreichung und Bearbeitung der Anträge zur Schülerbeförderung, sowie der Ausstellung der Tickets angestrebt. Dies soll durch eine einheitliche Prozessstruktur und die Schaffung von Schnittstellen zu anderen Programm (z.B. dem Kassensystem MACH) erreicht werden.
D. Aufgabenübertragung
In den Kreisen Segeberg und Stormarn soll die Schülerbeförderung in diesem Zuge bei den Kreisen zentralisiert werden, wie dies schon im Kreis Herzogtum Lauenburg der Fall ist. Dies führt zu einer Entlastung der Schulträger und gleichzeitig zu einer Steigerung der Effizienz in den organisatorischen Abläufen. Den Kreisen bleibt hierbei frei, ob sie eine Refinanzierung durch die Aufgabenübertragung von den Schulträgern an den Kreis anstreben oder die Aufgabe im Rahmen der Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion der Kreise ohne Refinanzierung übernehmen. Eine Evaluationsphase für den Personalbedarf ist vorgesehen.
Der Landrat Herr Schröder hat das Projekt den Kommunen in der hauptamtl. Bürgermeisterrunde vorgestellt. Die wichtigsten im Vermerk dargestellten Informationen des FD 51.10 haben sowohl die haupamtl. Bürgermeister*innen als auch die Mitglieder des Arbeitskreises „Schülerbeförderung“ erhalten (Anlage 1: Digitalisiertes Antragsverfahren für Schülerfahrkarten). Inzwischen haben die Schulträger der Verwaltung schriftlich ihr Interesse an der Aufgabenübertagung mitgeteilt.
E. Rechtliche Umsetzung und Auswirkungen
Der Kreistag hat in der Sitzung am 05.12.2019 beschlossen, dass der Kreis zukünftig den gemäß Schulgesetz gesetzlichen vorgeschriebenen 1/3 Anteil an den Schülerbeförderungskosten übernimmt. Aufgrund der hiermit jährlich verbundenen Kosten in Höhe von ca. 1.000.000,00 EUR hat die Verwaltung den Schulträgern und dem Arbeitskreis „Schülerbeförderung“ mitgeteilt, dass die Verwaltung für diese freiwillige Leistung des Kreises Segeberg eine entsprechende Änderungssatzung u.a. mit Hinweis auf eine Richtlinie vorbereiten würde.
Seinerzeit ging die Verwaltung davon aus, dass die Schulträger die Aufgabe der Fahrkartenbestellung weiter selbst übernehmen und der Kreis aufgrund der Richtlinie zukünftig die Kosten des 1/3 Anteils an die Schulträger auszahlt.
Kommt es nun zu einer Übertragung der Aufgabe an den Kreis, erhalten die Schulträger zukünftig nur noch die Kosten für die dort verbleibende Aufgabe, die Beförderung von behinderten Kindern, die integrativ beschult werden (Taxifahrten).
Mit dem Landrat Herrn Schröder hat der Fachdienst 51.10 abgestimmt, dass im Falle der Aufgabenübertragung des Schülerfahrkartenabwicklung keine Richtlinie erlassen wird.
Die Übernahme des 1/3 Kostenanteils des Kreises kann in den Vertrag über die Aufgabenübertagung für die einzelnen Schulträger mit aufgenommen werden. Diese Regelung ist rechtskonform.
Eine Satzungsänderung die im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Antragsverfahrens zum Schuljahr 2021/2022 notwendig wird, würde die Verwaltung rechtzeitig im Jahr 2021 für einen Beschluss vorbereiten.
Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen werden derzeit geprüft und für die Gremiensitzungen nachgereicht. Der FD 20.00 kommt kurzfristig mit den offenen Fragen auf den zuständigen FD zu.
F. Personalkosten:
Die Zentralisierung der Bearbeitung der Anträge auf Schülerfahrkarten führt beim Kreis Segeberg voraussichtlich zu einem Personalmehrbedarf von 2 Vollzeitstellen. Dieser Stellanteil wurde anhand von Erfahrungswerten und Fallzahlen des Kreises Herzogtum Lauenburgs ermittelt.
G. Projektkosten für die Beschaffung der Software und Beratungsleistungen
Die Kosten lassen sich erst im Vergabeverfahren ermitteln. Die voraussichtlichen Kosten können unter Berücksichtigung des Vergaberechts im Ausschuss nicht öffentlich gemacht werden (Anlage 2: Projektkosten für die Beschaffung der Software und Beratungsleistungen).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Die Kosten, die für jeden der drei beteiligten Kreise entstehen, setzen sich für die Jahre 2020 und 2021 aus Softwareentwicklungs-, sowie technischen und rechtlichen Beratungskosten zusammen.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einmalige Kosten:ca. 10.000 EUR/ Anwaltskosten Vergabe in HHj. 2020 Programmbeschaffung HHj. 2021 Folgekosten: Personalkosten, Wartungsverträge |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 241 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung im HHj. 2020. Die Mittel | ||
| in Höhe von | 10.000,00 | Euro stehen zur Verfügung. |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme 3.1 Ziel 1 |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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