Drucksache - DrS/2019/080-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für die Linie U1 zwischen den Haltestellen Norderstedt-Garstedt und Norderstedt-Mitte auf die Stadt Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- VGN GmbH
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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02.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Dem Abschluss der beiliegenden öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung (Anlage 1) wird zugestimmt.
- Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der VGN GmbH dem Abschluss des beiliegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Anlage 2) zuzustimmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt besteht Einigkeit, mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft auf der U1 auf dem Abschnitt Norderstedt-Garstedt bis Norderstedt-Mitte ab dem 01.01.2021 zu übertragen.
Als zuständige Behörde dieses Abschnitts vergibt die Stadt Norderstedt dann ab dem 01.01.2021 die ÖPNV-Leistungen direkt an die VGN.
Sachverhalt:
Einleitend wird zu weiteren Hintergründen auf die DrS/2019/080 bis 080-2 sowie Anlage 3 verwiesen.
Zu 1.:
Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Kreise und kreisfreien Städte nach § 2 Abs. 2 ÖPNVG. Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist es, für eine ausreichende Bedienung im übrigen ÖPNV zu sorgen. Der Kreis Segeberg ist derzeit Aufgabenträger für die Strecke der U1 von der Landesgrenze Schleswig-Holstein zu Hamburg bis zur Haltestelle Norderstedt Mitte.
Der Kreis und die Stadt sind Gesellschafter der Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH (VGN). Der Kreis Segeberg ist an der VGN zu 25% beteiligt, die Stadtwerke Norderstedt zu 75%. Die VGN erbringt Verkehrsleistungen im übrigen ÖPNV auf der Teilstrecke Garstedt – Norderstedt Mitte der Linie U1 auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt.
Das Land Schleswig-Holstein, der Kreis und die Stadt haben 1987 eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) für den Schienenpersonennahverkehr (ÖSPNV) im Raum Norderstedt / Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen“ geschlossen.
Die örV verfolgt das Ziel, auf der Strecke von Norderstedt-Garstedt bis Ulzburg-Süd den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in kommunaler Trägerschaft zu fördern und die Verkehrsleistungen in diesem Bereich zu verbessern.
Zur Erreichung dieses Ziels regelt die örV insbesondere die gemeinsame Finanzierung des ÖPNV und SPNV auf der Strecke von Norderstedt-Garstedt bis Ulzburg-Süd.
Der ÖPNV und der SPNV auf dieser Strecke werden bislang in Verantwortung der VGN durchgeführt. Die Erbringung der ÖPNV-Leistungen auf der Linie U1, Streckenabschnitt Garstedt bis Norderstedt-Mitte, erfolgt durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA). Die SPNV-Leistungen auf der Linie A2, Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd/Kaltenkirchen, werden durch die AKN Eisenbahn GmbH erbracht. Grundlage hierfür sind die von der VGN mit HHA und mit AKN geschlossenen Betriebsführungsverträge, welche die Erbringung der ÖPNV-Leistungen auf der Teilstrecke Garstedt bis Norderstedt Mitte der U1 durch die HHA sowie der SPNV-Leistungen auf der Eisenbahnstrecke A2 von Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd durch die AKN im Auftrag der VGN regeln.
Das Land Schleswig-Holstein als SPNV-Aufgabenträger beabsichtigt, die AKN nunmehr direkt mit der Erbringung der SPNV-Leistungen auf der Linie A2 Kaltenkirchen - Ulzburg-Süd - Norderstedt-Mitte zu beauftragen und deshalb die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis und der Stadt mit Ablauf des 31.12.2020 aufzuheben.
Der Kreis und die Stadt wollen ihre Kooperation zur Erbringung von ÖPNV-Leistungen ab dem 01.01.2021 fortsetzen und die VGN im Wege einer Direktvergabe (In-House-Vergabe) unmittelbar mit der Erbringung der ÖPNV-Leistungen auf der U1-Teilstrecke von Garstedt bis Norderstedt-Mitte beauftragen.
Mit der Neuregelung von vergabe- und beihilfenrechtlichen Anforderungen des ÖPNV- und SPNV-Marktes ist eine Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen für die Erbringung von ÖPNV-Leistungen durch die VGN erforderlich. Daher sollen durch die Übertragung der Aufgabenträgerschaft die ÖPNV-Leistungen auf der U1-Teilstrecke Garstedt – Norderstedt Mitte die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe (In-House-Vergabe) dieser Verkehrsleistungen von Kreis und Stadt an die VGN geschaffen werden.
Mit Ausscheiden des Landes werden die Verluste der VGN zukünftig durch Kreis und Stadt Norderstedt je zur Hälfte getragen. Allerdings wird sich aufgrund des Wegfalls des A2-Geschäfts der absolute Gesamtverlust der VGN verringern und nach Abzug der steuerlichen Verrechnung im Stadtwerke-Konzern weiterhin bei rd. 500 T€ p.a. liegen.
Zu 2.:
In der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für die U-Bahnlinie U1 auf der Teilstrecke Garstedt - Norderstedt Mitte“ (örV-U1) will der Kreis Segeberg seine Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV auf der Teilstrecke der U1 von den Haltestellen Garstedt bis Norderstedt Mitte auf die Stadt Norderstedt übertragen. Mit der Übertragung wird die Stadt bezogen auf den ÖPNV auf dieser Teilstrecke zuständige örtliche Behörde.
Mit der Neuregelung von vergabe- und beihilfenrechtlichen Anforderungen des ÖPNV- und SPNV-Marktes ist eine Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen für die Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV durch die VGN erforderlich.
Die Stadt Norderstedt will vor diesem Hintergrund als zuständige Behörde aufgrund der ihr vom Kreis Segeberg übertragenen Aufgabe, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV auf der U1-Teilstrecke von Norderstedt-Garstedt nach Norderstedt Mitte zum 01.01.2021 direkt an die VGN vergeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 7: ÖPNV fördern und verbessern |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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164,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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284,5 kB
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