Bericht der Verwaltung - DrS/2020/185
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht über die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) für die Wirtschaftsjahre 2015 - 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Rechnungsprüfung/Gemeindeprüfung
- Bearbeitung:
- Christian Rüge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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16.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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22.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich der Beratung zur anstehenden Verlängerung des Betrauungsaktes der WKS GmbH hatte der Hauptausschuss am 23.06.2020 das Rechnungsprüfungsamt um eine Nachprüfung zu den getroffenen Feststellungen aus der Prüfung der WKS im Jahr 2015 gebeten.
Die Bitte des Hauptausschusses vom 23.06.2020 hat das RPA zum Anlass genommen, sein Prüfungsrecht gemäß Ziffer 1.1.3 g der Geschäftsanweisung wahrzunehmen und eine Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit der WKS durchzuführen.
Die Prüfung hat ergeben, dass bei der Aufgabenwahrnehmung in den stichprobenartig geprüften Fällen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – bis auf die im Bericht genannten Fälle – beachtet wurden.
Im Jahr 2016 erfolgte die Verschmelzung der WKS auf die KSB mit anschließender Umfirmierung der Gesellschaft in die WKS GmbH. Der Gesellschaftsvertrag und der Betrauungsakt wurden grundlegend überarbeitet. Die Finanzierung wurde dahingehend geändert, dass der Kreis der WKS den jährlich festgestellten Verlust, der durch die Erbringung der im Betrauungsakt aufgeführten DAWI-Tätigkeit entstanden ist, auf Basis der dem testierten Jahresabschluss zugrundliegenden GuV ausgleicht.
Die Wirtschaftspläne entsprechen seit dem Jahr 2016 nicht den Anforderungen der EigVO. Es wird daher empfohlen, die Wirtschaftspläne künftig nach den Vorgaben der EigVO aufzustellen.
Für alle Stellen der Beschäftigten der WKS wurden Stellenbewertungen vorgenommen. Ab dem 01.07.2020 orientieren sich die Gehälter der Beschäftigten am TVöD. Die Vergütung des Geschäftsführers der WKS liegt im Rahmen der an Geschäftsführungen anderer Wirtschaftsförderungsgesellschaften im Land Schleswig-Holstein gezahlten Vergütungen.
Durch den Umzug in andere Büroräume haben sich die Raumkosten der WKS im Vergleich zum vorhergehenden Prüfungszeitraum erheblich reduziert.
Die Situation bei der Vergabe von Aufträgen für die Durchführung von Messen und Veranstaltungen hat sich gegenüber der letzten Prüfung verbessert.
In einigen Bereichen ist die Aktenführung der WKS nach wie vor verbesserungsbedürftig.
Als Anlage erhalten Sie den Prüfungsbericht zur Kenntnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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