Drucksache - DrS/2020/101-1
Grunddaten
- Betreff:
-
WKS - Verlängerung des Betrauungsaktes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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16.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der derzeit gültige Betrauungsakt vom 30.06.2016 endet zum 31.12.2021. Die Gutachter der Organisationsuntersuchung der WKS geben die Empfehlung, den Betrauungsakt zu verlängern, um der WKS Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu verschaffen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 (DrS/2020/101) der grundsätzlichen Verlängerung des Betrauungsaktes zugestimmt. Zudem wurde
vereinbart, vor einer Beschlussfassung zur Verlängerung des
Betrauungsakts eine Nachschau zum Rechnungsprüfungsbericht vom 01.02.2016 in Auftrag zu geben. Diese Nachschau ist im Juli 2020 erfolgt und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Segeberg liegt vor (siehe DrS/2020/185). Veränderungsbedarf beim Betrauungsakt ergibt sich aus diesem Bericht nicht (vgl. S. 13 RPA-Bericht). Auch verwaltungsseitig wird empfohlen, den Betrauungsakt inhaltlich in der jetzigen Form zu belassen, da nur in diesem Fall die verbindliche Auskunft vom 29.06.2016 zur Umsatzsteuerfreiheit weiterhin Bestand hat. Die beihilferechtliche Konformität wurde zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bestätigt.
Der Fachdienst Rechtsangelegenheiten des Kreises Segeberg hat den Betrauungsakt hinsichtlich der Rechtsgrundlagen in Ziffer I.1. geprüft; diese sind weiterhin gültig. Maßgebliche Änderung bleibt daher unter Ziffer 8 die Anpassung der Befristung bis zum 31.12.2026.
Des Weiteren sind einige redaktionelle Änderungen erforderlich:
- Löschung der Verweise auf die KSB, da der Vorgang der Verschmelzung seit dem Jahr 2017 abgeschlossen ist.
- Korrektur einiger Querverweise im Text, die bei Änderungen im Vorwege der Beschlussfassung in 2016 nicht aktualisiert wurden (der erste Entwurf des Betrauungsaktes enthielt eine Ziffer 2.3, die mit Ziffer 3.1 wortidentisch war und wurde daher im WRI am 20.06.2016 gestrichen. Die Bezüge in Ziffer 4.6 und 4.7 wurden jedoch nicht angepasst).
Alle in der Anlage 1 enthaltenen Anpassungen sind mit der WKS-Geschäftsführung abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung. Mit den Themenfeldern wurde die WKS betraut. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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109 kB
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