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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/101-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg verlängert gegenüber der WKS GmbH den beiliegenden Betrauungsakt (Anlage 2) um fünf Jahre bis zum 31.12.2026.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der derzeit gültige Betrauungsakt vom 30.06.2016 endet zum 31.12.2021. Die Gutachter der Organisationsuntersuchung der WKS geben die Empfehlung, den Betrauungsakt zu verlängern, um der WKS Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu verschaffen.

 

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 (DrS/2020/101) der grundsätzlichen Verlängerung des Betrauungsaktes zugestimmt. Zudem wurde

vereinbart, vor einer Beschlussfassung zur Verlängerung des

Betrauungsakts eine Nachschau zum Rechnungsprüfungsbericht vom 01.02.2016 in Auftrag zu geben. Diese Nachschau ist im Juli 2020 erfolgt und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Segeberg liegt vor (siehe DrS/2020/185). Veränderungsbedarf beim Betrauungsakt ergibt sich aus diesem Bericht nicht (vgl. S. 13 RPA-Bericht). Auch verwaltungsseitig wird empfohlen, den Betrauungsakt inhaltlich in der jetzigen Form zu belassen, da nur in diesem Fall die verbindliche Auskunft vom 29.06.2016 zur Umsatzsteuerfreiheit weiterhin Bestand hat. Die beihilferechtliche Konformität wurde zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bestätigt.

 

Der Fachdienst Rechtsangelegenheiten des Kreises Segeberg hat den Betrauungsakt hinsichtlich der Rechtsgrundlagen in Ziffer I.1. geprüft; diese sind weiterhin gültig. Maßgebliche Änderung bleibt daher unter Ziffer 8 die Anpassung der Befristung bis zum 31.12.2026.

Des Weiteren sind einige redaktionelle Änderungen erforderlich:

  • Löschung der Verweise auf die KSB, da der Vorgang der Verschmelzung seit dem Jahr 2017 abgeschlossen ist.
  • Korrektur einiger Querverweise im Text, die bei Änderungen im Vorwege der Beschlussfassung in 2016 nicht aktualisiert wurden (der erste Entwurf des Betrauungsaktes enthielt eine Ziffer 2.3, die mit Ziffer 3.1 wortidentisch war und wurde daher im WRI am 20.06.2016 gestrichen. Die Bezüge in Ziffer 4.6 und 4.7 wurden jedoch nicht angepasst).

 

Alle in der Anlage 1 enthaltenen Anpassungen sind mit der WKS-Geschäftsführung abgestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 4:

Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung.

Mit den Themenfeldern wurde die WKS betraut.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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