Drucksache - DrS/2020/171-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Fahrradschuppens am Berufsbildungszentrum Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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08.09.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 63.000 € für das Haushaltsjahr 2021.
Die im Haushaltsentwurf 2021 eingeplanten Mittel werden zu 40% als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt, die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Vorbehaltlich der Bedarfsfeststellung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport hat der Fachdienst 11.60 die Ausstattungsmöglichkeiten am Standort überprüft. Für die Umsetzung der Maßnahme sind nach vorliegender Kostenschätzung 63.000 € erforderlich.
Auf dem Gelände des BBZ-Norderstedt gibt es zurzeit 150 Fahrradstellplätze ohne Überdachung. Der Gesamtbedarf für das BBZ wurde im Rahmen des Neubaus 12 Klassen ermittelt und umgesetzt.
In einem überdachten und abschließbaren Holzschuppen besteht zudem aktuell die Möglichkeit bis zu 18 Fahrräder abzustellen.
Mögliche Standorte für zusätzliche Fahrradabstellanlagen:
- Zufahrtbereich zur NoBiG (Holzschuppen erweitern)
- Feuerwehrumfahrt im Bereich KFZ-Metall
- Heizzentrale/Fertiggaragen
- Neubau 7.BA zur Moorbekstr.
- Wabengebäude zur Moorbekstr.
Standort 1:
Hier müsste die vorhandene Schuppenanlage umgebaut und erweitert werden. Durch die Erweiterung der Schuppenanlage kann die gewünschte Anzahl von 35 Fahrradstellplätzen erfüllt werden.
Vorteil:
Elektroanschlüsse liegen bereits vor Ort.
Einbau von Schließanlagenzylinder/Transponder ist möglich.
Nachteil:
Ladestation für Elektrofahrräder muss nachinstalliert werden.
Standorte 2-5:
In diesen Bereichen könnten auch Fahrradgaragen/-Boxen aufgestellt werden.
Vorteil der Fahrradgaragen/-Boxen:
Boxen können mit integrierter Ladestation für Elektrofahrräder geliefert werden.
Einbau von Schließanlagenzylinder/Transponder ist möglich.
Erhebung einer Nutzungsgebühr möglich.
Schnell realisierbar.
Nachteil:
Keine Stromversorgung vorhanden.
Fazit:
Die entstehenden Aufwendungen sind gemäß Kostenschätzung für die 5 möglichen Standorte nahezu identisch.
Kostenschätzung
Kostengruppe | 300 | Bauwerk - Baukonstruktion | 45.000,00 € | ||||
Kostengruppe | 400 | Bauwerk - Technische Anlagen | 6.000,00 € | ||||
Kostengruppe | 500 | Außenanlagen | 12.000,00 € | ||||
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Summe, brutto |
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| 63.000,00 € | ||||
Nicht enthalten sind Ladestationen, hierfür wären 400 €/St. erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es müssen investive Mittel in Höhe von 63.000 € im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2021 eingeplanten Mittel werden zu 40% als Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
