Drucksache - DrS/2020/171
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des BBZ Norderstedt auf Neubau einer gesicherten Fahrrad-Abstellanlage für die Mitarbeitenden als Ersatz für den abgerissenen Fahrradunterstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
25.08.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stellt den Bedarf von insgesamt 35 Fahrradstellplätzen für die Mitarbeitenden des BBZ Norderstedt gemäß den im Sachverhalt dargestellten Details fest.
Die Planung und die weitere politische Beschlussfassung werden vom technischen Gebäudemanagement vorbereitet.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Als Ersatz und Erweiterung des im Rahmen der baulichen Erweiterung abgerissenen Fahrradunterstands beantragt das BBZ eine neue ausreichend dimensionierte und gesicherte Fahrradabstellanlage.
Sachverhalt:
Die Pädagogische Konferenz des BBZ Norderstedt beschloss auf ihrer Sitzung am 06.11.2019 auf Antrag der Mitarbeiterversammlung, die Geschäftsführung möge beim Kreis Segeberg beantragen, dass der im Zuge der „momentanen Baumaßnahmen“ abgerissene abschließbare und überdachte „Fahrradschuppen“ durch einen neuen ersetzt werde, der wieder Platz für mindestens 30 Fahrräder biete (vgl. Anlage 1).
Für die über 180 Mitarbeitenden muss eine Fahrrad-Abstellmöglichkeit vorgehalten werden, die den notwendigen Schutz vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und Beschädigung bietet. Die Förderung der Fahrradmobilität seitens der Mitarbeiterschaft entspricht dem „Strategischen Ziel“ des Kreises, den „Klimaschutz konsequent qualitativ weiterzuentwickeln.“
Nach Auskunft der Fachdienstleitung des technischen Gebäudemanagements muss der Bedarf an einer gesicherten Fahrradabstellanlage für die Mitarbeiterschaft vom BKS-Ausschuss festgestellt werden, bevor der Antrag im Bauausschuss behandelt werden könne (vgl. ebenfalls Anlage 1).
In den Unterlagen des BZZ wird von einem Bedarf von ca. 30 Stellplätzen ausgegangen. Bei zusätzlicher Berücksichtigung von zwei Stellplätzen für Transporträder und weiteren drei Stellplätzen für Behinderten-Räder ergibt sich ein Bedarf von 35 Fahrradstellplätzen. Die Stellplätze müssen überdacht und diebstahlgeschützt sein, also in einer Fahrradgarage oder in einem Boxen-Container untergebracht sein. Dieser Bedarf ergibt sich zusätzlich und zu den offenen Fahrradstellplätzen, die für die Schülerinnen und Schüler bzw. Gäste im Zuge des Neubaus errichtet wurden. Der Bedarf an zusätzlichen Fahrradstellplätzen bezieht sich unabhängig von dem Erweiterungsbau auf die gesamte Mitarbeiterschaft des BBZ Norderstedt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Die konkrete Planung inkl. Kostendarstellung erfolgt durch 11.60 in
einer gesonderten Vorlage
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
|
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
613,5 kB
|
