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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu den nachfolgenden

Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.06.2020 berichtet.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.12.2018 dafür ausgesprochen, die RKiSH gGmbH in die Berichterstattung aufzunehmen.

Die finanziellen Kennzahlen zum 30.06.2020 sind der Anlage zu entnehmen. Bei der VGN deutet sich zum Jahresende erhöhter Zuschussbedarf an.

 

Sachverhalt:

1. BBZ Bad Segeberg AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2019 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2020 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur

Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten

4.441.600,- €

- investive Mittel

544.100,- €

vgl. DrS/2019/259-1.

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. 22,5 T€) liegt aktuell leicht über der Wirtschaftsplanung (5,5 T€).

 

2. BBZ Norderstedt AöR

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 seine Zustimmung zum

Wirtschaftsplan 2020 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur

Kostenerstattung des Kreises Segeberg

- Laufende Kosten

3.869.400,- €

- investive Mittel

1.063.800,- €

vgl. DrS/2019/259-1.

Das prognostizierte Jahresergebnis (rd. 10 T€) entspricht aktuell genau der Wirtschaftsplanung.

 

 

3. WKS GmbH

In seiner Sitzung am 05.11.2019 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2020

dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2019/324).

Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 06.12.2018 einen

auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 924,2 T€ (davon 100 T€ mit Sperrvermerk) vor.

In der Anlage wird das verbleibende Restbudget bis zum Jahresende dargestellt. Die WKS geht davon aus, dass die Mittel für 2020 auskömmlich sind.

 

4. VGN GmbH

Der Erfolgsplan der VGN weist bereits per 30.06. Abweichungen der Geschäftslage auf, da zur KW 31 coronabedingt mit Erlösrückgängen von 26,7% gerechnet wird. Weitere gravierende Einflüsse auf die Hochrechnung zum Jahresende werden sich durch die Einnahmen-Abrechnungen mit den beteiligten Gesellschaften (z.B. HVV, AKN) ergeben, die turnusmäßig ins 3. Quartal fallen. Regelmäßig haben diese Abrechnungen für den Kreis Segeberg ergeben, dass die veranschlagten Verlustausgleichszahlungen (2019: 540.000,- €) an die VGN am Jahresende deutlich korrigiert werden mussten, da der Wirtschaftsplan zwar maßgeblich durch das Vorsichtsprinzip geprägt ist, das tatsächliche Defizit in den Jahresabschlüssen aber stark von den Abrechnungen mit den Verkehrsgesellschaften beeinflusst wird.

 

Für den Kreis Segeberg wurde bisher eine Verlustausgleichzahlung für 2020 in Höhe von 487.000,- € veranschlagt. Sollten sich Fahrgastzahlen und Einnahmen in der 2. Jahreshälfte nicht signifikant erholen, wird der Verlustausgleich deutlich nach oben korrigiert werden müssen.

 

5. RKiSH gGmbH

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind nicht notwendig.

 

Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Das hier im Forecast zum Jahresende abgebildete Defizit wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Entnahmen aus der Entgeltausgleichsrücklage wieder ausgeglichen.

Ursachen: 

-         Umsatzerlöse: Durch die aktuelle Covid-19 Lage ergab sich ein Rückgang der Einsatzzahlen um bis zu 20%. Die Einsatzzahlen sind momentan wieder steigend.

-         Aufwand f.R.-H.-B.-Stoffe: Durch die Pandemie kam es zu einem Kostenanstieg in der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und anderem medizinischen Verbrauchsmaterial. Beispielsweise waren die FFP- Masken nur schwer zu bekommen und dann zu stark erhöhten Preisen im Vergleich zu sonst.

-         Aufwand für bezogene Leistungen: Die Abweichung zum Plan resultiert auch aus der aktuellen Covid-19 Lage. Durch den Rückgang der Einsatzzahlen haben sich z.B. auch die Kosten für die Notärzte reduziert, da hier teilweise pro Einsatz abgerechnet wird.

-         Personalaufwand: Die Abweichung ist durch die sinkenden Einsatzzahlen (siehe oben) bedingt.

-         Sachkosten, sonst. betriebl. Leistungen: Auch hier spiegelt sich Covid-19 wieder, da bspw. die Reisekosten, Kosten für Aus- und Fortbildung oder Personalbeschaffungskosten mit einfließen.

 

6. VHH BG GmbH

Die Gesellschafterversammlung der VHHBG hat am 09.12.2019 den

Wirtschaftsplan für 2020 beschlossen.

Da es sich bei der VHHBG um eine Gesellschaft ohne eigenes operatives

Geschäft handelt, belaufen sich die gesamten prognostizierten Aufwendungen für

das Wirtschaftsjahr 2020 auf rd. 3.750,- €.

Auf eine Hochrechnung zum Jahresende 2020 wird daher an dieser Stelle

verzichtet.

 

 

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Anlagen

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