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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/147

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Diakonie Hamburg-West/Südholstein erhält für die Schaffung und den Betrieb von vier weiteren externen Plätzen im Frauenhauses in Norderstedt einen Zuschuss in Höhe von 4.000 €. Der Betrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet und nur ausgezahlt, wenn das Land Schleswig-Holstein keinen Zuschuss gewährt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein hat die „Billigkeitsrichtlinie als Soforthilfe zur Unterstützung der Frauenhauseinrichtungen infolge der Corona-Pandemie“ verabschiedet. Damit sollen u. a. die Frauenhäuser bei der Schaffung zusätzlicher Plätze unterstützt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig werden. Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein möchte ein Haus mit fünf zusätzlichen Plätzen anmieten. Der Zuschuss des Landes ist aber auf einen Platz begrenzt, so dass die Diakonie die zusätzlichen Mittel beim Kreis Segeberg beantragt. 

 

 

Das Frauenhaus Norderstedt möchte eine Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zum Standort des Frauenhauses anmieten, um dort zusätzlich benötigte Plätze zu schaffen. Diese Plätze sind notwendig, da die Kapazitäten des Hauses dauerhaft erschöpft sind. Die Bereitstellung soll die Erstunterbringung von betroffenen Frauen und Kindern sichern und verhindern, dass Ansteckungsketten aufgrund der Pandemie entstehen.

 

Zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.05.2020 konnten 24 Frauen mit insgesamt 33 Kindern nicht im Frauenhaus in Norderstedt aufgenommen werden. Diese Zahlen belegen, dass der Bedarf an schutzsuchenden Frauen (und deren Kinder) infolge der Corona-Pandemie schon jetzt zugenommen hat. Das Frauenhaus steht zudem aktuell vor der Herausforderung, dass sich mit der Maßnahmenlockerung der Bundesregierung auch die Türen der Wohnungen und damit überhaupt die „Reaktionsmöglichkeiten“ betroffener Frauen und Kinder geöffnet haben. Die Nachfrage, die ohnehin schon vorhanden war und nicht ausreichend bedient werden konnte, wird sich noch potenzieren. Um angemessen auf die Betroffenen reagieren zu können, müssen vor dem weiteren Anstieg der Zahlen entsprechende Schutzräume und personelle Ausstattung vorgehalten werden.

 

Darüber hinaus ermöglichen externe Plätze den besseren Schutz von Frauen und Kinder aus der Risikogruppe. Der Wechsel zwischen alten und neuen Bewohnerinnen könnte angemessener gesteuert und somit die Sicherheit vor COVID-19 und häuslicher Gewalt sichergestellt werden.

 

Das Land Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie zwar grundsätzlich eine Unterstützung zugesagt, diese aber auf einen Platz je Kreis begrenzt. Diese Anzahl reicht aber nach Ansicht des Trägers nicht aus, um den geforderten Bedarf annähernd befriedigen zu können. Daher wird beim Kreis Segeberg ein Zuschuss in Höhe der restlichen 4.000 € beantragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Haushaltsmittel stehen im Teilplan 31211 zur Verfügung

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 31211

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

           sofern sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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