Drucksache - DrS/2020/138
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragssatzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Dockwarder, Gunda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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25.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg erhebt zur Deckung des Aufwandes für Amtshandlungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung vom 29.06.2017.
Eine Ergänzung ist aus folgenden Gründen erforderlich geworden:
Im Rahmen von Akteneinsichtsverfahren u. ä. beantragen Bürger*innen häufig die Mitnahme entsprechender Auszüge aus den Akten. Die Kosten für das Fertigen der Kopien werden nach der Verwaltungsgebührensatzung erhoben. Im Zuge der fortschreitenden Technik wird vermehrt um die Übersendung digitaler Dateien gebeten. Die Abrechnung dieser Leistung ist in der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung bisher nicht geregelt. Gebühren dürfen aber grundsätzlich nur für Leistungen erhoben werden, die in der Gebührentabelle aufgeführt sind. Es ist unzulässig, Gebühren nach Sätzen für lediglich ähnliche aufgeführte Leistungen zu erheben.
Die Gebührentabelle (Anlage 1 der Verwaltungsgebührensatzung, Ziff. 3) wurde daher um einen entsprechenden Gebührentatbestand ergänzt. Da der Verwaltungsaufwand für das Erstellen von Scans vergleichbar ist mit dem Aufwand für das Fertigen von Kopien wurde die Gebührenhöhe nicht verändert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Das Gebührenaufkommen erhöht sich dadurch nicht.
| Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 250,00 € für die Veröffentlichung der Nachtragssatzung |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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94,8 kB
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