Drucksache - DrS/2020/036-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung Regionalbudget HanseBelt: Beantragung der 2 Förderphase 2021-2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Lars Wrage (WKS)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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10.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Der Beantragung der 2. Förderphase für den Zeitraum 2021 bis 2023 wird zugestimmt.
2. Der auf den Kreis Segeberg und die WKS entfallende gemeinsame Eigenanteil in Höhe von insgesamt 24.075 Euro wird über die Wirtschaftspläne der WKS in den Jahren 2021 bis 2023 (p. a. 8.025 Euro) zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das aktuelle Regionalmanagement HanseBelt endet zum 31.12.2020. Eine zweite Förderphase für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 soll jetzt auf Basis der geschlossenen Kooperationsvereinbarung beantragt werden. Der Kreis Segeberg und die WKS sind auch weiterhin als Träger des Regionalmanagements HanseBelt vorgesehen. Hierfür ist die Zustimmung durch Beschluss der Gremien von Kreis und WKS erforderlich.
Sachverhalt:
Das Regionalmanagement im HanseBelt koordiniert seit seiner Neuaufstellung 2018 die kreisübergreifende Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern Raum für Wirtschaft, Mobilität, Tourismus und Marketing. Kooperationspartner des Regionalmanagements sind die IHK zu Lübeck als Federführer sowie die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Ostholstein und die Hansestadt Lübeck. Weitere Partner sind die jeweiligen Wirtschaftsförderungsgesellschaften und der HanseBelt e.V. Auf Arbeitsebene kommen weitere Partner, wie bspw. regionale Tourismusagenturen, hinzu.
Die erste Förderphase des Regionalmanagements mit einer Förderquote von 75% endet zum 31.12.2020. Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen und der erfolgreichen Zusammenarbeit über die Kreisgrenzen hinweg soll das Regionalmanagement auf Wunsch der Lenkungsgruppe in einer zweiten Förderphase ab dem 01.01.2021 fortgesetzt werden. Die Förderquote beträgt in der zweiten Förderphase 65%. Der entsprechend steigende Eigenanteil von 35% wird prozentual auf die Kooperationspartner aufgeteilt, die IHK zu Lübeck übernimmt dabei 14%, die Kreise und die Hansestadt Lübeck 2,8% und die Wirtschaftsförderungen sowie der HanseBelt e.V. 1,4%.
Da der Kreis Segeberg nur mit seinen östlich gelegenen Ämtern zur Gebietskulisse des Regionalmanagement HanseBelt gehört, beträgt der finanzielle Anteil für Kreis und WKS zusammen 2,8 %. Dieser gemeinsame Finanzierungsanteil wird im jährlichen Wirtschaftsplan der WKS ausgewiesen und von der WKS direkt bezahlt. Die Gremien des Kreises Segeberg sind dennoch zu beteiligen, weil der Kreis Segeberg von Beginn an direkter Träger des Regionalmanagements ist und dies auch in der zweiten Förderphase bleiben soll.
Über die künftigen Inhalte und Schwerpunkte beraten derzeit die Lenkungsgruppe sowie die bisherigen Arbeitsgruppen. Angestrebt wird eine Fokussierung auf künftig drei statt wie bisher vier Handlungsfelder, die voraussichtlich um vier Querschnittsthemen ergänzt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderquote für das Regionalmanagement im HanseBelt sinkt ab 2021 um 10%-Punkte auf 65%. Angestrebt wird die Beibehaltung des bisherigen Budgets der Geschäftsstelle von insgesamt rd. 860.000 Euro inkl. Personalkosten.
Als Eigenanteil fallen bei einer Beteiligung von 2,8% für die Jahre 2021, 2022 und 2023 insgesamt Kosten in Höhe von 24.074 Euro an (lt. Finanzierungskonzept in 2021, 2022 und 2023 jeweils 8.025 Euro). Durch die Senkung der Förderquote erhöht sich der jährliche Finanzierungsanteil für Kreis und WKS von derzeit rd. 5.800 auf 8.025 Euro.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 5712 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung; operationalisiert im TP 5712 als Ziel 1 Fachliche Begleitung der WKS |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
