Drucksache - DrS/2020/075-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen des Kreises Segeberg in Schackendorf - Beauftragung eines Sicherheitsdienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Martens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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18.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Kreisverwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren „Sicherheitsdienst für die Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf“ vorzubereiten und durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung soll die Anwesenheit des Sicherheitsdienstes an den Wochenenden (freitags bis montags) von jeweils 20.00 bis 05.00 Uhr sowie zweimal wöchentlich werktags jeweils vier Stunden im Zeitraum von 20.00 bis 05.00 Uhr festschreiben. Zuschlagskriterium soll allein der Preis sein.
- Für das Jahr 2020 werden Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2021 bis 2025 sind jeweils 140.000 € jährlich im Haushalt bereitzustellen.
Hinweis: Dieser Beschlussvorschlag ersetzt den Beschlussvorschlag der Vorlage DrS/2020/075.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Außerhalb der Zeiten, in denen die Mitarbeiter*innen des Johanniter Unfall-Hilfe e. V. (JUH) anwesend sind, ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes und zum Schutz der Bewohner*innen ein Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf erforderlich. Die Leistung ist auszuschreiben. Aufgrund der Dringlichkeit sollten das Verfahren und die Zuschlagserteilung noch in diesem Sommer erfolgen. Aus aktuellem Anlass wurde eine neue Markterkundung durchgeführt, die zu einer geänderten vorläufigen Kalkulation geführt hat.
Die Betreuung der Bewohner*innen der Unterkunft des Kreises Segeberg in Schackendorf durch die Mitarbeiter*innen des Johanniter Unfall-Hilfe e. V. erfolgt werktags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr. Abends und in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden erfolgt keine Betreuung und die Bewohner*innen sind auf sich allein gestellt.
In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass auch außerhalb der Betreuungszeiten zumindest temporär „Aufsichtspersonen“ und Ansprechpartner*innen für den Notfall vorhanden sein müssen. Ferner ist der Schutz der Einrichtung und der Bewohner*innen gegen Übergriffe von außen zu gewährleisten:
a) Die Anzahl der in der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf unterge-brachten Personen, die aufgrund ihrer Fluchterfahrungen psychisch erkrankt oder in erhöhtem Maße traumatisiert sind, nimmt kontinuierlich zu. Auch wenn die Erkrankung noch nicht in dem Umfang ausgeprägt ist, dass eine stationäre Unterbringung erforderlich wäre, können Übergriffe in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Um solche Fälle weitestgehend zu vermeiden und zur Gewährleistung eines Eigen- und Fremdschutzes ist die Anwesenheit einer „Aufsichtsperson“ auch außerhalb der Betreuungszeiten erforderlich. Dies können weder die Kreisverwaltung selbst noch der JUH leisten, so dass die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes erforderlich ist.
b) Ferner finden offensichtlich außerhalb der durch den JUH abgedeckten Zeiten Feierlichkeiten einzelner Bewohner*innen in der Unterkunft statt, an denen auch Personen teilnehmen, die nicht befugt sind, sich in der Unterkunft aufzuhalten. Im Verlauf dieser Feierlichkeiten kommt es zu Übergriffen innerhalb der Unterkunft, so dass sich die sowieso schon durch die Fluchterfahrungen belasteten Bewohner*innen bedroht fühlen. Ferner erhöht die Durchführung von Feierlichkeiten mit externen unbekannten Personen das Risiko der Infektion mit dem „Corona-Virus“.
Die Frequenz der Feierlichkeiten und die Anzahl der Teilnehmer*innen könnte durch die Öffnung der fußläufig nur etwa zwei Kilometer entfernten Landesunterkunft im Levo-Park noch verstärkt werden, da dort nächtliche Feierlichkeiten durch einen anwesenden Sicherheitsdienst unterbunden werden und eine Verlagerung denkbar ist.
Die Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes werktags zu wechselnden Zeiten bzw. an den Wochenenden schließt diese Feierlichkeiten in der Unterkunft in Schackendorf aus. Ferner wird der Aufenthalt unbefugter Personen in der Unterkunft verhindert.
c) Vor Beginn der „Corona-Krise“ konnte in Deutschland und auch in Bad Segeberg und Umgebung die Entwicklung rechtsradikaler Tendenzen beobachtet werden. Im Innenstadtbereich der Stadt Bad Segeberg und vor Schulen wurden (meist jugendliche) Personen angesprochen mit dem Ziel, diese zu einem Beitritt in eine rechtsradikale Vereinigung zu gewinnen. Es fanden bereits mehrere Kundgebungen statt. Im Rahmen einer Veranstaltung gegen Rechtsradikalismus gab es körperliche Angriffe und Sachbeschädi-gungen. Die Polizei hat davor gewarnt, dass es bei Veranstaltungen zum Themenkomplex Migration und Flucht zu Störungen und Übergriffen kommen kann.
Es ist nicht auszuschließen, dass es nach Aufhebung/Lockerung der Beschränkungen im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ zu einem Aufleben dieser Tendenzen kommt.
Diese Gemengelage verängstigt die Bewohner*innen der Einrichtung, die Übergriffe von außen und körperliche Angriffe befürchten. Die Tatsache, dass das Land Schleswig-Holstein in der Unterkunft in Boostedt eine dauerhaft besetzte Polizeistation eingerichtet hat, und die Ankündigung des zuständigen Landesministeriums, dass bei der Aktivierung der Landesunterkunft im Levo-Park ein Wachdienst installiert wird, belegen, dass diese Einschätzung auch von dort geteilt wird.
Die Anwesenheit eines Sicherheitsdienstes verhindert weitestgehend Übergriffe von Innen und Außen, so dass der Schutz der Einrichtung und der Bewohner*innen gewährleistet ist und das Sicherheitsgefühl gestärkt wird.
Die Kosten für einen Sicherheitsdienst muss der Kreis Segeberg allein tragen. Auf Nachfrage hat das Land Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass es sich nicht an den Aufwendungen beteiligen wird.
Vor der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes ist ein nationales Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Aufgrund der Dringlichkeit und vor dem Hintergrund, dass die Landesunterkunft im Levo-Park im Juni aktiviert werden soll, sollte das Verfahren in der am kürzesten möglichen Zeit durchgeführt werden. Deswegen sollte als Zuschlagskriterien lediglich der Preis gelten. Die weiteren für die Leistung erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Erfahrung auf dem Gebiet des Schutzes von Flüchtlingsunterkünften, Qualifikation des Personals, interkulturelle Kompetenz) werden im Rahmen der Geeignetheit der Bieter abgefragt.
Aufgrund der vergaberechtlich festgelegten Fristen kann die Verwaltung den Kreisgremien voraussichtlich im September einen Vorschlag zur Erteilung des Zuschlages vorlegen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Beauftragung – insbesondere vor dem Hintergrund der Öffnung der Landesunterkunft im Levo-Park bereits zum 01.06.2020 – möglichst schnell erfolgen.
Eine aktualisierte Markterkundung im Mai 2020 hat ergeben, dass die Kosten trotz der Corona-Krise wider Erwarten konstant geblieben sind und sich auf bis zu 100.000 € (netto) jährlich belaufen können. Insofern wurde hier jetzt die Erweiterung des Zeitrahmes des Sicherheitsdienstes vorgenommen (2x wöchentlich je 4 Stunden und Fr. – So. jeweils 20.00 Uhr – 05.00 Uhr). Damit ist ein engerer Anschluss an die Betreuungszeiten der JUH hergestellt und der unbewachte Zeitraum verkürzt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wie die Corona-Krise sich mittelfristig auf die Preise des Sicherheitsgewerbes auswirken wird, daher wird nunmehr von Kosten in Höhe von 140.000 € (brutto) ausgegangen. Für die Jahre 2021 bis 2025 ist dieser Betrag im Teilplan 313 – Hilfen für Asylbewerber*innen – zur Verfügung zu stellen. Unter der Annahme, dass ein Sicherheitsdienst ab dem 01.09.2020 in der GU Schackendorf tätig wird, fallen für dieses Jahr Kosten in Höhe von 40.000 € (brutto) an, die außerplanmäßig bereit zu stellen sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Für das Jahr 2020 sind Mittel in Höhe von 40.000 € außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 313 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden in einer intakten Umwelt.
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen, wenn sie in der Unterkunft in Schackendorf leben:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
