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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Vertrag mit dem Johanniter Unfall-Hilfe e. V. vom 08.11.2016 über den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft des Kreises Segeberg in Schackendorf und die Betreuung der dort untergebrachten Personen wird bis zum 31.10.2022 verlängert.

 

b) Ab dem 01.11.2022 übernimmt der Kreis Segeberg die Aufgabe der Hausleitung selbst. Die Kreisverwaltung wird gebeten, ein Stellenprofil zu erstellen und die Stelle zu bewerten. Die Stelle soll erstmalig in den Stellenplan für 2022 eingespeist werden.

 

c) Die Kreisverwaltung wird gebeten, Gespräche mit möglichen Trägern aufzunehmen, die in Frage kommen, ab dem 01.11.2022 das Betreuungskonzept des Kreises Segeberg für die in der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf untergebrachten Personen umzusetzen. Das Betreuungskonzept ist den Mitgliedern des Sozialausschusses zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Der Vertrag mit dem Johanniter Unfall-Hilfe e. V. über den Betrieb der Gemein-schaftsunterkunft in Schackendorf und die Betreuung der dort untergebrachten Personen endet am 31.10.2021. In den vertraglichen Regelungen ist die Option einer einmaligen Verlängerung von 12 Monaten enthalten. Die Kreisverwaltung beabsichtigt, nach Ende der Vertragslaufzeit die Hausleitung selbst zu überneh-men. Für den Fall, dass dieser Auffassung nicht gefolgt wird, ist die Leistung „Be-trieb der Einrichtung und Betreuung der dort untergebrachten Personen“ auszu-schreiben. Die Vorbereitungen dazu müssten bereits jetzt beginnen, so dass be-reits zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung erforderlich ist.

 

 

 

Der Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf und die Betreuung der dort untergebrachten Personen erfolgt durch den Johanniter Unfall-Hilfe e. V. (JUH), der sich 2016 in einem Ausschreibungsverfahren durchgesetzt hatte. Im Einzelnen obliegen den Mitarbeiter*innen des JUH die Hausleitung (Organisation der betrieblichen Abläufe, Planung Personaleinsatz, Raumverteilung) und die so-zialpädagogische Betreuung der Bewohner*innen (z. B. Hilfestellungen bei Be-hördengängen, Unterstützung beim Kennenlernen der Strukturen in Deutschland).

 

Weitere Unterstützungsleistungen erbringen der Fachdienst Grundsatz- und Ko-ordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration, das Jugendamt des Krei-ses Segeberg sowie die ehrenamtlichen Helfer*innen.

 

Der Vertrag mit dem Johanniter Unfall-Hilfe e. V. endet am 31.10.2021. Der Ver-trag kann mit einer Frist bis zu 12 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit einma-lig um 12 Monate verlängert werden.

 

Der Kreis Segeberg hatte sich seinerzeit für die Durchführung der Aufgabe durch einen externen Träger insbesondere deswegen entschieden, weil

 

a) das entsprechende Fachwissen insbesondere hinsichtlich der sozialpädagogi-schen Betreuung in der Kreisverwaltung fehlte und entsprechendes Personal erst hätte rekrutiert werden müssen,

b) dieses Personal bei einem Träger aber vorhanden sein dürfte bzw. es in der Verantwortung des Trägers liegt, das Personal zu finden bzw. ggf. nach zu besetzen,

c) die personalrechtliche Verantwortung (Urlaubsplanung, Vertretungsregelun-gen, Nachbesetzungen, Mitarbeitergespräche usw.) ausschließlich beim Träger liegt,

d) die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen, ruhigen Betrieb beim Träger liegt und

e) die Kosten für die Beauftragung eines Trägers geringer seien als die Perso-nalkosten für entsprechende eigene Beschäftigte des Kreises.

 

Diese Argumente treffen zwar grundsätzlich weiterhin zu. Dennoch beabsichtigt die Kreisverwaltung, nach Ende der Vertragslaufzeit die Hausleitung selbst zu übernehmen.

 

Zum einen gab es in der Vergangenheit gelegentlich Kommunikationsschwierig-keiten zwischen Hausleitung und Kreisverwaltung, die sich teilweise auf Einzelfälle, aber auch auf grundsätzliche Erwägungen bezogen. Eine weitere Zusammen-arbeit war dabei nur unter Einschaltung der Bereichsleitung des JUH bzw. der Fachdienstleitung möglich. Dies hatte erhebliche Zeitverzögerungen zur Folge und führte zum Entstehen von Reibungsverlusten. Vertrauen musste neu aufgebaut werden.

 

Zum anderen sind die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten des Kreises auf den Betrieb der Einrichtung bei einer weiteren Beauftragung eines Trägers sehr be-grenzt. Nur sehr eingeschränkt kann der Kreis seiner Verantwortung für einen geregelten Betrieb und die Integration der Bewohner*innen nachkommen. Die Umsetzung der Regelungen zur Förderung eines friedlichen Miteinanders kann nicht direkt überprüft werden. Bei kurzfristigen Krisen/ Notfällen kann keine un-mittelbare Reaktion erfolgen.

 

Die Stelle der Einrichtungsleitung (Verwaltungsausbildung bzw. Erfahrungen in der Verwaltung) müsste beim Kreis Segeberg neu geschaffen und ausgeschrieben werden. Die Vertretung der Leitung könnte durch den Fachbereich III erfolgen.

 

Unter der Annahme, dass die Stelle der Hausleitung mit E 10 TVöD bewertet wird, würden Personalkosten in Höhe von durchschnittlich 76.900 € jährlich anfallen (KGSt-Bericht 13/2019: Kosten eines Arbeitsplatzes – Stand: 2019/ 2020).

 

Mit dem Aufgabengebiet „Betreuung der in Unterkunft lebenden Personen“ soll dagegen weiterhin ein Träger beauftragt werden. Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich.

 

Das OLG Düsseldorf hat nämlich in seiner Entscheidung vom 11.07.2018 (Az. VII-Verg 1/18) festgestellt, dass immer dann, wenn der Träger der Unterkunft (hier: Kreis Segeberg) selbst die Hausleitung übernimmt, kein Vergabeverfahren erforderlich ist, wenn mit der Betreuung der in der Unterkunft lebenden Personen ein anderer Träger beauftragt wird, der (lediglich) ein vom Kreis erstelltes Be-treuungskonzept umsetzt. In diesen Fällen sind nicht die gesetzlichen Regelungen der Vergaberechts, sondern des Zuwendungsrechts einschlägig.

 

Diese Variante stärkt erheblich die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf die Betreuung der Bewohner*innen und damit auch auf den Betrieb der Unterkunft, minimiert andererseits aber die Verantwortung, bei Personalausfällen im Bereich der Betreuung Vertretungsregelungen bzw. Nachbesetzungen vornehmen zu müssen. Zudem hätte eine vom Kreis angestellte Einrichtungsleitung das fachliche Weisungsrecht gegenüber dem Betreuungspersonal.

 

Die sozialpädagogischen Beschäftigten des Fachbereiches III könnten ein Betreu-ungskonzept für die Einrichtung erstellen.

 

Sollte dem v. d. Vorschlag der Kreisverwaltung nicht gefolgt werden, musste die Leistung „Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf und Betreuung der dort untergebrachten Personen“ ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfah-ren müsste sehr zeitnah in die Wege geleitet werden, damit eine rechtlich ein-wandfreie Durchführung gewährleistet werden kann.

 

Unabhängig davon, ob der Kreis die Aufgabe „Hausleitung“ zukünftig selbst übernimmt oder ob ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll, sollte zunächst die Verlängerungsoption für den bestehenden Vertrag gezogen werden. Dann bestünde ausreichend Zeit, ein Ausschreibungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen bzw. ein Betreuungskonzept zu erstellen, die Personalstelle be-werten zu lassen und in den Haushalt einzuspeisen sowie das Personal zu rekru-tieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

Mittel sind erst im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden in einer intakten Umwelt.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

Belange behinderter Menschen sind betroffen, wenn sie in der Unterkunft in Schackendorf leben.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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