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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/046-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung für die Trennung zwischen Übernahme der Hausleitung durch den Kreis Segeberg und Wahrnehmung der Betreuung durch einen Träger:

 

Die Hausleitung soll zukünftig durch den Kreis Segeberg übernommen werden, um einen direkten und unmittelbaren Einfluss auf den Betrieb der Unterkunft zu haben. Die Zusammenarbeit mit den JUH verläuft konstruktiv und vertrauensvoll. Jedoch ist durch die Wahrnehmung der Hausleitung durch die JUH diese auch grundsätzlich bei allen Belangen, die die Unterkunft, das Zusammenleben, die Sicherheit u.a. betreffen einzubinden. Damit verlängern sich die Reaktionszeiten nicht unwesentlich und bei akuten Krisen kann keine sofortige Reaktion erfolgen.

 

Die Kreisverwaltung würde als Hausleitung ein Betreuungskonzept inklusive Anforderung an das Personal erstellen und einen Träger damit beauftragen. Der Träger muss das Betreuungskonzept entsprechend umsetzen, etwaige Anpassungen können diesen direkt kommuniziert werden, so dass hier eine unmittelbare Umsetzung erfolgen und etwaigen Krisen schnellstmöglich begegnet werden kann. Der Träger ist für die Stellung des Personals (Anwerbung, Einstellung, Entlassung, Nachbesetzung, Abwesenheitsvertretung) verantwortlich. Im Falle der Betreuungsübernahme durch den Kreis müsste das Personal für die Unterkunft zusätzlich eingestellt werden und etwaige Personalveränderungen wären hausintern zu lösen und mit entsprechend finanziellen Aufwendungen verbunden.

 

Aus den vorgenannten Gründen soll die Betreuung extern an einen Träger vergeben werden.

 

Eine Ausschreibung ist wie in der Vorlage begründet nicht erforderlich. Es findet das Zuwendungsrecht und nicht das Vergaberecht Anwendung.

 

Der Kreis wird nach Erstellung des Betreuungskonzeptes die notwendigen Anforderungen an einen Träger festlegen und mit mehreren potenziell in Frage kommenden Trägern ins Gespräch gehen.  Die Auswahl erfolgt anhand der Qualifikation.

 

Falls die Kreisgremien entscheiden sollten, die Leistung „Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft in Schackendorf und Betreuung der dort untergebrachten Personen“ auszuschreiben, muss das Vergabeverfahren zeitnah gestartet und in der 1. Jahreshälfte 2021 abgeschlossen werden. Ein neuer Träger braucht Planungssicherheit und muss ggf. neues Personal einstellen. Aus diesem Grunde legt die Verwaltung die Vorlage bereits jetzt den Gremien zur Beschlussfassung vor.

 

 

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