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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/007-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz beschließt im Grundsatz die Beteiligung des Kreises Segeberg an dem Folgeprojekt zur Machbarkeitsstudie „Radschnellwegenetz in der Metropolregion Hamburg“.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg beteiligt sich an dem Projekt „Radschnellwegenetz für die Metropolregion Hamburg – Machbarkeitsstudie“ mit einer eigenen zu untersuchenden Trasse. Die Machbarkeitsstudie für die Segeberger Trasse wird derzeit erarbeitet. Nun soll im Anschluss ein Folgeprojekt zur Klärung von Finanzierung, Trägerschaft und Ausbau der Trassen gemeinsam mit den bisherigen Projektpartnern initiiert werden.

 

Sachverhalt:

Seit 2018 beteiligt sich der Kreis Segeberg an der Machbarkeitsstudie zum „Radschnellwegenetz für die Metropolregion Hamburg“ mit einer eigenen Trasse von Hamburg bis Bad Bramstedt.

Nach umfangreicher Beratung mit Politik, Verbänden und Öffentlichkeit steht eine Vorzugstrasse für den Segeberger Teil fest.

Im Februar und im März erfolgten die Befahrungen der einzelnen Abschnitte gemeinsam mit dem Planungsbüro. Bei den Befahrungen wurden vor allem Konfliktpunkte entlang der Trasse vor Ort in Augenschein genommen.

Nun arbeitet das Planungsbüro PGV aus Hannover an der Detailplanung und Beurteilung der Machbarkeit der ausgewählten Trasse. Ein erster Entwurf der Machbarkeitsstudie für die Segeberger Trasse wird voraussichtlich im Spätsommer vorliegen.

 

Die Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg planen nun gemeinsam ein Folgeprojekt. In diesem Folgeprojekt sollen alle bisherigen Projektpartner die einzelnen Trassen zum Ausbau führen. Hierfür sind vor allem Trägerschaft des Ausbaus sowie die Finanzierung und die Beantragung von Fördermitteln zu klären. Um zu vermeiden, dass die bisherigen Projektpartner die genannten Themen alleine angehen müssen und ggf. Konkurrenzen in Bezug auf die Fördermittelakquise entstehen, wird die Fortsetzung der bestehenden Projektstruktur angestrebt.

 

Die MRH arbeitet zurzeit an einem konkreten Projektvorschlag mit Kostenschätzung. Dieser wird nicht rechtzeitig zur Juni-Sitzung des UNKs vorliegen. Daher möchte die MRH zu diesem Zeitpunkt eine grundsätzliche Willensbekundung der bisherigen Projektpartner, ob eine weitere Zusammenarbeit in einem Folgeprojekt zu den genannten Themen gewünscht ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Folgeprojekt notwendig, um einen Ausbau der Radschnellwegtrasse im Kreis Segeberg voran zu treiben. Vor allem die Themen Trägerschaft und Finanzierung sind im Projektverbund zu klären, um keine Konkurrenzen entstehen zu lassen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz deshalb, die grundsätzliche Zustimmung zu dem Folgeprojekt zu beschließen. Eine Beschlussvorlage zu den genauen Kosten wird in der September-Sitzung vorgelegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter, hier Themenfeld: „Den Kreis als radfahrer- und fußgängerfreundliche Region entwickeln“; operationalisiert im TP 5410 als Ziel 3: „Das Radverehrskonzept wird schrittweise umgesetzt“ und im TP 5420 als Ziel 3: „Das Radverkehrskonzept wird im Bereich der Kreisstraßen schrittweise umgesetzt. Das Kreisstraßennetz ist leistungsfähig ausgebaut.“

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja; Menschen mit Behinderung sind als reguläre Verkehrsteilnehmer

ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja; Der Ausbau von radverkehrsfreundlicher, barrierearmer

Infrastruktur kommt allen Verkehrsteilnehmern zu Gute.

 

 

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