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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/039-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Seit Januar 2020 arbeitet der Kreis Segeberg gemeinsam mit dem Breitbandkompetenzzentrum SH und dem beauftragten Planungsbüro Stellwerk Digital aus Kiel an der Erstellung der Gigabitstudie für den Kreis Segeberg. Als erster Schritt wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dazu liegen nun erste vorläufige Ergebnisse vor.

 

Sachverhalt:

Seit Januar wird an der Erstellung der Gigabitstudie für den Kreis Segeberg gearbeitet. Als erster Schritt wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dieses ist relevant, um die unterversorgten Bereiche im Kreis zu lokalisieren.

 

In der Ausschreibung der Gigabitstudie wurde aufgrund der vorliegenden Daten aus dem Breitbandatlas des Bundes sowie der Daten des Breitbandkompetenzzentrums SH davon ausgegangen, dass rund 4.700 Hausadressen im Kreis Segeberg unterversorgt sind. Wichtig dabei ist, dass es sich um Hausadressen und nicht um Haushalte handelt. Denn für eine Förderung durch den Bund ist nicht der einzelne Haushalt in einem Mehrfamilienhaushalt entscheidend, sondern der Hausanschluss.

 

Bei einer ersten Auswertung der von den im Kreis Segeberg aktiven Telekommunikationsanbietern gelieferten Daten ließen sich ca. 2.350 unterversorgte Hausadressen im Kreis ausmachen. Dies entspricht einer prozentualen Anschlussquote von 93% über den gesamten Kreis betrachtet und bedeutet, dass bereits heute 93% aller Hausadressen im Kreis Segeberg über einen Breitbandanschluss mit einer Mindestleistung von 30 Mbit/S verfügen.

 

Die Daten sind Gemeinde genau erfasst, so dass Anschlussquoten pro Gemeinde dargestellt werden. Diese Daten sind ein erstes Zwischenergebnis. Nun wird jede Hausadresse daraufhin überprüft, ob eine Trasse eines Breitbandanbieters in Reichweite liegt. Das heißt, es muss nun genau ermittelt werden, welche Hausadressen die Möglichkeit eines Anschlusses haben und welche nicht und woran es liegt, dass sie ggf. nicht angeschlossen sind, obwohl ein Anschluss möglich wäre. Denn diese Hausadressen dürfen bei einem möglichen Förderantrag beim Bund für den Netzausbau/Lückenschluss nicht berücksichtigt werden, da sie nicht förderfähig sind.

 

Dies kann dazu führen, dass sich die absolute Zahl der unterversorgten Haushalte noch verändert. Aber bereits jetzt ist feststellbar, dass weniger Hausadressen unterversorgt sind als ursprünglich angenommen. Diese Ermittlung ist ein sehr zeitaufwändiger Prozess. Ende Mai legt das Planungsbüro einen Zeitplan für das weitere Vorgehen vor.

 

Der nächste Schritt, der vom Planungsbüro durchgeführt wird, ist sinnvolle Cluster der unterversorgten Hausadressen zu bilden. Mit diesen gebildeten Clustern werden die Kosten für einen Breitbandausbau errechnet. Diese Kosten können dann aufgrund der vorliegenden Gemeinde genauen Daten, auf die Gemeinden/Ämter runtergebrochen werden. Wenn diese Zahlen vorliegen, werden dann Gespräche mit den betroffenen Gemeinden/Ämtern geführt, um einen gemeinsamen Förderantrag auf den Weg zu bringen und eine Versorgung aller Betroffenen sicherzustellen.

 

Um die Umsetzung in den Gemeinden/Ämtern zu unterstützen, soll es ab 2021 ein weiteres Projekt geben. Dieses sieht vor eine*n Projektkoordinator*in für die Umsetzung in den Gemeinden/Ämtern zur Verfügung zu stellen und soll ebenfalls bis zu 70% aus Bundesfördermitteln finanziert werden.

 

Der Kreis plant die Gespräche mit den Gemeinden bis Ende August zu führen, so dass in der Septembersitzung der Gremien das Folgeprojekt zum Ausbau in den Gemeinden in den Haushalt für 2021 eingespeist werden kann.

 

 

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