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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/050-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. Antrag der WI-SE-Fraktion vom 10.02.2020 (Vorlage DrS/2020/050, Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit) wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einführung eines Medibusses („Rollende Arztpraxen“) für den Kreis Segeberg sinnvoll sein und die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich sichern kann.

Die Recherchen des Kreiskoordinators für hausärztliche Versorgung und der Verwaltung haben Folgendes ergeben:

Der Bus wurde in Hessen zunächst gut angenommen. Derzeit ist die Inanspruchnahme allerdings etwas zurückgegangen. Probleme gab es in manchen Gemeinden mit den Wartebereichen und Toiletten, die von den Gemeinden gestellt werden müssen, da der Bus ein ausschließlicher Behandlung- und Praxisbereich ist.

Die Ärzte sind wegen der Versorgungssituation (Sicherstellung) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) angestellt. Kritisch wurde wohl gesehen, dass die Ärzt*innen mehrfach gewechselt haben und dadurch u.a. bei Privatpatienten die Zuordnung in der Abrechnung schwierig war.

Nach der neuen Bedarfsplanung (es sind die Planungsbereiche Sontra und Bebra/Bad Rotenburg an der Fulda) gibt es in diesen Bereichen bereits zusätzliche Förderung der Ansiedlung von Versorgungsaufträgen. Auch ist der Bereich Sontra mit 63,57 % unterversorgt. Auch im Planungsbereich Bebra/Bad Rotenburg gibt es freie Sitze.

Die Finanzierung erfolgt größtenteils durch die KV (Hessen). Für weitere Details läuft noch eine Anfrage bei der KV Hessen, die aber wegen der Corona-Krise noch nicht beantwortet werden konnte.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KV SH) beurteilt den Einsatz von Medibussen im Kreis Segeberg kritisch. Es gibt keine Unterversorgung in einem Planungsbereich. Erst müsste durch die KV SH der Bedarf festgestellt und die Sicherstellung übernommen werden. Auch die Ärzt*innen müssten bei der KV angestellt werden. Da keine Unterversorgung besteht, müsste die praktizierende Ärzt*innen es übernehmen, was neben der Praxis mehr als unrealistisch ist. Also geht nur die Anstellung durch die KV SH oder ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), welches es bekanntermaßen im Kreis noch nicht gibt. Wenn Ärzte ein MVZ betreiben, gilt es auch, die Besetzung neben dem Praxisbetrieb sicherzustellen.
In dem Telefonat mit der KV SH wurde auch die Meinung vertreten, dass die Situation in Bezug auf die Entfernungen in Schleswig-Holstein bzw. im Kreis Segeberg nicht wie in Hessen oder anderen Gebieten sei. Die Entfernungen sind hier kürzer und die Versorgung besser. Außerdem sollte keine Arztzeit im Medibus verbracht werden, sondern besser in der jeweiligen Praxis mit dem entsprechenden medizinischen Ausstattungen. Auch hier ergäben sich umfangreiche organisatorische Regelungen hinsichtlich der sanitären Einrichtungen oder anderen Voraussetzungen, die es noch zu prüfen gilt. Zusätzlich sind Abstimmungen mit der Ärztekammer notwendig.
 

Fazit: Der Einsatz eines Medi-Busses im Kreis Segeberg könnte wohl eine gute Ergänzung zur ärztlichen Versorgung sein, die Umsetzung wird aber als sehr problematisch und äußerst aufwendig hinsichtlich der Abstimmungen, Finanzierung, Organisation und der arbeitsrechtlichen Einordnung gesehen.

 

 

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