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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/326-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beschließt die seit 1999 bestehende Zusammenarbeit

mit der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. im Sinne des Natur-und Umweltschutzes fortzusetzen und als Grundlage dieser Zusammenarbeit die „Leistungsvereinbarung zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Kreis Segeberg“ (Anlage 1, Stand: 13.05.2020) mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2024, den „Kontrakt über die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (Anlage 2, Stand: 13.05.2020) sowie die „Förderfähigen Maßnahmen“ (Anlage 2.1, Stand 13.05.2020) als Anlage 1 zum Kontrakt.

 

2. Der Kreistag beschließt vorbehalltich der Zustimmung der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V.

 

3. Der Landrat wird beauftragt die Leitstungsvereinbarung zu unterschreiben.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die seit 1999 bestehende Leistungsvereinbarung mit der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. zur Biotopförderung läuft nach vorläufiger Verlängerung (DrS/2019/326) am 30.06.2020 aus.

Mit der Kreisjägerschaft wurden in mehreren Arbeitssitzungen Eckpunkte zur Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung erarbeitet (DrS/2019/326-1). Die Selbstverwaltung wurde in einer weiteren Sitzung beteiligt. Auf dieser Grundlage wurden die „Leistungsvereinbarung zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Kreis Segeberg“ (Anlage 1 Leistungsvereinbarung, Stand 13.05.2020) sowie der „Kontrakt über die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (Anlage 2 Kontrakt, Stand 13.05.2020) erstellt.

Neuer Partner im Kontrakt speziell für Blühstreifen und Winterbegrünungen auf Äckern soll der Kreisbauernverband Segeberg sein.

Die Verwaltung empfiehlt, die Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft auf Basis der vorgelegten Entwürfe fortzusetzen.

 

Sachverhalt:

Mit der Kreisjägerschaft Segeberg e. V. besteht seit 1999 eine gute Zusammenarbeit im Sinne des Natur- und Umweltschutzes durch Förderung biotopgestaltender Maßnahmen. Die Zusammenarbeit ist in einer „Leistungsvereinbarung zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Kreis Segeberg“ (Anlage 1 Leistungsvereinbarung, Stand 13.05.2020) sowie in einem „Kontrakt über die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (Anlage 2 Kontrakt, Stand 13.05.2020) einschließlich Anlagen zwischen Kreis und Kreisjägerschaft geregelt. Weitere Grundlage ist die geänderte "Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern", die bereits am 12.03.2020 durch den Kreistag beschlossen wurde (DrS/2020/20).

 

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses am 05.12.2019 wurde die Leistungsvereinbarung in der Fassung vom 12.12.2014 bis zum 30.06.2020

vorläufig verlängert (DrS/2019/326).

 

In einer 1. und 2. Arbeitssitzung der Verwaltung mit dem erweiterten Vorstand der Kreisjägerschaft im Dezember und Januar wurde ein Eckpunktepapier zur Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung entworfen. Bei den Eckpunkten zur Optimierung der Leistungsvereinbarung handelt es sich um organisatorische Maßnahmen in der Kreisverwaltung, denkbare Erweiterungen des Spektrums förderfähiger Maßnahmen und eine mögliche Flexibilisierung der Anwendung der Förderrichtlinien.

 

Das Eckpunktepapier wurde dem Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in seiner Sitzung am 12.02.2020 vorgestellt (DrS/2019/326-1).

 

In der 3. Arbeitsgruppensitzung der Verwaltung mit dem erweiterten Vorstand der Kreisjägerschaft nahmen auch Vertreter*innen der Kreistagsfraktionen teil.

 

Die Ergebnisse der drei Arbeitsgruppensitzungen dienten als Grundlage für die Überarbeitung und Ergänzung der Leistungsvereinbarung sowie des Kontraktes einschließlich seiner Anlagen.

 

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich:

1. Aufgrund des erweiterten Spektrums förderfähiger Maßnahmen bekamen die Leistungsvereinbarung sowie der Kontrakt neue Titel:

  • „Leistungsvereinbarung zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im Kreis Segeberg
  • Kontrakt über die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

2. Der Kreisbauernverband Segeberg wird für die Förderung von Blühstreifen und Winterbegrünungen auf Äckern als weiterer Kooperationspartner in den Kontrakt integriert.

3. Eine Auszahlung von Fördermitteln ist zukünftig grundsätzlich bereits nach Eintritt der Bestandskraft des Förderbescheides möglich und nicht erst nach Abnahme der fertigen Maßnahme (Kontrakt § 6 Abs. 5).

4. Das förderfähige Leistungsspektrum gliedert sich zukünftig in

    A. Maßnahmen

  • der Biotopgestaltung einschließlich Biotopverbund und Lebensraum-vernetzung,
  • des Artenschutzes sowie
  • der Umweltinformation (einschl. Besucherlenkung) und Umweltbildung,

    B. Maßnahmen

  • des Schutzes und der naturnahen Entwicklung der Fließgewässer sowie der Seen und Teiche,
  • der allgemeinen Biotopgestaltung in und an Gewässern.

5. Beispiele für das erweiterte Förderspektrum sind

  • Maßnahmen gegen invasive bzw. nichtheimische Pflanzen- und Tierarten,
  • Blühstreifen und einjährige Winterbegrünungen auf Äckern,
  • Informationsbeschilderungen und Besucherlenkungsmaßnahmen insbesondere in sensiblen, stärker frequentierten Bereichen der freien Landschaft,
  • Weiterentwicklung der Idee eines Lehrwaldreviers.

6. Zukünftig sind auch komplexere Maßnahmen und Projekte umfangreicher förderfähig, indem u.a. auch Planungskosten und Kosten für Machbarkeitsstudien im Einzelfall in die Förderung einbezogen werden können.

 

Wie im Eckpunktepapier dargestellt, wird zukünftig ein jährliches Treffen des Vorstandes der Kreisjägerschaft mit den Fachdienstleitungen und der Fachbereichsleitung der Kreisverwaltung stattfinden. In dem Treffen wird der Umsetzungsstand der Leistungsvereinbarung in dem jeweiligen Jahr bilanziert und die Wirksamkeit der Maßnahmen besprochen.

 

Durch eine zusätzlich durch die Selbstverwaltung bewilligte Stelle ab Haushalt 2020 steht zukünftig im Fachdienst Naturschutz u. a. auch mehr Kapazität für die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Umsetzung der Leistungsvereinbarung zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Sachbearbeitung zukünftig auf zwei Arbeitsplätze verteilt.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Kreisbauernverband ermöglicht eine effiziente Abwicklung der Förderungen von Blühstreifen und Winterbegrünungen.

 

Hinweis zu den Anlagen des Kontraktes (Anlage 2):

 

In der Anlage 1 werden die „Förderfähigen Maßnahmen“ festgelegt.

 

In der Anlage 2 „Qualitätsziele“ des Kontraktes werden die Qualitätsziele dargestellt, die die geförderten Maßnahmen zu erfüllen haben.  Es handelt sich hierbei um fachliche Vorgaben des Fachdienstes Naturschutzes, die noch mit dem Begrünungsausschuss der Kreisjägerschaft abgestimmt werden sollen.

 

Die Anlage 3 „Pauschalansätze“ des Kontraktes soll die Pauschalansätze der förderfähigen Maßnahmen widergeben. Bislang wurden die Pauschalansätze einvernehmlich von Begrünungsausschuss und Fachdienst Naturschutz nach Anhörung externer Fachleute und Marktbeobachtung festgelegt und durften bislang bei Bedarf während der Laufzeit des Kontraktes angepasst werden. Der Prozess der Festlegung der Pauschalansätze ist noch nicht abgeschlossen.

 

Bei den Anlagen 2 und 3 haben die Corona-bedingten Einschränkungen dazu geführt, dass eine Abstimmung bis zur Sitzung nicht möglich war. Die Anlagen 2 und 3 sollen deshalb nach ihrer Fertigstellung der Selbstverwaltung im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bei Bedarf zur Kenntnis gegeben werden. Sie sind aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend mit zu beschließen.

 

Folglich beschließt der Kreistag über die Anlage 1 „Leistungsvereinbarung“ (Stand 13.05.2020), die Anlage 2 „Kontrakt“ (Stand: 13.05.2020) sowie die Anlage 2.1 „Förderfähigen Maßnahmen“ (Stand 13.05.2020) als Anlage 1 zum Kontrakt.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Im Anschluss an die Beratung und Beschlussfassung in Hauptausschuss und Kreistag findet die Beschlussfassung innerhalb der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V. statt. Sollte Leistungsvereinbarung und Kontrakt dort zugestimmt werden, könnten Vereinbarung und Kontrakt unterschrieben werden. Anderenfalls würde die Beschlussvorlage geändert im Hauptausschuss am 23.06.2020 und Kreistag am 25.06.2020 behandelt werden müssen, um der Verfristung der Leistungsvereinbarung am 01.07.2020 zu begegnen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

40.000,- € pro Jahr in TP 554 sowie 40.000,-€ in TP 561, in Anlehnung an die Höhe der Haushaltsansätze für Erträge aus der Jagdsteuer

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:554

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 78176000000

x

Teilplan: 561

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 7817400000

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

  • Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschaftsschutz und Klimaschutz konsequent weiter.
  • Operationalisiert im Teilplan 554 als Ziel Nr. 4: Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für biotopgestaltende Maßnahmen im Kreis Segeberg gem. der entsprechenden Leistungsvereinbarung mit der Kreisjägerschaft
  • Operationalisiert im Teilplan 561 als Ziel Nr. 3: naturnahe Umgestaltung der Fließgewässer

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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