Drucksache - DrS/2019/198-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Förderzentrums "Trave-Schule" in Bad Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Michaela Lexau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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03.03.2020
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.03.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 1.460.000 €, verteilt je zur Hälfte auf die Haushaltsjahre 2021-2022.
Der Fachbereich V wird beauftragt die Planungsleistungen für Gebäude, Tragwerk, technische Gebäudeausstattung und sonstige Ingenieurleistungen bis einschließlich Leistungsphase 3 nach HOAI zur Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau, mit den zusätzlichen Raumanforderungen, durchführen zu lassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschuss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 06.11.2018 (DrS/2018/219) hat der Fachbereich V die erforderlichen konkretisierenden Planungen für die Erweiterung des Förderzentrums aufgenommen.
Mit einem weiteren Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 04.02.2020 (DrS/2020/003) soll die Erweiterung um drei weitere Klassenräume mit Nebenräumen ermöglicht werden, das heißt nur geplant, nicht ausgeführt.
Da das Grundstück nur begrenzt bebaubare Flächen aufweist, die bisherige Planung auf einer 2-geschossigen Bebauung beruht, wird ein zusätzlicher Raumbedarf nur über ein weiteres Geschoss realisierbar sein. Aufgrund dessen empfiehlt das Technische Gebäudemanagement den zusätzlichen Raumbedarf jetzt mit auszuführen. Eine spätere Aufstockung eines Geschosses im laufenden Schulbetrieb ist im Hinblick auf Einschränkungen in der Raumnutzung nicht zu empfehlen.
Damit beträgt die gesamte Erweiterungsfläche etwa 2.200 qm und die Gesamtkosten steigen um etwa 1.460.000 € auf 7.710.000 € (s. Anlage Kostenrahmen).
Beauftragung der Planungsleistungen:
Die Planungsleistungen für
- Gebäude
- Tragwerk
- Technische Gebäudeausstattung
- Bodengutachten, Vermessung, Schallschutz, Wärmeschutz usw.
befinden sich derzeit in der Vorbereitung zur Ausschreibung und sollen im Mai 2020 vergeben werden. Aus den vorab durchgeführten Honorarermittlungen zur Kostenschätzung sind jetzt folgende Kosten zu erwarten:
Leistung | LPH 1-3 | LPH 4-9 |
Gebäudeplanung | 124.100 € | 392.100 € |
Techn. Gebäudeausstattung | 112.800 € | 289.000 € |
Tragwerksplanung | 86.500 € | 221.800 € |
Sonstige Ingenieurleistungen | 73.800 € | 25.900 € |
Summe, brutto | 397.200 € | 928.800 € |
Bei der stufenweisen Beauftragung, also bis einschließlich Leistungsphase 3, werden ca. 397.200 € statt 316.600 € in 2020 zur Auszahlung fällig, die weiteren ca. 928.800 € verteilen sich dann auf die Folgejahre bis 2022 parallel zum Baufortschritt, wenn die Baumaßnahme zur Ausführung kommt.
Finanzierung:
Die Mehrkosten für den zusätzlichen Planungsaufwand im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 80.600 € können aus den geplanten Mitteln gedeckt werden.
Die bisherigen investiven Mittel in Höhe von 6.250.00 € sind auf dem Produktkonto 1116990.7851 im Haushalt 2020-2022 wie folgt enthalten:
2020: 300.000 €, zuzüglich 200.000 € Verpflichtungsermächtigung
2021: 2.500.000 €
2022: 3.450.000 €
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1.460.000 € sollen auf die Haushaltsjahre 2021 – 2022 je zur Hälfte verteilt werden.
Mitteldarstellung neu (Gesamtkosten 7.710.000 €):
2020: 300.000 €, zuzüglich 200.000 € Verpflichtungsermächtigung
2021: 3.230.000 €
2022: 4.180.000 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Es müssen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 1.460.000 € verteilt auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116990:7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Erhöhung der Investitionsquote |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,4 kB
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