Drucksache - DrS/2020/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Maßnahme "Integrations-/Sprachkurs mit Kinderbetreuung" im Levo-Park
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jörn Giesecke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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05.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.03.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Maßnahme „Integrations-/Sprachkurs mit Kinderbetreuung“ im Levo-Park soll über die aktuelle „Förderperiode“ hinaus fortgeführt werden. Insofern übernimmt der Kreis Segeberg weiterhin die Kosten für die Räume, in denen der Integrations-/Sprachkurs durchgeführt bzw. in dem die Betreuung der Kinder der Teil-nehmerinnen und Teilnehmer erfolgt, sowie die Personalkosten für die Kinderbe-treuung, sofern keine Finanzierung durch Dritte erfolgt. Die Übernahme erfolgt bis zum Ende der aktuell laufenden Kurse, längstens aber bis zum 31.12.2020.
Die Kreisverwaltung wird gebeten, zusammen mit den beteiligten Trägern Volks-hochschule und Deutsches Rotes Kreuz sowie dem Jobcenter ein Finanzierungs-konzept zu erstellen, in dem insbesondere ausgewiesen wird, ob und welche För-dermöglichkeiten durch Dritte (Bund, Land u. a.) in welcher Höhe bestehen. Die-ses Konzept sowie ein Erfahrungsbericht sollen in der Sitzung am 17.09.2020 vorgelegt werden, damit im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 über die weitere Fortführung entschieden werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Maßnahme „Integrationskurs mit Kinderbetreuung im Levo-Park“ ist sinnvoll und wird von den betreffenden Personen genutzt. Daher sollte eine Fortführung erfolgen. Zur Sicherstellung der Maßnahme sollte die Fortführung zunächst durch den Kreis Segeberg erfolgen, damit sich die Träger parallel um mittel Dritter (Bund, Land) bemühen können.
Mit Beschlüssen vom 28.02.2019 (DrS/2019/012) und 27.06.2019 (DrS/2019/012-1) hat der Kreistag zur Finanzierung eines Integrationskurses mit Kinderbetreuung für die Zeit vom 01.09.2019 bis 28.02.2020 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 28.000 € bewilligt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Integrationsfestbetrag.
Ferner wurde im Haushalt für das Jahr 2020 vorsorglich ein Betrag in Höhe von 46.000 € zur Fortführung des Projektes bereit gestellt. Über die Freigabe der Mit-tel soll nach der Evaluierung der laufenden Kurse entschieden werden.
Der Beginn der Maßnahme hatte sich auf den 04.11.2019 verschoben, so dass nunmehr die Finanzierung durch den Kreis bis zum 30.04.2020 gilt. Anfang Feb-ruar begann parallel ein Alphabetisierungskurs, der im Sommer 2021 beendet werden soll. Die Finanzierung der beiden Kurse an sich erfolgt durch Dritte.
In der Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020 hatte der Migrationsbeauf-tragte des Jobcenters Kreis Segeberg kurz über die Belegung/Inanspruchnahme der Kurse berichtet. Dieser Bericht ist anliegend beigefügt. Ergänzende Informa-tionen können während der Sitzung des Sozialausschusses am 05.03.2020 gegeben werden.
Nach einer Anfangsphase hat sich die Inanspruchnahme der Kurse und damit auch die Anzahl der zu betreuenden Kinder stabilisiert. Nahezu alle Plätze sind belegt. Vor diesem Hintergrund sollte das Projekt fortgeführt werden.
Auf Bundes- und Landesebene gibt es Überlegungen, entgegen der bisherigen Praxis auch die Kinderbetreuung im Rahmen von Integrationskursen zu fördern. Es ist Aufgabe der Träger, sich um entsprechende Mittel zu bemühen. Um aber die Durchführung der Kurse nicht zu gefährden, sollte der Kreis vorsorglich die Kosten im bisherigem Umfang übernehmen, falls keine oder keine vollständige Kostenübernahme durch Dritte erfolgt. Die Träger hätten dann ausreichend Zeit, Drittmittel zu generieren.
Über die Fortführung des Projektes über den 31.12.2020 hinaus soll im Herbst 2020 entschieden werden, wenn weitere Erfahrungen im Rahmen der laufenden Kurse gesammelt wurden und Fördermöglichkeiten durch Dritte bekannt sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Mittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange behinderter Menschen sind betroffen, wenn sie Teilnehmer*innen an den Kursen sind.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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474,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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273,7 kB
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