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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/053

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die politischen und internen Akteure sollen in die Lage versetzt werden, anhand weniger und damit übersichtlicher Zahlen, schnell beurteilen zu können, ob sich wesentliche  Änderungen in ihrem Aufgabenbereich ergeben haben.

 

Dafür muss die Leistung der Fachdienste, die über ihre Teilpläne im Sozialausschuss vertreten sind, anhand einer prägnanten aber gleichzeitig aussagekräftigen Anzahl von Kennzahlen verdeutlicht werden.

 

Es wird empfohlen, jeweils eine Finanzkennzahl pro Themenbereich

 

-Grundversorgung nach SGB XII

-Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II

-Hilfen für Asylbewerber nach AsylbLG

-Eingliederungshilfe

-soziale Einrichtungen

-Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherung, Betreuung u.a.

 

zu erstellen.

 

Teilplan 242 entfällt, da dieser nur Personalkosten im Bereich Bafög enthält.

 

Es werden die Ausgaben pro Bereich pro Einwohner im gleitenden Durchschnitt 12 Monate erhoben. Die Herleitung hierzu wird ausführlich in der Anlage erläutert.

 

Die oben beschriebenen Finanzkennzahlen werfen nur einen unzureichenden Blick auf die Geschehnisse im Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses. Sie sollten deshalb in absehbarer Zeit durch Daten des Fachcontrollings erweitert werden, um hier die Fachlichkeit stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

 

Der Fachbereich III hat sich zuletzt intensiv mit der Erstellung weiterer Kennzahlen beschäftigt.

 

Es ist derzeit geplant, die Themenbereiche in den nächsten Monaten durch jeweils zwei bis drei fachliche Zahlen zu vertiefen.

 

Damit wird es möglich sein, jeden Themenbereich mit drei bis vier Zahlen zu umreißen und einen Überblick zu vermitteln.

 

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Anlagen

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