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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der HA beschließt: Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in Henstedt-Ulzburg wird weiterverfolgt. Die dazu erforderliche gutachterliche Vertiefung wird umgesetzt und die hierfür notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung ist zu gleichen Teilen vom Kreis Segeberg und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu tragen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie zur Verbesserung des ÖPNV in Henstedt-Ulzburg erarbeiten lassen (vgl. DrS/2016/170, UNK 21.09.2016). Das Untersuchungsergebnis wurde den Fachausschüssen der beiden kommunalen Partner in einer gemeinsamen Sitzung am 28.02.2018 präsentiert (vgl. DrS/2018/048), der Schlussbericht mit Ergänzungen wird nunmehr vorgelegt (Anlagen 1, 1.1, 2, 3). Da die Henstedt-Ulzburger Politik das Ergebnis des Gutachtens nicht mitträgt, wurde mit der Gemeinde intensiv über das weitere Vorgehen diskutiert und schließlich verabredet, das Gutachten mit dem Ziel inhaltlich zu vertiefen, zu einem konsens- sowie umsetzungsfähigen Ergebnis zu kommen.

 

Sachverhalt:

Die vom Gutachter entwickelte Vorzugsvariante bewirkt im Ergebnis ein spürbares Nachfragewachstum von 21 % und ist fachlich als überzeugend zu bewerten. Dennoch führte die anschließende kontroverse politische Diskussion in Henstedt-Ulzburg (ablesbar u. a. an den Anlagen 3 und 4) zu dem Resultat, das Ergebnis des Gutachtens und dessen Umsetzung nicht mitzutragen. Die seitdem intensiv geführte Diskussion über das weitere Vorgehen führte schließlich Ende 2019 zu der Verabredung, eine fortschreibende Vertiefung des Gutachtens zu beauftragen und dabei insbesondere die Aspekte „Anbindung Bf. Meeschensee“ und „on demand-Angebote“ in den Fokus zu nehmen. Insbesondere aus letzterem Aspekt lassen sich womöglich aufs übrige Kreisgebiet übertragbare Erkenntnisse gewinnen. Um das dem bisherigen Gutachten zugrundeliegende Ziel zu erreichen, den ÖPNV in Henstedt-Ulzburg tatsächlich zu verbessern und den relativ geringen ÖPNV-Marktanteil wirksam zu steigern, erscheint ein konsens- und damit umsetzungsfähiges Gutachtenergebnis erforderlich, die Vertiefung wird daher befürwortet.

Dazu liegt ein Angebot des Gutachters Interlink zu einem Festpreis von 45.309 € (brutto) vor. Analog zum bisherigen Gutachten soll die Finanzierung wieder zu gleichen Teilen vom Kreis Segeberg und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg getragen werden. Die Gemeinde soll wieder als Auftraggeberin fungieren. Die außerplanmäßig Finanzierung kann haushaltsneutral gewährleistet werden, da die Landes-ÖPNV-Mittel ab 2020 unvorhersehbar um 5 Mio. €/a erhöht werden, was für den Kreis Segeberg zusätzliche Mittel im unteren sechsstelligen Bereich bewirkt (genaue Verteilung unter den 15 ÖPNV-Aufgabenträgern noch offen).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

22.655 €

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

22.655

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

x

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 547

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter.

 

ÖPNV fördern und verbessern

 

Fahrgastzahlen mittelfristig steigern

Hohe Kundenzufriedenheit halten

 

 

Ziel 4:

 

Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche

Entwicklung und Beschäftigung.

 

Kommunale Entwicklung unterstützen

Fahrgastzahlen mittelfristig steigern

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

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Anlagen

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