Drucksache - DrS/2020/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritter Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- F. Hartmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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12.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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19.02.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.02.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land werden zur Kenntnis genommen.
Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regionalplans III sowie auf die Stellungnahmen der Gemeinden wird verwiesen.
Darüber hinaus werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Der dritte Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans III (Windenergie) sieht im Kreis Segeberg 25 Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 1.557 ha vor. Gegenüber dem vorherigen Entwurf sind vier Flächen entfallen und eine Fläche neu aufgenommen worden.
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Nach Auswertung des im 4. Quartal 2018 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP und den Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 17.12.2019 den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP sowie der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens hierzu beschlossen. Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 17. Dezember 2019 wurde das erneute Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Der Kreis Segeberg ist dem Planungsraum III zugeordnet. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Kreise, kreisfreien Städte und die weiteren Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit erneut an der Aufstellung der Teilfortschreibung des LEP und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III beteiligt. Die Planunterlagen sind im Internet einsehbar unter https://bolapla-sh.de/verfahren/9435f0b0-021d-11ea-9ea5-0050569710bc/public/detail
Anzahl und Umfang der Vorranggebiete innerhalb des Kreisgebietes in den bisherigen Entwurfsfassungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Entwurfsfassung | Vorranggebiete | ||
Anzahl | Größe in ha | Anteil an der Kreisfläche | |
| 27 | 1.854 | 1,38 % |
| 28 | 1.713 | 1,27 % |
| 25 | 1.557 | 1,16 % |
Im aktuellen Entwurf ist die von Kreis, Gemeinde und dem Naturpark Holsteinische Schweiz kritisierte Potentialfläche SEG_012 in Nehms nicht mehr als Vorranggebiet enthalten. Außerdem wurden die Potentialflächen SEG_052 (Nützen/Schmalfeld), SEG_310 (Heidmühlen) und SEG_314 (Großenaspe) nicht mehr als Vorranggebiete bestätigt. Neu als Vorranggebiet ausgewiesen ist die Potentialfläche SEG_059 in Heidmoor.
Die Beteiligungsfrist zum dritten Entwurf läuft noch bis zum 13.3.2020. Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden liegen bislang noch nicht vor. Sie werden nachgereicht, sobald und soweit sie der Verwaltung vorliegen.
Seitens der Kreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange werden die in der Anlage dokumentierten fachlichen Anregungen zur Teilaufstellung des Regionalplans III zum Sachthema Windenergie vorgebracht. Die bereits im vorangegangenen Verfahren vorgetragenen Bedenken gegen das im Naturpark Holsteinische Schweiz gelegene Vorranggebiet SEG_013 in Travenhorst werden wiederholt. Darüber hinaus bestehen aus fachlicher Sich keine grundsätzlichen Bedenken gegen die übrigen Vorranggebiete.
Stellungnahmen der Gemeinden lagen dem Kreis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
x | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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322,6 kB
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