Bericht der Verwaltung - DrS/2020/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der Vereinbarungen über die Bearbeitung und Auszahlung kommunaler Förderung in der Kindertagespflege durch die Stadt Kaltenkirchen und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg aufgrund des Inkrafttretens des KiTa-Reform-Gesetzes (Vereinbarungen aus den Jahren 2011 und 2012)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Wittig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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20.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Jahren 2011 und 2012 wurden mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie mit der Stadt Kaltenkirchen Vereinbarungen über kommunale Förderungen in der Kindertagespflege geschlossen. Die Zahlbarmachung der Einzelbeträge wurde dem Kreis Segeberg auferlegt, weil man davon ausging, dass es sich um einen geringen personellen Aufwand handeln würde.
Durch Aufzeichnungen der Sachbearbeitung ist deutlich geworden, dass der zeitliche Aufwand deutlich höher ist als zunächst geschätzt. Die finanzielle und personelle Belastung des Kreises Segeberg, der für diese Zahlungen in Vorleistung geht, ist in mehreren Berichten des Rechnungsprüfungsamtes bemängelt worden, weil die Vorgehensweise nicht als rechtskonform angesehen wird. In den Prüfungsberichten wurde diese Vorgehensweise bereits mehrfach gerügt.
Die Gemeinden werden im Rahmen des KiTa-Reform-G zum 01.08.2020 verpflichtet, die Kindertagespflege mit einem Anteil zu finanzieren, was bisher mit der Vereinbarung auf freiwilliger Basis in geringem Umfang erfolgte. Somit ist der Zuschuss in der derzeitigen Form obsolet, sodass die Vereinbarungen von Seiten des Kreises Segeberg zum 31.07.2020 aufgekündigt wurden.
Da das Kita-Reform-Gesetz erst am 12.12.2019 verabschiedet worden ist, war eine Einbindung der Kreispolitik im Vorwege zur Kündigung leider nicht möglich. Die Kündigungsfrist zum 31.01.2020 war unbedingt einzuhalten.
Als Anmerkung sei erlaubt, dass eine im Jahre 2012 mit der Stadt Bad Segeberg geschlossene Vereinbarung zwischenzeitlich seitens der Stadt Bad Segeberg aufgekündigt wurde. Die Stadtvertretung Bad Segeberg hat entschieden, die Gewährung von Zuschüssen bei einer Kinderbetreuung in der Tagespflege aufzuheben und die Kündigung zum 31.07.2020 ausgesprochen, ebenfalls im Hinblick auf die Kita-Reform.
