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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2020/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Jahren 2011 und 2012 wurden mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie mit der Stadt Kaltenkirchen Vereinbarungen über kommunale Förderungen in der Kindertagespflege geschlossen. Die Zahlbarmachung der Einzelbeträge wurde dem Kreis Segeberg auferlegt, weil man davon ausging, dass es sich um einen geringen personellen Aufwand handeln würde.

Durch Aufzeichnungen der Sachbearbeitung ist deutlich geworden, dass der zeitliche Aufwand deutlich höher ist als zuchst geschätzt. Die finanzielle und personelle Belastung des Kreises Segeberg, der für diese Zahlungen in Vorleistung geht, ist in mehreren Berichten des Rechnungsprüfungsamtes bemängelt worden, weil die Vorgehensweise nicht als rechtskonform angesehen wird. In den Prüfungsberichten wurde diese Vorgehensweise bereits mehrfach gerügt.

Die Gemeinden werden im Rahmen des KiTa-Reform-G zum 01.08.2020 verpflichtet, die Kindertagespflege mit einem Anteil zu finanzieren, was bisher mit der Vereinbarung auf freiwilliger Basis in geringem Umfang erfolgte. Somit ist der Zuschuss in der derzeitigen Form obsolet, sodass die Vereinbarungen von Seiten des Kreises Segeberg zum 31.07.2020 aufgendigt wurden.

Da das Kita-Reform-Gesetz erst am 12.12.2019 verabschiedet worden ist, war eine Einbindung der Kreispolitik im Vorwege zur Kündigung leider nicht möglich. Die Kündigungsfrist zum 31.01.2020 war unbedingt einzuhalten.

Als Anmerkung sei erlaubt, dass eine im Jahre 2012 mit der Stadt Bad Segeberg geschlossene Vereinbarung zwischenzeitlich seitens der Stadt Bad Segeberg aufgekündigt wurde. Die Stadtvertretung Bad Segeberg hat entschieden, die Gehrung von Zuschüssen bei einer Kinderbetreuung in der Tagespflege aufzuheben und die Kündigung zum 31.07.2020 ausgesprochen, ebenfalls im Hinblick auf die Kita-Reform.

 

 

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