Drucksache - DrS/2020/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Familienzentren in den Jahren 2020 und 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Kristoffersen, Dagmar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.02.2020
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
1. Vorstellung des neuen Richtlinienentwurfes des Landes zur Förderung der Familienzentren 2020/2021 (Anlage 1) sowie Darstellung der Finanzierungsauf-teilung auf die vorhandenen Familienzentren.
2. Anpassung der zusätzlichen Kreisförderung an die Familienzentren von 2017 (DrS/2017/008), da der Kreistag am 05.12.2019 die Erhöhung der Kreismittel beschlossen hat.
Sachverhalt:
- Landesförderung
Der Landeserlass zur Förderung der Familienzentren 2018/2019 ist zum Ende des letzten Jahres abgelaufen. Die neue Landesrichtlinie zur Förderung der Familienzentren befindet sich aktuell noch in der Entwurfsfassung. Derzeit kann nicht abgesehen werden, wann die Richtlinie rückwirkend in Kraft tritt. Dem Kreis Segeberg liegt jedoch unter Vorbehalt der Richtliniengenehmigung eine Bewilligung der Fördergelder vor. Dies ist den Familienzentren mitgeteilt worden. Mittlerweile liegt dem Land ein Gesamtantrag des Kreises Segeberg mit allen Angebotsblättern der geförderten Familienzentren vor.
Die wichtigsten Änderungen der Richtlinie zu den Vorjahren sind:
- Das Land ist dem Vorschlag des Städteverbandes gefolgt, die Stadt Norderstedt als örtlichen Träger der Jugendhilfe eigenständig zu fördern. Hieraufhin hat sich die Mittelverteilung noch einmal verändert.
- Personalausgaben und zusätzliche Verwaltungsaufgaben des Kreises, die mit der Steuerung des Angebotssegments Familienzentren entstehen, können auf Basis des Entwurfes in Höhe von bis zu 20.000 EUR einbehalten werden.
- Es gibt keine Unterscheidung zwischen der allgemeinen Förderung und der Förderung im Bereich der Integration.
- Zur Stärkung von bestimmten Handlungsfeldern können sogenannte Poollösungen entstehen.
- Familienzentren, Familienbildungsstätten und Frühe Hilfen sollen sich stärker aufeinander in ihren Aufgabenfeldern abstimmen, der Kreis muss hierzu dem Land ein Konzept vorlegen.
Dem Kreis Segeberg werden in den Jahren 2020/2021 jeweils pro Jahr 374.565 EUR an Landesmitteln für die Familienzentren zur Verfügung gestellt. Davon sollen bzw. können 20.000 EUR für Verwaltungsaufgaben, Personal-ausgaben, Fachaustauschtreffen und Konzepttage durch den Kreis einbehalten werden. Somit stehen zur Verteilung 354.565 EUR an die Familienzentren zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies rund 50.000 EUR weniger. Die Verwaltung hat daraufhin folgende Verteilung pro Familienzentrum ermittelt:
Personalausgaben 0,5 Koordinierungsstellenanteile | bis zu 30.000 EUR |
Overheadkosten (5% der Personalkosten) | 1.500 EUR |
Sachkosten | 5.000 EUR |
Integration | 5.000 EUR |
Angebote/Projekte | Individuelle Berechnung anhand der Zahl der von Familienzentren zu betreuenden Kitas (siehe Anlage 2) |
Angesichts der verminderten Landesförderung sieht die Verwaltung von der Planung eines weiteren Familienzentrums in der Region Ost zunächst ab. In den Fachaustauschtreffen der Familienzentren wird das Thema „Erreichbarkeit von Familien“ für die Angebote der Familienzentren im ländlichen Raum stärker in den Fokus genommen.
Die o.g. Aufteilung konnte wegen der unvermeidbaren Mittelkürzung mit den Familienzentren nicht vollständig geeint werden. Die entsprechende Mittelverteilung ergibt sich aus Anlage 2. Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus, in Kooperation mit den Trägern der Familienzentren für das Jahr 2021 einen ggfs. nochmals modifizierten Verteilerschlüssel für die Familienzentren zu erarbeiten und den Jugendhilfeausschuss erneut damit zu befassen.
- Kreisförderung
Der Kreis Segeberg stellt seit dem Jahr 2017 eine zusätzliche Förderung der Familienzentren, die im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes des Kreises Segeberg liegen, in Höhe von 5.000 EUR pro Familienzentren zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel sollen maßnahmenbezogene Sachkosten decken.
Mit Beschluss des Kreistages vom 05.12.2019 wurde die Kreisförderung pro Familienzentrum von 5.000 EUR auf 10.000 EUR jährlich erhöht mit der Maßgabe, davon 5.000 EUR ausschließlich für den Bereich der Integration zu verwenden. Daher sind die Kriterien zur Verwendung der Kreisförderung gemäß Anlage 3 mit Wirkung ab dem Jahr 2020 anzupassen.
Folgende Angebote wurden von den Trägern der Familienzentren im Jahr 2019 mit Hilfe der Kreisförderung z. B. gefördert: Eltern-Kind-Treffs, Still- und Babytreff, Kreativ- und Sportangebote, Erlebnispädagogik für Familien, Ferienmaßnahmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Landesmittel in Höhe von 374.565 EUR sowie Kreismittel bis zu 80.000 EUR stehen im Haushalt 2020 bereit |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3632 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3632100 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziele 5 und 6
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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211,2 kB
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2
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174,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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40,8 kB
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