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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/320-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sperrvermerk über die in Teilplan 3634 bereitgestellten Haushaltsmittel für die Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie der Regio Kliniken GmbH in Elmshorn wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenarbeit in dem erforderlichen Umfang aufzunehmen und dem Ausschuss darüber regelmäßig zu berichten.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreistag hat mit Beschluss zum Haushalt 2020 im Teilplan 3634 einen Betrag von bis zu 25.000 Euro für die zweckgebundene Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie (KJPP) der Regio Kliniken GmbH in Elmshorn bereitgestellt. Der Einsatz der Mittel wurde unter Sperrvermerk gestellt, der vom Jugendhilfeausschuss nach Vorlage eines fachlichen und wirtschaftlichen Konzepts aufgehoben werden kann. Die Verwaltung wurde mit der Umsetzung  sowie zur Abstimmung mit dem Sozialministerium beauftragt und legt nunmehr das Ergebnis mit der Bitte um Auflösung des Sperrvermerks vor.

 

Sachverhalt:

Die inzwischen mit der Klinik sowie mit den unterschiedlichen Abteilungen des  Sozialministeriums durchgeführten Abstimmungen ergeben folgendes Bild:

 

  1. Die KJPP Elmshorn sieht sich in der Lage und hat selbst das fachliche  Interesse daran, mit den Außenstellen des Kreisjugendamtes Segeberg, die im sektoralen Versorgungsgebiet der Klinik liegen, eine engere Kooperationsbeziehung für die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung aufzubauen. Zu diesem Zweck kann die Klinik in oder an den Dienststellen bzw. Beratungszentren in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg folgende Angebote im Sinne einer "Mobilen Sprechstunde" bereitstellen:

 

  1. Regelmäßige gemeinsame Fallberatungen und Falllösungen zwischen medizinischen/ therapeutischen Fachkräften der KJPP und den sozialpädagogischen Fachkräften der Dienststellen des Jugendamtes bei Vorliegen entsprechender Indikationen oder Fallprobleme. Die Finanzierung dieses Angebots auf der Basis von Honorarvereinbarungen über ärztliche bzw. therapeutische Leistungen müsste durch den Kreis erfolgen.

 

  1. Regelmäßige "offene kinder- und jugendpsychiatrische Sprechstunden" für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie für pädagogische Fachkräfte aus dem Umfeld des/der Minderjährigen. Die Liquidation der Sprechstunden kann durch den Kreis auf Basis von Honorarvereinbarungen über ärztliche bzw. therapeutische Leistungen erfolgen, allerdings nur sofern nicht für den Einzelfall von der Klinik mittels Kranken- oder Konsilscheinen mit Dritten abgerechnet werden kann.

 

Für das vom Kreistag bereitgestellte Budget können voraussichtlich bis zu ca. 200 Stunden jährlich bzw. ca. rund 16 Stunden monatlich an ärztlicher Dienstleistung finanziert werden. Dies wäre aus der Sicht der Verwaltung mehr als ausreichend, da damit bereits an beiden Standorten jeweils ein ganztägiges Angebot einmal pro Monat realisiert werden könnte. Die gegen-wärtigen Überlegungen im Jugendamt gehen eher von sechs- bis achtwöchigen Frequenzen aus. Die konzeptionelle Einbettung in das Angebot der Klinik ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Sperrvermerk für den Einsatz der bereitstehenden Haushaltsmittel aufzuheben, um in die weitere Umsetzung der Angebote mit der KJPP Elmshorn einsteigen zu können.

 

  1. Das Land stellt den Kinder- und Jugendpsychiatrien derzeit in Aussicht, ab dem Jahr 2020 Modellprojekte aus dem Jugendhilfeetat zu fördern, die sich auf traumatisierte Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen (nicht nur Geflüchtete) beziehen. Genauere Informationen dazu liegen noch nicht vor, können aber ggfs. mündlich in der Sitzung nachgetragen werden, auch hinsichtlich der Vernetzung mit den unter Nr. 1 geplanten ambulanten Angeboten.

 

  1. Die bisherige "Mobile Sprechstunde" der KJPP Elmshorn als spezielles kinder- und jugend-psychiatrisches Angebot für geflüchtete minderjährige Bewohner* innen und Familien in der Landesunterkunft Boostedt wurde dagegen zum Jahresbeginn 2020 beendet, da die bisherige Landesfinanzierung aus Mitteln des Jugendetats für das Projekt eingestellt worden ist. Die medizinische Versorgung in den Landesunterkünften wird im Übrigen über die sogenannte Notarztbörse, finanziert über das Innenministerium, organisiert. Von dort wird die "Mobile Sprechstunde" in der Landesunterkunft im Jahr 2020 aus finanziellen Gründen nicht finanziert. Auch ist keine Förderung durch den Gesundheitsetat des Sozialministeriums vorgesehen, aus dem Maßnahmen für traumatisierte Flüchtlinge insbesondere in den Kliniken gefördert werden.

 

Insofern waren die Bemühungen der Kreisverwaltung um eine bedarfs-gerechte Fortführung oder Wiederaufnahme der Landesförderung für die "Mobile Sprechstunde" in der Landesunterkunft Boostedt bisher leider erfolglos, sie sollen aber auf Ebene des Landrats fortgesetzt werden. Eine ersatzweise Finanzierung des Angebots der KJPP Elmshorn in Boostedt aus Jugendhilfemitteln des Kreises Segeberg scheidet wegen fehlender Sektoralzuständigkeit der Klinik sowie wegen fehlender Sachzuständigkeit des Kreisjugendamtes für die ärztliche Versorgung aus.

 

  1. Im Interesse einer verbesserten, wohnortnahen und im ambulanten Bereich stärker kooperativ auszurichtenden kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung des Kreises Segeberg hat sich die Kreisverwaltung zudem an die kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken Lübeck, Schleswig, Elmshorn sowie an das für die Krankenhausplanung zuständige Sozialministerium gewandt. Damit wird von Seiten des Kreises das Ziel verfolgt, zu einer Neuordnung der sektoralen Klinikzuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie für das Kreisgebiet zu kommen. Ein erstes Gespräch dazu ist für Februar im Sozialministerium terminiert. Anlage 2 zeigt auf, wie die sich die gegenwärtigen Klinikzuständigkeiten auf der Kreiskarte darstellen. Die zuständigen Fachausschüsse werden über den Fortgang dieser Angelegenheit von der Verwaltung informiert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Bis zu 25.000 Euro mit dem Kreis abrechnungsfähiger Kosten für fachberaterische, ärztliche und/oder therapeutische Dienstleistungen

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

  • Familien in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen
  • Sozialraumorientierung weiter entwickeln
  • setzt sich für die Einrichtung und Vernetzung möglichst ortsnaher Beratungs- und Betreuungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen ein

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

Das geplante Angebot dient der Verbesserung von kinder- und jugendpsychiatrischer Beratung, Hilfe und Unterstützung von Menschen mit und ohne Behinderungen

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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