Bericht der Verwaltung - DrS/2019/326-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Eckpunkte zur Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Kreisjägerschaft Segeberg im Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Umwelt, Planen, Bauen
- Bearbeitung:
- Hendrik Schrenk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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12.02.2020
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Anlage ist der Entwurf des mit dem erweiterten Vorstand der Kreisjägerschaft einvernemlich erarbeiteten Eckpunktepapiers zur Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung beigefügt. Als nächster Schritt ist eine 3. Arbeitssitzung mit jeweils 1 Vertreter*in der Fraktionen im Kreistag geplant. Die Verwaltung schlägt dem UNK vor, dass aufgrund der vorgesehenen interfraktionellen Beteiligung in der 3. Sitzung keine neue Beratung im Fachausschuss stattfindet, sondern das Ergebnis gleich im HA am 26.05. und anschließend im KT am 28.05. beraten und beschlossen wird.
Sachverhalt:
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses am 05.12.2019 wurde die Leistungsvereinbarung in der Fassung vom 12.12.2014 bis zum 30.06.2020 verlängert (DrS/2019/326).
Der Anlage ist der Entwurf des Eckpunktepapiers zur Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung beigefügt. Das Arbeitspapier fasst die einvernehmlichen Ergebnisse der 1. und 2. Arbeitssitzung der Verwaltung mit dem erweiterten Vorstand der Kreisjägerschaft im Dezember und Januar zusammen.
Die Partner der Leistungsvereinbarung möchten wieder an früheren Erfolgen anknüpfen. Die Fallwildentsorgung soll weiterhin durch die Kreisjägerschaft erfolgen.
Bei den Eckpunten zur Verlängerung und Optimierung der Leistungsvereinbarung
handelt sich um organisatorische Maßnahmen in der Kreisverwaltung, denkbare Erweiterungen des Spektrums förderfähiger Maßnahmen und eine mögliche Flexibilisierung der Anwendung der Förderrichtlinien. Diese sind bis zur nächsten Arbeitssitzung als Prüfaufträge zu verstehen.
Hinsichtlich des Auftrags der Politik an die Verwaltung, auch eine Reduzierung der Jagdsteuer mit dem erweiterten Vorstand der Kreisjägerschaft zu diskutieren, muss zunächst festgestellt werden, dass es eine Zweckbindung der Jagdsteuer und damit einen direkten Zusammenhang zur Leistungsvereinbarung rechtlich nicht gibt. Eine Reduzierung der Steuer wäre unter den Partnern der Leistungsvereinbarung derzeit aber auch nicht gewollt. Gleichwohl kann diese selbstverständlich auch zukünftig, z. B. bei Zweifeln an einer mehrwertstiftenden Verwendung der Steuer, gegenüber der Selbstverwaltung angeregt werden.
Als nächster Schritt ist eine 3. Arbeitssitzung mit jeweils 1 Vertreter*in der Fraktionen im Kreistag, dem erweiterten Vorstand der Kreisjägerschaft und der Kreisverwaltung geplant. In der Sitzung soll die Überarbeitung der Leistungsvereinbarung einschließlich dazugeöriger Richtlinien besprochen werden. Grundlage für die Überarbeitung soll das beigefügte Eckpunktepapier sein, das bis zur Sitzung in den Text von Leistungsvereinbarung/Richtlinien übersetzt wird.
Die Sitzung soll am 24.02.2020 stattfinden und das Ergebnis ab Ende Februar in die Hegeringversammlungen der Kreisjägerschaft und die Mitgliederversammlung der Kreisjägerschaft am XY.04.2020 vermittelt werden. Die Beratung und Beschlussfassung in den Gremien des Kreises soll im HA am 26.05.2020 und KT am 28.05.2020 erfolgen.
Die Verwaltung schlägt dem UNK deshalb vor, dass aufgrund der vorgesehen interfraktionellen Beteiligung in der 3. Sitzung keine neue Beratung im Fachausschuss stattfindet, sondern das Ergebnis gleich im HA am 26.05. und anschließend im KT am 28.05. beraten und beschlossen wird. Sollte es zu keinem Beschluss kommen, wäre eine erneute Beratung und Beschlussfassung im Juni (HA am 23.06. und KT am 25.06.) möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,8 kB
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