Bericht der Verwaltung - DrS/2019/241-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungen / laufendes Berichtswesen zum 30.09.2019 - Nachtrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Schmitt
- Verfasser 1:
- Schmitt, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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03.12.2019
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gem. Beschluss des HA/KT (vgl. DrS/2015/066) wird zu nachfolgenden Beteiligungen über die Geschäftslage zum Stichtag 30.09.2019 berichtet.
Das BBZ Segeberg rechnet im Jahresergebnis 2019 mit einem Defizit von rd. 134 T€. Die Mittel der WKS sind auskömmlich. Die VGN erwartet ein höheres Jahresdefizit 2019 als geplant, der Verlustausgleich des Kreises Segeberg wird um 100 T€ höher (insg. 540 T€) erwartet.
Sachverhalt:
1. BBZ Bad Segeberg AöR
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.10.2018 seine Zustimmung zum
Wirtschaftsplan 2019 gegeben. Darin enthalten sind Beiträge zur Kostenerstattung des Kreises Segeberg:
- Laufende Kosten 4.535.200,- €
- investive Mittel 701.900,- €
vgl. DrS/2018/233-1.
In der Erfolgsrechnung zum Stichtag 30.09.2019 (siehe Anlage) geht die Geschäftsführung des BBZ von einem Verlust aus, der im Wesentlichen in den höheren Aufwendungen für Betriebkostennachzahlungen begründet liegt. Zu den detaillierten Erläuterungen bei Erträgen und Aufwendungen wird auf die Anlage verwiesen.
Im Jahresergebnis wird ein Defizit von rd. 134.000,- € erwartet.
Bei den investiven Zuweisungen geht das BBZ Se von einem vollständigen Verbrauch in 2019 aus, es sollen keine Mittel nach 2020 übertragen werden.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird per 31.12.2019 mit ca. 64.000,- € prognostiziert.
2. BBZ Norderstedt AöR
Siehe DrS/2019/241
3. WKS GmbH
In seiner Sitzung am 29.10.2018 hat der Aufsichtsrat den Wirtschaftsplan 2019 dem Gesellschafter zur Beschlussfassung empfohlen (vgl. DrS/2018/212).
Der Wirtschaftsplan sieht nach Beschlussfassung im KT vom 06.12.2018 einen maximal auszugleichenden Jahresfehlbetrag von 814.200,- € vor, davon 100.000,- € mit Sperrvermerk versehen. Der Aufsichtsrat der WKS hat diese Mittel in den Sitzungen am 03.09. und 05.11.2019 freigegeben.
Auf Basis der beiliegenden Hochrechnung beantragt die WKS eine 4. Rate des Verlustausgleichs in Höhe von 278.500 €, welche die mit Sperrvermerk versehene Summe beinhaltet. Aus der Anlage geht hervor, dass die WKS rd. 90.000,- € zum Berichtszeitpunkt nicht benötigt, allerdings sind noch Ausgaben im Zusammenhang mit der Installation eines CRM-Systems zu erwarten, die in der Vorausschau nicht exakt taxiert werden konnten. Im Falle von zu viel geleisteten Ausgleichszahlungen ist der überschießende Betrag gem. Ziffer 7.5 des Betrauungsakts von der WKS zurückzuzahlen. Bei einer Überkompensation von max. 10% des auszugleichenden Betrages darf dieser auf das nächste Jahr angerechnet werden.
Zusammenfassend sind die Mittel bis zum Jahresende auskömmlich.
4. VGN GmbH
Gravierende Einflüsse auf die Hochrechnung zum Jahresende ergeben sich durch die Einnahmen-Abrechnungen mit den beteiligten Gesellschaften (z.B. HVV, AKN), die turnusmäßig ins 3. und 4. Quartal fallen.
Zur Ergebnisentwicklung 2019 geht die Geschäftsführung davon aus, dass der Verlust der VGN um 0,53 Mio. € höher ausfallen wird als ursprünglich prognostiziert.
Es wird deutlich, dass insbesondere die Betriebsführungskosten der A2 nicht das ursprünglich geplante Niveau behalten werden.
Für den Kreis Segeberg wurde bisher eine Verlustausgleichzahlung für 2019 in Höhe von 440.000,- € veranschlagt, der überprüfte Ansatz geht von 540.000,-€ aus.
5. RKiSH gGmbH
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt ausschließlich über die Abrechnung der erbrachten Rettungsdienstleistungen mit den Krankenkassen. Lfd. Zuschüsse durch die beteiligten Kreise sind nicht notwendig.
Die RKiSH plant grundsätzlich mit ausgeglichenen Jahresergebnissen. Der hier im Forecast zum Jahresende abgebildete Überschuss wird bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch Einstellung in die Entgeltausgleichsrücklage wieder ausgeglichen.
Ursachen: die Abweichung in den Umsatzerlösen resultiert aus den gestiegenen Einsatzzahlen, hauptsächlich im Bereich der Notfallrettung. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen ist auch im Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und im Aufwand für bezogene Leistungen eine Steigerung zu verzeichnen.
Die Abweichung im Personalaufwand resultiert aus einer Personalanpassung aufgrund der Einsatzentwicklung und Abwicklung des Übergangs des Personals des VB Segeberg.
Die Planabweichung in den Sachkosten resultiert daraus, dass Anlagevermögen nicht wie geplant geleast wurde, sondern gekauft. Analog dazu erfolgt die Abweichung in den Abschreibungen.
6. VHHBG mbH
Siehe DrS/2019/241
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,1 kB
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