Bericht der Verwaltung - DrS/2019/333
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschlussbericht: Sonderbedarfszuweisung 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- J. Laweretz (WZV)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Information ohne Beratung
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25.11.2019
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der WZV berichtet von dem Abschluss seiner Aufgabe aus der Sonderbedarfszuweisung 2018 und empfiehlt zusammen mit den Gemeinden die Fortsetzung der Förderung.
Sachverhalt:
Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg „Sonderbedarfszuweisung 2018“ mit Rasengitter- und Muldensteinen.
Nach der geltenden Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse – Sonderbedarfszuweisung 2018 – hat der WZV erfolgreich die Baumaßnahme mit 6.810 m Ausbaulänge abgeschlossen.
Alle Bauvorhaben (siehe Anlage) wurden ohne Mängel durch die Gemeinde (Bgm.) bzw. durch den Kreis abgenommen. Die Gewährleistung der Baumaßnahmen beträgt nach Abnahme (sh. Abnahmeniederschrift) 2 Jahre und wird durch den WZV überwacht.
Sämtliche Leistungen zu der Sonderbedarfszuweisung 2018 wurden dokumentiert, aufgelistet und nachweislich mit der einzelnen Baumaßnahme abgerechnet.
Einschätzung und Feedback vom Wege-Zweckverband und den Gemeinden des Kreises Segeberg:
Nach Abschluss und Rückblick auf das Budgetjahr 2018 halten der Wege-Zweckverband und die Gemeinden des Kreises Segeberg die Förderung zur langfristigen Befestigung der Bankette an den Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse (GIK-Wege) für sinnvoll und dringend notwendig.
Einschätzung des WZV und der Gemeinden:
Da die einzelnen Gemeinden derzeit nicht über die finanziellen Mittel zwecks Ausbau der GIK-Wege nach den geltenden Richtlinien (Landesbauverordnung) verfügen, ist der Ausbau der GIK-Wege speziell im Bereich der Bankette zur weiteren langfristigen Aufrechterhaltung des Straßenkörpers zwingend notwendig.
Empfehlung vom WZV und den Gemeinden:
Der WZV und die Gemeinden befürworten die Ausbaumaßnahmen und die Förderung des Kreises. Es wird empfohlen, die Förderung weiter aufrecht zu erhalten und die Fördersumme zur Bankettbefestigung in den kommenden Jahren aufzustocken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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654,4 kB
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