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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/201-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 657.500 € für das Haushaltsjahr 2020, davon 40 % (263.000 €) als Verpflichtungsermächtigung.

 

Der Fachbereich V wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Errichtung einer Glasfaserstrecke zwischen den kreiseigenen Liegenschaften in Bad Segeberg als redundante Datennetzverbindung.

 

Wie in der Vorlage DrS/2019/201 bereits dargestellt, ist es Zielsetzung, die IT-Verkabelung der Standorte der Kreisverwaltung in Bad Segeberg miteinander  redundant zu verbinden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der erhobenen Daten jederzeit zu gewährleisten. Die Verbindung soll mittels eines Glasfaserringes als redundante Datenleitung erfolgen. Hierfür ist es erforderlich, entsprechende Leerrohranlagen im öffentlichen Verkehrsraum zu verlegen. Es handelt sich hierbei um ein passives Glasfasernetz, mit einer geschätzten Länge von ca. 3.100 m. Die Leerrohranlage ist als durchgängiges Verteilernetz geplant, so dass später noch jederzeit zusätzliche Glasfaserkabel nachträglich eingeblasen werden können.

 

Gegenüberstellung der Anbindemöglichkeiten:

 

  1. Anbindung per Richtfunk:

Eine mögliche Richtfunkstrecke setzt eine Sichtverbindung zwischen den Gebäuden voraus, die aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen nicht gewährleistet werden kann. Die erforderliche Datenaustauschmenge und -geschwindigkeit von 10GBit/s ist nicht gegeben. Ferner kann es im Frequenzbereich von 70/80 GHz zu witterungsbedingten Verbindungsabbrüchen kommen (etwa bei Starkregen, Nebel oder Schneefall).

 

  1. Anbindung über Provider/Anbieter Telekommunikation:

Es steht zur Zeit kein örtlicher Anbieter mit der geforderten Technik an allen Standorten zur Verfügung, um die Vernetzung per Glasfaser der Standorte untereinander mit einer Geschwindigkeit von 10GBit/s zu erbringen.

Ausgehend von derzeitigen monatlichen Kosten für einen Glasfaseranschluss (in der Rosenstraße) in Höhe von ca. 4.400 €, lässt sich eine Standortverbindung  über einen Provider wie folgt hochrechnen:

 

2 Anschlüsse pro Standort: 4.400 € x 2  = 8.800 €

3 Standorte:    8.800 € x 3  = 26.400 € monatlich

Jahreskosten:     = 316.800 €

 

Die Standortverbindung untereinander würde dann auf Basis dreier Darkfibre Leitungen erfolgen. Jedoch kann die Exklusivität der Datenverbindung kein Anbieter garantieren, somit entstehen weitere Kosten für Hardware (Firewalls), die eine Verschlüsselung der Datenleitung vornimmt.

 

  1. Anbindung per Glasfaserringverbindung:

Die geplante Glasfaserstrecke bringt die erforderliche Datenaustauschmenge und –geschwindigkeit von 10GBit/s, eine hohe Sicherheit gegen Zugriff durch Unbefugte und die hohe Ausfallsicherheit durch Ringverlegung.

 

 

In der Kostenermittlung (s. auch Vorlage DrS/2019/201) wurden durch das im Vorfeld vom FB V beauftragte Beratende Ingenieurbüro Marxen und Schmöckel aus Hamburg alle Leistungen erfasst, die zur Errichtung eines betriebsfertigen passiven Glasfasernetzes erforderlich sind. Grundlage für die Kostenermittlung ist eine Ortsbegehung und Bestandsaufnahme der Trassenverläufe. Die Längen wurden aus der digitalen Flurkarte entnommen.

 

Tiefbaukosten   ca. 510.000 €

Kanalarbeiten  ca.   62.500 €

Nebenkosten      ca.   85.000 €

Summe, brutto  ca. 657.500 €

 

 

Aus der Gegenüberstellung der Kosten für eine „Provider-Lösung“ und der Erstellung eines eigenen Glasfaserringes ergibt sich, dass sich die Investitionskosten nach ca. 25 Monaten (gut  2 Jahren) amortisiert haben.

 

 

Fremdnutzung:

 

Im geplanten Leerrohr-Verbundsystem (7 Einzelleerrohre mit einem Durchmesser von jeweils 16 mm) wird nur ein Rohr mit einem Glasfaserkabel belegt, so dass für spätere Erweiterungen noch genügend Reservekapazitäten zur Verfügung stehen. Die Leerrohranlage ist so beschaffen, dass das Kabel jederzeit ausgetauscht werden kann, ohne hierfür zusätzliche Tiefbauarbeiten durchzuführen.

Eine Nutzung der verbleibenden Leerrohre durch „Fremde“ ist nicht vorgesehen (Datenschutz) und auch schwer möglich, da der Ring explizit nur die kreiseigenen Standorte miteinander verbinden soll. Zudem liegen keine Liegenschaften der Stadt Bad Segeberg an der Strecke.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

Es müssen investive Mittel in Höhe von 657.500 € im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsentwurf 2020 eingeplanten Mittel sind um ca.40% gekürzt. Die Kürzung in Höhe von 263.000 € wird als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:1116803.7852

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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