Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/171

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Einrichtung einer Ferienbetreuung an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ab 2020 mit einem jährlichen Budget i.H.v. 48.000 EUR je Förderzentrum, somit in Summe 144.000 EUR.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Für die drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) ist eine Ferienbetreuung geplant. Innerhalb eines einheitlichen Betreuungsrahmens bzw. -budgets, z.B. sechs Wochen im Jahr bei acht Stunden täglicher Betreuung für drei Gruppen, kann die Betreuung je Schule individuell ausgestaltet werden. Eine Zusammenarbeit mit den freien Trägern, die bereits in der Offenen Ganztagsschule tätig sind, ist sowohl aus Sicht der Eltern als auch der Verwaltung wünschenswert und angestrebt.

 

 

Aktuell wird eine Ferienbetreuung an den Förderzentren entweder nicht oder in einem Umfang bis zu zwei Wochen in den Sommerferien von freien Trägern angeboten. Eltern haben bei der Schule und der Verwaltung verstärkt nach einer Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder, vor allem in den Sommerferien, nachgefragt. Aus Sicht der Schulleitungen und der Verwaltung ist die Einrichtung einer Ferienbetreuung an den drei Förderzentren sinnvoll und erforderlich.

Je nach Nachfrage und Bedarf der Eltern sind je Förderzentrum verschiedene Betreuungsumfänge und Betreuungsplatzzahlen vorstellbar. In den aktuellen Überlegungen und den Rückmeldungen von Eltern haben sich Betreuungsumfänge von sechs bis acht Wochen im Jahr bei 14 bis 21 Plätzen (zwei bis drei Gruppen) und einen täglichen Betreuungszeit von acht Stunden als Rahmen für ein bedarfsgerechtes Angebot herausgestellt. Die weiteren Überlegungen zu der konkreten Ausgestaltung der Ferienbetreuung an jedem einzelnen Förderzentrum sind zusammen mit den Elternvertretern und den Schulleitungen vorgesehen. Bezogen auf die Verteilung der Betreuungswochen stellt sich ein Modell wie folgt dar: eine Woche im Frühjahr, drei Wochen im Sommer, eine Woche im Herbst und die verbleibende „Woche“ würde die beweglichen Ferientage und die Schulentwicklungstage abdecken. Aus Sicht der Verwaltung können die Ferienbetreuungen bereits im Laufe des nächsten Jahres starten.

Für die Kostenkalkulation ist auf die aktuellen Erfahrungen bei der Neuorganisation der Offenen Ganztagschule zurückgegriffen worden. Eine Betreuung im Umfang von sechs Wochen bei drei Gruppen, bis zu 21 Kindern, und acht Betreuungsstunden am Tag stellt das zeitlich und finanziell  umfangreichste Angebot mit jährlichen Kosten i.H.v. ca. 48.000 EUR je Förderzentrum dar. Bei Kostenbeiträgen der Eltern von 100 EUR je Betreuungswoche inkl. Verpflegung werden Einnahmen von ca. 10.000 EUR erzielt (bereits um die Kosten für die Verpflegung bereinigt). Für alle drei Förderzentren zusammen ergeben sich damit jährliche Ausgaben i.H.v. ca. 144.000 EUR und Einnahmen i.H.v. ca. 30.000 EUR.

Im Rahmen dieses Budget ist je Förderzentrum eine individuelle Ausgestaltung der Betreuung bezogen auf den zeitlichen Umfang und die Zahl der Plätze möglich.

Bei der Ferienbetreuung ist eine erweiterte Zusammenarbeit mit den freien Trägern, die bereits in der Offenen Ganztagsschule tätig sind, angestrebt. Somit ist pädagogisches Fachpersonal vorhanden, das den Schülerinnen und Schülern bereits vertraut ist. Die Ferienbetreuung soll ebenfalls in den vertrauten Räumen der Förderzentren stattfinden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab 2020 jährliche Ausgaben i.H.v. 144.000 EUR und Einnahmen i.H.v. 30.000 EUR für die drei Förderzentren zusammen. Das Verpflegungsbudget je Förderzentrum ist um 2.500 EUR, zusammen 7.500 EUR, bei den Ausgaben und Einnahmen anzuheben.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

6.1 Der Kreis fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozialarbeit.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 X

Ja

 

 

Loading...