Drucksache - DrS/2019/332
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 11.00 - Teamleitung für das Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Rimbach, Christiane
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB I – Zentrale Steuerung
Teilplan 1114 – Innere Verwaltungsdienste
Stellen- | Bezeich-nung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.11140.0115 bis 0.11140.0116 | Team- | 2,0 VZS (1,0 Sperr-vermerk) | E11, S 15 | 152.800 € | nein | nein |
| Team- | 1,0 VZS (mit Sperr-vermerk) | A11 | 84100 € | nein | nein |
Zusammenfassung:
Zum Stellenplan 2018 wurden für die Einführung der neuen Hierarcheebene der Teamleitungen innerhalb der Kreisverwaltung Segeberg insgesamt 12,1 Stellen angemeldet. Aufgrund des Kompromissvorschlags des Landrats an die Politik wurde die Anmeldung des Stellenmehrbedarfs für Teamleitungen auf die Jahre 2018 - 2020 verteilt, sodass für den Stellenplan 2018 Ressourcen i. H. v. 6,0 VZS und zum Stellenplan 2019 nochmals 4,1 VZS vom Kreistag genehmigt wurden. Zum Stellenplan 2020 wurde in diesem Rahmen bereits die Schaffung weiterer 2,0 VZS vorgesehen.
Mittlerweile zeichnet sich in der Praxis ab, dass insbesondere in Teams mit einer hohen Mitarbeiter*innenzahl und/oder sehr komplexen Aufgabenfeldern ein einheitlicher Anteil von 0,25 VZS pro Teamleitungsstelle nicht in jedem Fall ausreicht. Daher wurden aus verschiedenen Fachdiensten zusätzliche Bedarfe für Teamleitungsanteile im Rahmen der Anmeldungen für den Stellenplan 2020 angezeigt. Um eine fundierte Weiterentwicklung der Teamleitungsstruktur sicherzustellen, muss daher eine bedarfsgerechte Berechnung der erforderlichen Teamleitungsstellenanteile anhand der individuellen Anforderungen der Teams erfolgen. Im Sinne einer ganzheitlichen Lösung ist ein für die gesamte Verwaltung einheitliches System zur Berechnung zu entwickeln.
Bereits bei der Einführung der Teamleitungen (DrS/2017/221) wurden neben der personalentwicklerischen Perspektive insbesondere herausgestellt, dass die Bildung einer neuen Führungsebene aufgrund der steigenden Anforderungen durch erweiterte fachliche Aufgaben sowie die wachsende Mitarbeiter*innenzahl erforderlich geworden ist. Ebenso wurde bei der Einführung auf das sich verändernde Führungsverständnis verwiesen, sodass neben der Berücksichtigung der Mitarbeiter*innenzahl, die den allgemeinen Führungsaufwand maßgeblich beeinflusst und der Themenbreite/Komplexität der Aufgabenfelder, welche die Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Leitung abbilden auch der Grad der Selbstständigkeit der Mitarbeiter*innen im Sinne der Eigenständigkeit der Arbeitsweise zu berücksichtigen.
Bei einer systematischen Berechnung der jeweiligen Teamleitungsanteile müssen diese spezifisch ausgeprägten Rahmenbedingungen mit einfließen, um den individuellen Anforderungen der verschiedenen Teams gerecht zu werden und hierdurch die Teamleitungen stärken und die Fachdienstleitungsebene für strategische Steuerungsaufgaben effektiv entlasten zu können.
Aufgrund der absehbaren Mehrbedarfe verschiedener Teams wird daher über die aus dem Kompromiss bereits geplanten 2,0 VZS hinaus um die Schaffung von zusätzlich 3,0 VZS zur bedarfsgerechten Anpassung der Teamleitungsanteile gebeten. Eine dieser zusätzlichen Stellen soll mit einem Sperrvermerk versehen werden, um zunächst den genauen Bedarf differenzierter analysieren und im Anschluss über den erforderlichen Umfang entscheiden zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
X |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1114 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 1 |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
