Drucksache - DrS/2019/331
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 11.00 - Onlinezugangsgesetz für das Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Rimbach, Christiane
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.11.2019
| |||
●
Bereit
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
FB I – Zentrale Steuerung
Teilplan 1114 – Innere Verwaltungsdienste
FD 11.00 – Personal und Organisation
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinan-zierung | Befristung |
| Verw.angest. (OZG – Projekt-koordination) | 1,0 VZS | E11 | 74.900 € | nein | Ja 31.12.2024 |
Zusammenfassung:
Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Kreisverwaltung Segeberg wurden im Rahmen der strategischen Beschlussfassung durch Hauptausschuss und Kreistag auch die zu der Zeit notwendigen Stellenkapazitäten beschlossen. Mit Beginn der Haushalte 2017/2018 und 2019 wurden diese Stellen in die Besetzung gebracht.
Zum 18.08.2017 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) in Kraft getreten.
Bis 31.12.2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Das OZG verpflichtet zur Bereitstellung der Dienste bis dahin.
Bislang waren die Bestrebungen auf Landesseite restriktiv und abwartend. In dieser Phase wurde/wird das Projekt von der E-Government-Projektkoordination mitbegleitet. Nach aktueller Mitteilung wird - zusätzlich zum gesetzlichen Umsetzungsdruck - auch die Initiative seitens des Landes Schleswig-Holstein verstärkt. Danach fordert der ITVSH (IT-Verbund Schleswig-Holstein) die aktive Mitarbeit der kommunalen Ebene sowie an Arbeitsgruppen und Workshops als auch in der aktiven Umsetzungsphase.
Da die Kreisverwaltung unter den Kreisen in Schleswig-Holstein die Vorreiterrolle in der Digitalisierung und der Umsetzung der der einzelnen Teilprojekte (E-Akte, digitales Anordnungswesen, digitale Bauakte usw.) einnimmt, sieht es die Verwaltung auch verpflichtend an, bei dem noch weitreichenderen Projekt des OZG aktiv die neuen Prozesse mitzugestalten und hier für die Kreisverwaltung das Beste in allen Richtungen zu erreichen. Aktuell wird das Thema OZG nur seitens der Fachbereichsleitung I bedient.
Zielsetzung ist hier, eine viel stärkere und aktivere Rolle einnehmen zu können, da jeweils der erste Prozess einer Verwaltungsleistung auf Kosten des Landes digital abgebildet wird. Die abweichende Entwicklung von digitalen Prozessen/Verfahren muss dann jede Kommune selbst tragen. Darüber hinaus ist die ein immenser Imagegewinn gegenüber anderen Arbeitgebern. Die anderen Kreise machen sich mit diesem Thema langsam auf den Weg.
Die Stelle hätte die Aufgaben:
- Umsetzungen der Vorgaben des OZG
- Aktive Mitarbeit an der Aus- und Neugestaltung der einzelnen konkreten digitalen Verwaltungsleistungen der Kreisverwaltung
- Aktive Koordination der Schnittstellen zu den Fachdienstes und den spezifischen Fachverfahren
- Zusammenarbeit mit den IT-Dienstleistern
- Einbringung der Auswirkungen des OZG auf die laufenden Teilprojekte des Hauses
- Fachliche Vertretung des Kreisverwaltung Segeberg in den fachlichen Arbeitsgruppen/Workshops/Austauschrunden/Gesprächen mit Dataport ein Einbringungen unserer Bedürfnisse
Die funktionierende Implementation des OZG ist die zentrale Voraussetzung für das Funktionieren und die Optimierung von Verwaltungsprozessen, eines der klaren strategischen Ziele des Kreistages und der Fortsetzung der E-Government-Strategie.
Ergänzend dazu fordert die KGSt (kommunale Gemeinschaftsstelle) im aktuellen Bericht Kommunen aller Größenklassen jetzt auf, aktiv am Auf- bzw. Ausbau attraktiver kommunale Serviceportale arbeiten. Das OZG verpflichtet zur Bereitstellung der Dienste bis Ende 2022. Gleichzeitig liefern die zahlreichen Aktivitäten auf Bundes- und Landes-Ebene einen Rückenwind, den Kommunen nutzen sollten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 74.900 € |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1114 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 1 |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
