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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 392.000 € als Aufwand sowie Ertrag im Haushaltsjahr 2020.

Der Fachbereich V wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen. Berechtigte Regressforderungen sind soweit möglich in Absprache mit dem Rechtsamt zu realisieren.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der ÜAS gibt es seit Fertigstellung der Baumaßnahme in 2015 immer wieder sporadisch auftretende Durchfeuchtungen im Flachdachbereich zweier Klassenräume.

Die Mängel wurden gerügt, teils auch bearbeitet, konnten aber bis dato nicht komplett abgestellt werden.

Die Zuordnung der Mängel zu den am Bauvorhaben Beteiligten konnte ebenfalls noch nicht eindeutig erfolgen. In Abstimmung der Beteiligten wurde Anfang 2016 ein außergerichtliches Gutachter-Verfahren eingeleitet.

 

Auf Vorschlag des beauftragten Gutachters wurde nach dem Prinzip des Ausschlussverfahrens vorgegangen und mit Zustimmung bzw. zum Teil auch durch die beteiligten Firmen selbst, Bauteilöffnungen zur Ursachenforschung vorgenommen.

 

Mit den letzten Bauteilöffnungen im September/Oktober 2019 konnten nun die Schadensursachen gutachterlich festgestellt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Polycarbonat-Fassade nicht 100%-ig dichtet und sichtbare Verwerfungen aufzeigt. Das Baudetail am Fußpunkt/Übergang Fassade zur Dachfläche ist augenscheinlich bereits mangelbehaftet geplant und zudem  mangelhaft ausgeführt worden. Das Detail ist auf allen 4 Fassadenseiten und nicht nur oberhalb des betreffenden Flachdaches ausgeführt worden. Es zeichnet sich ab, dass höchstwahrscheinlich die gesamte Polycarbonat-Fassade ausgetauscht werden muss.

 

Des Weiteren ist die Dampfbremse der betreffenden Flachdachfläche bei der Befestigung perforiert worden und ist ebenfalls neu aufzubauen.

 

Auch die Folgeschäden aus der Durchfeuchtung sind zu beheben (ggf. Austausch von Holzbauteilen und Deckenplatten, Malerarbeiten usw.).

 

Die konkrete Zuordnung der festgestellten Mängel zu den Verfahrensbeteiligten erfolgt in den nächsten Wochen und muss dann noch entsprechend anerkannt werden.

 

Um eine weitere zeitliche Verzögerung (aufgrund Nicht-Anerkennung der Mängel bzw. ggf. anhängige Gerichtsverfahren) zu vermeiden, soll in Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten die Schadensbeseitigung vorfinanziert werden.

Ob alle Regressforderungen im Anschluss an die Sanierung zugeordnet und durchgesetzt werden können, lässt sich noch nicht belastbar darstellen.

Ziel ist es, die Vorleistung des Kreises gegebenenfalls unter juristischer Begleitung wieder einzuholen.

 

 

 

 

 

Es ergeben sich folgende geschätzte Sanierungskosten:

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

Es müssen Mittel in Höhe von insgesamt 392.000 € als Aufwand sowie Ertrag im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:                        Aufwand:1116156.52112

Ertrag: 1116156.448804

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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