Drucksache - DrS/2019/327
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FB III für das Haushaltsjahr 2020 ff. -Springerstellen soz.päd. Fachkräfte-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Löhmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Stellenmehrbedarf FB III für das Haushaltsjahr 2020 ff. -Springerstellen soz.päd. Fachkräfte-
FB I – Zentrale Steuerung
Teilplan 1114 – Interne Verwaltungsdienstleistungen
FD 11.00 – Personal und Organisation
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
| Sozialpädagogische Fachkräfte als Springer*innen |
2,0 VZS |
S14 |
155.400 € |
keine |
Erläuterungen:
Durch den akuten Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit sind insbesondere die Sozialen Dienste des Jugendamtes seit Jahren von einer hohen Fluktuation unter den sozialpädagogischen Fachkräften betroffen, sodass sich der Personalkörper in ständiger Unruhe befindet. Aufgrund ungeplanter Personalabgänge und Problemen bei der Rekrutierung neuer geeigneter Mitarbeiter*innen auf dem Arbeitsmarkt, sind die verbleibenden sozialpädagogischen Fachkräfte durch Vertretungssituationen und entsprechende zusätzliche Fallübernahmen in besonderer Weise belastet. Dies wiederum führt zu einer Unzufriedenheit bzw. Überlastung und in der Folge zu weiteren Personalabgängen.
Um die Situation in den Sozialen Diensten des Jugendamtes zu entspannen und die sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen vor einer Überlastung durch eine Vielzahl von Vertretungsfällen zu schützen und somit auch die Leistungserbringung für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien im Falle der Personalfluktuation oder sonstigen temporären Mehrbelastungen besser gewährleisten zu können, sollen befristet bis 31.12.2023 zwei neue Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im SD eingerichtet werden. Die Anbindung der Stellen erfolgt im zentralen Stellenpool, da die Stellen keinem Team dauerhaft zugeordnet, sondern bei kurzfristigen Personalausfällen temporär als „Springer*innen“ in unterstützungsbedürftigen Standorten der Sozialen Dienste zum Einsatz kommen und die Bearbeitung laufender Fälle (Fallverantwortung) übernehmen sollen. Sobald eine dauerhafte angemessene Personalausstattung wieder sichergestellt und die Fälle in einem strukturierten Verfahren übergeben werden konnten, wird der Einsatz beendet und an anderer Stelle fortgesetzt.
Die Einrichtung der Stellen soll befristet erfolgen, um in den kommenden Jahren zunächst den Erfolg der Maßnahme und den dauerhaften Bedarf evaluieren und anschließend über eine dauerhafte Einrichtung von Springerstellen entscheiden zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 155.400 € p. a. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1114 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 2: Wir schätzen unsere Mitarbeiter*innen und nehmen mit ihnen die Veränderungen der Arbeitswelt an. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
