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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen Nr 0.36350.0015 und 0.36350.0016 in den Stellenplan 2020 ff.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Das Jugendamt plant zur Überwindung von Qualitätsmängeln und zur Umsetzung neuer gesetzlicher Standards die Spezialisierung seiner gesetzlichen Aufgabe „Jugendhilfe im Strafverfahren“ (vormals Jugendgerichtshilfe) innerhalb der Sozialen Dienste des Jugendamtes. Für eine Aufgabenwahrnehmung durch spezialisierte Fachkräfte sind kreisweit vier Vollzeitstellen erforderlich, wovon zwei aus dem vorhandenen Personalkörper bzw. Stellenplan bereitgestellt werden können und zwei als Mehrbedarf neu angemeldet werden.

 

Teilplan 3635 – Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Gerichtshilfen

 

FD 51.33/West/Nord/Ost – Soziale Dienste des Jugendamtes

 

Stellenplan-Nr.

Bezeichnung

An-zahl

Bewer-tung

Kosten p.a.

Refinan-zierung

Befris-tung

0.36350.0015+.0016

Jugendhilfe im Strafverfahren (Soz.päd)

2,0

S12

151.800 €

ohne

nein

 

Sachverhalt:

 

Die Aufstockung und Neustrukturierung der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ (JuHiS), ehemals Jugendgerichtshilfe (JGH), ist aus zwei Gründen erforderlich:

 

  1. Im Rahmen der Novellierung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) werden neue gesetzliche Anforderungen für die Aufgabentiefe und Aufgabenbreite der JuHiS gebildet. Das sind insbesondere:

 

  1. Verbindliches Einschalten der JuHiS mit der Ladung zur ersten Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei. Diese Praxis führt die Landespolizei zurzeit bereits ein.
  2. Die JuHiS soll der Staatsanwaltschaft bereits vor Erhebung der Anklage Bericht erstatten und nötigenfalls zur Hauptverhandlung einen aktualisierten Bericht erstellen.
  3. Die JuHiS muss an jeder Hauptverhandlung teilnehmen, solange das Gericht keinen Verzicht beschließt. Ein Verzicht ist jedoch nur möglich, soweit dieser auf Grund der Umstände des Falles gerechtfertigt und mit dem Wohl des Jugendlichen vereinbar ist. Die JuHiS muss ein Fernbleiben demnach beantragen und für den Einzelfall begründen.
  4. Die Staatsanwaltschaft kann zwar im Ermittlungsverfahren von der Einschaltung der JuHiS absehen, wenn sie das Verfahren ohne Anklageerhebung beenden wird. In der Regel ist die StA jedoch erst am Ende der polizeilichen Ermittlungen mit der Entscheidung über eine mögliche Einstellung konfrontiert. Zu diesem Zeitpunkt soll die JuHiS aber möglichst bereits einen Kontakt zum Beschuldigten aufgenommen haben. Es können daher von Staatsanwaltschaft und Polizei nur die wenigsten Diversionsverfahren ohne JuHiS-Beteiligung geführt werden.
  5. Für das Kreisjugendamt Segeberg wird die pflichtige Teilnahme der JuHiS an Hauptverfahren eine Herausforderung darstellen. Insgesamt sind drei Amtsgerichtsbezirke (SE, NMS, NO) abzudecken. Die bisher häufige Praxis, nach Erstellung eines JGH-Berichtes auf die persönliche Teilnahme an der Verhandlung zu verzichten, wird zukünftig nicht mehr möglich sein.

 

Der aktuelle Regierungsentwurf zur Änderung des JGG wurde durch die EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, die am 11.06.2019 in Kraft getreten ist, auf den Weg gebracht. Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die oben erläuterten Änderungen des JGG  spätestens zum 01.01.2020 in Kraft setzen wird.

 

  1. Zum anderen ist im Kreisjugendamt Segeberg die Weiterentwicklung und Qualifizierung der JuHiS erforderlich, weil selbst die aktuellen Aufgaben nur unzureichend bzw. in Teilen gar nicht (z. B. Diversionsverfahren, Teilnahme an Gerichtsverhandlungen in einfachen Strafsachen) wahrgenommen werden.  Dies verdeutlichen stets auch Jugendrichter*innen und Staatsanwält*innen, die von einer höheren Durchführungsqualität jener Jugendämter berichten, die ein spezialisiertes JGH-Team betreiben. 

 

Bislang wurden die Aufgaben der JGH im Kreis Segeberg durch alle Fachkräfte der Sozialen Dienste dezentral bzw. bezirklich wahrgenommen. Der für die JGH-Aufgaben tatsächlich verwendete Zeitanteil ist auf jeder Stelle sehr gering, die Aufgabe steht deutlich in Konkurrenz zu den Kernaufgaben der Fachkräfte im Kinderschutz und in der Familienhilfe. Daher spielt auch die qualitative Wahrnehmung der JGH eine eher untergeordnete Rolle. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben zu wenig Zeit für die Aneignung der erforderlichen Fachkenntnisse (strafrechtlich, jugendspezifisch kriminologisch, ambulante Straffälligenhilfe, Diversion) und können die JGH-Aufgaben angesichts der angespannten Situation der FD 51.33 nur noch in stark reduziertem Umfang wahrnehmen.

 

 

Für die Personalbemessung eines spezialisierten Dienstes stehen zurzeit leider nur sehr wenige Daten der bisherigen JGH-Fälle zur Verfügung, so dass aktuell keine Unterscheidung der Verfahrenseingänge nach Fallverläufen (Diversions-verfahren, Gerichtsverfahren etc.) möglich ist. Entsprechende bessere Datenerhebungen und Auswertungsmöglichkeiten sollten in einem neuen professionalisierten Zuschnitt sichergestellt werden.

 

Gemäß der zu erwartenden Prozesse und Bearbeitungszeiten ergibt sich grob eine durchschnittliche Fallbearbeitungszeit von ca. 9,3 Stunden. Dies entspricht auch den Ansätzen anderer Jugendämter von rund 9 Stunden pro Fall. Die Zahl der Verfahrenseingänge stieg zuletzt in 2018 auf 673 Fälle, wobei diese Zahl durch einen Wechsel der Fachsoftware und eine angepasste Erfassung der Fälle deutlich höher als im Vorjahr 2017 mit 481 Verfahrenseingängen lag.

Da durch die gesetzlichen Änderungen aufgrund der frühzeitigeren Einbindung der JuHiS im Verfahren mit einer höheren Fallzahl zu rechnen ist, ergäbe sich bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 600 Fällen und einer Bearbeitungsdauer von 9,3 Stunden ein Gesamtaufwand von 5.580 Stunden. Dies entspricht bei einer KGSt-Normalarbeitszeit (Soziales) abzgl. 10 % für personenbezogene Verlust- und Erholungszeiten von 1.426 Stunden pro Vollzeitstelle einem Bedarf von rund 4,0 VZS.

 

Eine genauere Prognose ist aufgrund der Datenlage aktuell nicht möglich, da Fälle nicht nach Verfahrensabläufen ausgewertet werden können. Zudem ist die Delegation von Teilaufgaben auf Träger und die Belassung der Planung und Einleitung von Erziehungshilfen im SD geplant.

 

Da aktuell alle fallführenden Fachkräfte des SD mit Aufgaben der JGH betraut sind, war im Rahmen der Stellenplananmeldungen ebenso zu prüfen, inwieweit Stellenanteile des SD im Zuge der Bildung eines Spezialdienstes zu verlagern sind. Bei aktuell ca. 40 Stellen im SD entspräche dies bei einem angesetzten JGH-Anteil von nur 10 % etwa 4,0 VZS. Angesichts der beschriebenen unzureichenden bzw. Nicht-Wahrnehmung der Aufgaben, sollte jedoch nur ein realistischer Anteil von 5 % angesetzt werden. Dies deckt sich auch mit den Angaben im Benchmarking, wonach 0,49 VZS pro 10.000 JEW im Kreis Segeberg ausgewiesen werden, was bei 41.151 JEW einer Zahl von rund 2,0 VZS entspricht.

 

Demnach sind im Zuge der Entlastung der Sozialen Dienste von den JGH-Aufgaben bzw. für die Bildung eines JuHiS-Spezialdienstes im Kreisjugendamt Segeberg 2 ,0 VZS aus den bisherigen FD 51.33 zu verlagern und im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2,0 zusätzliche dauerhafte VZS (Bewertung mit S12) ab 01.01.2020 neu zu schaffen.

 

Im weiteren Verlauf soll in den kommenden Jahren noch einmal mit der Organisationsabteilung gemeinsam analysiert werden, in welchem Maße auch Fallverläufe besser gestaltet werden können, wenn die JuHiS wieder gezielt an Diversionsverfahren und im Vorwege der Klageerhebung aktiv im Verfahren agiert und sich hierdurch aufwendige gerichtliche Verfahren teilweise vermeiden lassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Siehe Zusammenfassung bzw. Sachverhalt

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3635

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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