Drucksache - DrS/2019/309
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 51.30 -Team Wirtschaftliche Jugendhilfe- im Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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21.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Für das Team der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) im FD 51.30 werden nach Betrachtung durch den Fachdienst Personal und Organisation im Teilplan 3633 insgesamt 3,0 VZA und im Teilplan 3634 insgesamt 2,0 VZA für den Stellenplan 2020 angemeldet.
Im Teilplan 3633:
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.36330.0064 | Rechnungsstelle | 1,0 VZA | E 5 | 51.000,- | keine | ja, 2 Jahre nein |
0.36330.0068 | Sachbearbeitung (stationär)- Rückstände | 1,0 VZA | E9c | 67.800,- | keine | ja, 2 Jahre nein |
0.36330.0069 | Sachbearbeitung - Krankenhilfe | 0,4 VZA |
E9a
| 63.000,- | keine | ja, bis nein |
Sachbearbeitung „SRO- Richtlinie“ | 0,3 VZA | keine | ja, bis nein | |||
Sachbearbeitung - Teilnahme GT | 0,3 VZA | keine | ja, bis nein |
Zu Rechnungsstelle WJH:
Durch die zusätzlichen Stellenanteile soll insbesondere die Abarbeitung der mehrjährigen Rückstände bei der Kostenerstattung von anderen Jugendämtern (Forderungen des Kreises) ermöglicht werden. Durch den Bearbeitungsstau seit 2015 ist die Aufarbeitung besonders umfangreich und zeitintensiv. Es besteht laufend die Gefahr der Verjährung von Forderungen des Kreises (siehe Risikobericht). Insgesamt sind Forderungen in einem hohen siebenstelligen Bereich aus den Jahren seit 2015 offen.
Davon unabhängig gab es seit 2016 einen Fallzahlenanstieg in der Rechnungsstelle und die Tiefe und Breite der Prüfungen hat sich erheblich erweitert.
Zur Sicherung der erheblichen Ansprüche des Kreisjugendamtes gegenüber Dritten erfolgte eine befristete Besetzung bis 08/2021 im Vorgriff zum Stellenplan 2020.
Zu Sachbearbeitung (Rückstände) WJH:
Mit Überlastungsanzeige vom 01.03.2019 hat der stationäre Bereich eine Überlastungsanzeige gestellt. Am 10.04.2019 erfolgte ein Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitenden und unter Beteiligung von PR, G, III und dem FD 11.00. Hier wurden diverse fachliche, strukturelle und personelle Maßnahmen abgestimmt. In einem Folgetermin wurde eine konkrete Abstimmung zwischen FDL 51.30 und 11.00 vorgenommen.
Dabei wurde die befristete Einwerbung von 1,0 VZÄ zur Abarbeitung von Rückständen einvernehmlich besprochen. Durch die bestehenden Rückstände besteht die Gefahr, dass Ansprüche gegen Dritte nicht zeitnah durchgesetzt werden oder ggf. verfristen.
Durch parallel laufende Veränderungsprozesse und Maßnahmen soll ab dem Jahr 2022 eine laufende Sachbearbeitung mit dem im Jahr 2016 bemessenen Personalstamm ermöglicht werden.
Zu Sachbearbeitung (Krankenhilfe) WJH:
Im Rahmen der organisatorischen Untersuchung der WJH im Jahr 2016 konnte der Bereich der Krankenhilfe nicht abschließend erfasst werden. Dieser Tätigkeitsbereich der WJH wurde daher auch über das offizielle Ende der Orga- Untersuchung hinaus organisatorisch betrachtet. Diese konnte nunmehr in 2019 abgeschlossen werden. Es wurde ein Mehrbedarf von 0,4 VZA ermittelt.
Im Rahmen der Krankenhilfe wird insbesondere der Krankenversicherungsschutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung durch das Kreisjugendamt geprüft und ggf. hergestellt. Insbesondere die Rückführung ggf. nicht versicherter Personen in die GKV ist sehr aufwendig, birgt aber bei Ausbleiben ein erhebliches Kostenrisiko für das Kreisjugendamt. Mögliche Kosten der Krankenbehandlung wären gem. § 40 SGB VIII zu 100% durch das Kreisjugendamt zu tragen.
Ebenso liegt die Krankenversorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) in der Verantwortung der WJH.
Zu Sachbearbeitung (SRO- Richtlinie) WJH:
Seit 2017 besteht Richtlinie zur Förderung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets im Kreisjugendamt um niedrigschwellige und sozialräumliche Angebote in den drei Regionen umzusetzen. Das Fördervolumen beträgt aktuell 440.000,- EUR pro Jahr, was eine Verdoppelung zu 2017 bedeutet. Für 2020 ist eine weitere Erhöhung in die Haushaltsberatungen eingebracht. Aktuell werden 53 Projekt und 24 Einzelmaßnahmen für einzelne Kinder gefördert.
Die Bearbeitung liegt aktuell bei der Fachdienstleitung 51.30. Mit dem aktuellen und in Aussicht stehenden Fördervolumen ist eine weitere Bearbeitung parallel zu den Führungsaufgaben des FDL nicht mehr möglich.
Zu Sachbearbeitung (Teilnahme GT- Sitzung) WJH:
Bereits im Rahmen der Orga- Untersuchung 2016 wurde für eine gelingende Schnittstelle der Fachdienste 51.33 und 51.30 die zeitweise persönliche Präsenz der WJH in den Außenstellen des Kreisjugendamtes als mögliche Maßnahme benannt. Aufgrund der hohen personellen Fluktuation in den Fachdiensten 51.33 erhält die Einarbeitung, gerade auch hinsichtlich formeller und rechtlicher Aspekte, zunehmend an Bedeutung. Hospitationen neuer Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes (SD) in der WJH werden angeboten und durchgeführt. Parallel sollen Mitarbeiter*innen der WJH regelmäßig an Beratungen in den Außenstellen partizipieren.
Ein Bestreiten dieser Aufgabe aus den bestehenden Ressourcen ist nur teilweise möglich.
Für Teilplan 3634:
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.36340.0001 | Sachbearbeitung WJH | 0,5 VZA | E 9c | 33.900,- | keine | ja, bis nein |
0.36340.0002 | Sozialarbeiter | 1,5 VZA | S12 | 113.900,- | keine | ja, bis
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Mit Umsetzung des BTHG hat sich auch die Rolle des Jugendamtes als Reha- Träger nach dem SGB IX (i.V.M. § 35a SGB VIII) zum 01.01.2018 deutlich erweitert. Ab dem 01.01.2020 werden nochmals erhebliche Änderungen für das Jugendamt greifen. Exemplarisch sind zu benennen:
- Bedarfsermittlung auf Grundlage der ICF- CY
- Pflicht zur Einbindung weiterer Reha- Träger bei erkannten Bedarfen
- Durchführung von Teilhabeplanverfahren
- enge gesetzliche Fristen (§ 14 SGB IX)
- Persönliches Budget (§ 17 SGB IX)
- Verstärkte interne Schnittstellen, insb. zu FD 50.30 – Eingliederungshilfe für Erwachsene-
- stärkere Einbindung Dritter, insb. Therapeuten, Fachärzte, Gutachter
- Netzwerk mit anderen Reha- Trägern
Auch wenn es sich um neue Aufgaben handelt, so konnte im Rahmen einer prospektiven Betrachtung ein Personalmehrbedarf von 2,0 VZA in Abstimmung mit dem Fachdienst Personal und Organisation festgestellt werden. Um im Sinne der Sozialraumorientierung verbindliche Ansprechpartner*innen im Zusammenwirken der SD und der Eingliederungshilfe gewährleisten zu können, wird daher für jede Region (Nord, West, Ost) eine 0,5 VZA für sozialpädagogische Fachkräfte und zur Koordination der verwaltungsrechtlichen Verfahren zusätzlich eine 0,5 VZA eingeplant. Ein Unterlassen würde zu erheblichen Kostenrisiken im Einzelfall führen. So kann es trotz sachlicher Unzuständigkeit zu einer Leistungsverpflichtung aus versäumten Fristen (vgl. § 14 SGB IX) kommen.
In Anbetracht von ca. 250 Fällen, welche potenziell von den Auswirkungen betroffen sein werden, erscheint eine Aufstockung um zunächst einen personellen Grundstock zur Sicherstellung der Mindestanforderungen als angemessen.
In den Folgejahren wird die weitere Entwicklung eng durch den Fachdienst Personal und Organisation begleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 363.600,- EUR/p.a. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3633 und 3634 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; durch die angemeldeten Stellen zur Bearbeitung der Richtlinie zur Förderung sozialräumlicher Angebote wird Ziel 5 erheblich befördert, ebenso wird die engere Kooperation von WJH und 51.33 die Umsetzung maßgeschneiderter Hilfen für Eltern und Ihre Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ermöglichen; Die Chancen für seelisch behinderter Schüler*innen an einer Partizipation am Unterricht wird durch eine gesetzeskonforme Umsetzung der Anforderungen aus dem BTHG sichergestellt (Ziel 6) |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Die zusätzlichen Stellen im TP 3634 werden unmittelbar für die Umsetzung der Rechtsansprüche behinderter Kinder und Jugendlicher nach § 35a SGB VIII i.V.m. SGB IX eingesetzt werden.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
