Drucksache - DrS/2019/315
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 50.00 - Schwerbehindertenkündigungsschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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14.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Für den Fachdienst 50.00 - Soziale Sicherung - werden nach Betrachtung durch den Fachdienst Personal und Organisation für den Aufgabenbereich Pflegesatzverhandlungen und Schwerbehindertenkündigungsschutz im Teilplan 315 insgesamt 0,5 VZA für den Stellenplan 2020 angemeldet.
Teilplan 315
FD 50.00 – Soziale Sicherung
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewer-tung | Kosten | Refinan- zierung | Befris-tung |
0.31500.0009 | Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
| 0,5 VZS
| E 11
| 38.000 € | nein | nein |
Die Aufgabe des Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte gemäß § 168 ff. SGB IX wird derzeit noch von zwei Mitarbeiterinnen bearbeitet, die gleichzeitig für die Pflegesatzverhandlungen mit den stationären Pflegeeinrichtungen verantwortlich sind. Die Aufgaben in diesem Bereich haben sich durch Gesetzesänderungen stark verdichtet. Das Ergebnis der Stellenbemessung durch den Fachdienst Personal und Organisation liegt nunmehr vor:
- Aufgrund Anerkennung der jährlichen Tariferhöhung ist die erhöhte Verhandlungstaktung als zukünftiger Standard anzusehen. Die Anzahl der Verhandlungen hat sich von 20 im Jahr 2014 auf 40 im Jahr 2018 verdoppelt. Aktuell gibt es 59 Einrichtungen im Kreis Segeberg. Drei weitere befinden sich in der Planung.
- Der Zeitaufwand für die einzelnen Verhandlungen hat sich durch diverse Änderungen erhöht. Die Einpreisung eines Wagniszuschlages ist nunmehr gesetzlich verankert und wird zunehmend auch in den Verhandlungen eingefordert. Da es hierfür keine landesweite Einigung zwischen den Leistungserbringern und Kostenträger gibt, ist diese Position stets auf den Einzelfall bezogen auszuhandeln. Die Differenzen zwischen Forderung und Angebot sind dabei teilweise erheblich und haben bereits mehrere aufwendige Schiedsstellenverfahren sowie eine Klage zu Folge.
- Bei den ambulanten Pflegediensten ist die Anzahl der individuellen Verhandlungen von 10 Verhandlungen im Jahr 2017 auf 12 Verhandlungen in den ersten drei Quartalen 2019 angestiegen.
- Seit Einführung des PSG II können Pflegeeinrichtungen Personalkosten bis zur Höhe tariflicher Entgelte geltend machen. Anstelle des bisherigen Abgleichs der Kosten mit vergleichbaren Pflegeeinrichtungen muss nun ein sehr aufwendiger Tarifabgleich erfolgen. Auch dadurch erhöht sich der Zeitaufwand der Pflegesatzverhandlung erheblich. Es ist ein Abgleich der beschäftigungs- und altersgerechten Eingruppierung, Prüfung von Zulagen und Sonderzahlungen sowie der Arbeitgeberanteile für betriebliche Altersversorgung erforderlich. Daneben müssen erhöhte Nachweispflichten im Sachkosten Bereich erfüllt werden.
- Auch die Anzahl der Tagespflegeeinrichtungen im Kreisgebiet ist von vier Einrichtungen im Jahr 2015 auf mittlerweile 13 Einrichtungen angestiegen. Zwei weitere befinden sich in Planung.
- Die beiden Mitarbeiterinnen nehmen außerdem die Vertretung der Kreise in Schleswig-Holstein in verschiedenen Gremien des Landkreistages (Rahmenvertrags- und kollektive Vergütungsverhandlungen) wahr.
Die Untersuchung durch den Fachdienst Personal und Organisation kommt zu dem Ergebnis, dass die beiden Mitarbeiterinnen mit dem Aufgabengebiet der Pflegesatzverhandlungen ausgelastet sind. Eine gleichzeitige Bearbeitung des Kündigungsschutzes kann durch die Kolleginnen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Stelle für Bearbeitung des Kündigungsschutzes für Schwerbehinderte ist nunmehr im Stellenplan separat auszuweisen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 38.000,- EUR/p. a. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 315 Personalaufwendungen | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziele 4 und 5 Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung, sowie Stärkung der Teilhabe, Selbstbestimmung und des Zusammenlebens aller Menschen durch Gewährleistung des gesteigerten Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen.
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen
einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Durch die
zusätzliche halbe Stelle wird weiterhin eine neutrale Prüfung im Kündigungs-
verfahren gewährleistet. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand kann nunmehr
sichergestellt werden.
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
