Drucksache - DrS/2019/282
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 51.30 -Team EGH Minderjährige- im Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.11.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
21.11.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Durch eine seit Ende 2017 durch den Fachdienst Personal und Organisation durchgeführte organsisatorische Untersuchung (OU) des Teams EGH Minderjährige im FD 51.30 wurde vorläufig ein Stellenmehrbedarf im Umfang von 4,5 VZA festgestellt.
Stellenplan- Nr. | Bezeichnung | An zahl | Bewer- tung | Kosten p.a. | Refinanzierung | Befris-tung |
0.31130.0023 0.31130.0036 0.31130.0056 0.31130.0057 0.31130.0058 0.31130.0059 |
Hilfeplanung
|
2,25 |
S 12 |
170.800,- |
teilweise durch das Land SH |
Nein |
Sachbear-beitung |
2,25 |
E 9a |
141.900,- |
Nein |
Zum 01.01.2020 wird die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) umgesetzt. Damit einhergend greifen insbesondere Änderungen zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, sowie hinsichtlich des Bedarfsfeststellungsverfahrens. Beim letzteren ist nunmehr die Bedarfsfeststellug auf Grundlage der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health- in deutscher Übersetzung „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) gesetzlich (vgl. § 118 SGB IX ab 01.01.2020) vorgeschrieben.
Zunächst wurde im Rahmen der OU der Ist- Zustand und bestehende Prozesse erhoben. Diese Ist- Analyse ergab bereits unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedinungen und Fallschlüssel (1:442 Sachbearbeitung und 1:288 Hilfeplanung) einen umgehenden Personalbedarf im Team EGH Minderjährige. Aus diesem Grunde erfolgte bereits im Jahr 2019 im Vorgriff die Besetzung von 1,00 VZA.
Trotz dieses Vorgriffs können nach wie vor einzelne Leistungsfelder (z.B. Interdisziplinäre Frühförderung –IFF-) insbesondere hilfeplanerich nicht betrachtet/begleitet werden. Hier ist es dringend erforderlich kurzfristig zusätzliche Ressourcen zu schaffen. Im Bereich der IFF kam es in den Jahren seit 2015 zu einer knappen Verdoppelung der Aufwendungen (+ ca. 400.000,- EUR), bei ansonsten annähernd gleichbleibenden Aufwendungen der übrigen Leistungsbereiche. Ebenso ist praktisch keine über den Einzelfall hinausgehende Netzwerkarbeit oder konzeptionelle Zusammenarbeit mit den freien Trägern (z.B. AG § 4 SGB XII) möglich. Dieses ist insbesondere in Anbetracht der bevorstehenden Umwälzungen des SGB XII/SGB IX ein erheblicher Mangel.
Im weiteren wurde dann versucht die neuen Prozesse und Anforderungen aus dem BTHG zu antizipieren und zu bemessen. Aufgrund der im Detail unklaren Auswirkungen wurden zunächst die vom Landkreistag SH und der Kosoz empfohlenen Stellenschlüssel (1:150 Hilfeplanung und 1:180 Sachbearbeitung) herangezogen. Bei strikter Anwendung ergäbe sich hier ein sofortiger Mehrbedarf von 8,3 VZA.
Aufgrund der noch nicht abschließend validen Erkenntnisse aus der OU wurde verwaltungsintern die Anmeldung von 4,5 VZA für das HH- Jahr 2020 als angemessen erachtet. Diese Anzahl bildet einen fachlich unstrittigen Mehrbedarf für die Jahre ab 2020 ff. ab.
Für eine abschließende Betrachtung ist eine weitergehende Begleitung durch den Fachdienst Personal und Organisation über die Zeit ab dem 01.01.2020 erforderlich. Es wird nach Abschluss der organisatorischen Untersuchung im Sommer 2020 ggf. eine weitere Stellenanmeldung für die Jahre 2021 ff. erfolgen.
Refinanzierung:
Für den Bereich der Hilfeplanung stellt das Land Schleswig Holstein den Kommunen 11,5 Mio € Personalkostenerstattung zur Verfügung.
Seit 2018 können auch Verwaltungsstellen in die Anträge zur Kostenerstattung einbezogen werden. Die Höchstförderung beträgt 50.000 € je neuer Stellen im Zusammenhang mit dem Teilhabeplanverfahren und wird je nach angemeldeten Kopfzahlen anteilig auf die Kommunen ausgekehrt. Insofern erfolgt eine teilweise Kostenerstattung der neuen Stellen durch das Land.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Jährliche Personalkosten in Höhe von 312.000,- EUR |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 314 (bisher 3113) | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziel 5 und Ziel 6, durch die beantragten Stellen können passgenaue und individuelle Gesamt- und Teilhabeplanverfahren für behinderte junge Menschen gestaltet werden. Teilhabeeinschränkungen, insb. in Kita und Schule, werden hierdurch gemindert oder kompensiert. |
|
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Die beantragten Stellen dienen unmittelbar der Prüfung und Gewährung gesetzlicher Ansprüche behinderter und von Behinderung bedrohter Personen nach dem SGB IX. (siehe Sachverhalt)
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
