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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg bewilligt der Stadt Norderstedt für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025 zur Durchführung der Aufgabe „Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise“ auf der Grundlage der Konzepte vom 28.08.2019 einen Zuschuss in Höhe von 108.000 € jährlich.

 

Die Verwaltung wird gebeten, mit der Stadt Norderstedt eine Vereinbarung abzuschließen, in der Regelungen zu den Auszahlungs- und ggf. Rückzahlungsmodalitäten sowie zu den Nachweispflichten getroffen werden.

 

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung:

Bei der Ausschreibung und Vergabe der sozialen Beratungsleistungen „Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise sowie Wohnkompetenztraining für Personen mit Migrationshintergrund“ durch den Kreis Segeberg wurde das Gebiet der Stadt Norderstedt ausgenommen, da die Stadt diese Aufgaben bereits seit Jahren mit eigenem Personal selbst ausführt. Allerdings ist an sich der Kreis für die Aufgabenerledigung zuständig, so dass die Stadt Norderstedt erstmalig einen Personalkostenzuschuss beantragt. Die von der Stadtverwaltung durchgeführten Aufgaben „Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise“ decken die vom Kreis Segeberg für die Zeit ab dem 01.01.2020 vergebenen Leistungen ab. Daher sollte ein Personalkostenzuschuss in der beantragten Höhe von 108.000 € jährlich gewährt werden.

 

Sachverhalt:

Bei der Ausschreibung und Vergabe der Beratungsleistungen „Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise“ sowie „Wohnkompetenztraining für Personen mit Migrationshintergrund“ für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2025 (Wohnungsnotlagenberatung) bzw. vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2022 (Wohnraumakquise/ Wohnkompetenztraining) durch den Kreis Segeberg wurde das Gebiet der Stadt Norderstedt ausgenommen, da die Stadt auch weiterhin die Aufgaben eigenständig wahrnehmen möchte. Allerdings beantragt die Stadt Norderstedt mit Schreiben vom 20.08.2018 (Anlage 1) dafür einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 108.000 € jährlich und begründet dies mit Schreiben vom 28.08.2019 (Anlage 2). Gleichzeitig werden die Aufgabenbeschreibungen/ Konzepte vorgelegt (Anlage 3).

 

Die genannten Beratungsleistungen werden auf Grundlage des § 16a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. § 67 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erbracht. Träger dieser Leistungen sind die Kreise und kreisfreien Städte. Insofern ist der Kreis Segeberg für die Erbringung der Leistungen auch im Gebiet der Stadt Norderstedt zuständig. Durch die Übernahme der Aufgaben als freiwillige Leistung ohne Kostenbeteiligung des Kreises hat die Stadt Norderstedt den Kreis in der Vergangenheit finanziell entlastet.

Aus den von der Stadt Norderstedt übersandten Unterlagen ergibt sich, dass die dortigen Aktivitäten bzgl. der Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise/Wohnkompetenztraining die Leistungen abdecken, die der Kreis im Rahmen der Ausschreibung der sozialen Dienstleistungen vergeben hat. Insofern sollte für die Laufzeit des Vertrages mit dem Träger, der im übrigen Kreisgebiet diese Leistungen erbringt, der Stadt Norderstedt ein Personalkostenzuschuss gewährt werden.

 

Die Stadt Norderstedt beantragt einen Zuschuss von 108.000 € jährlich. Dadurch würden die Kosten für zwei Vollzeitstellen abgedeckt. Diese Höhe ist nach Auffassung der Kreisverwaltung gerechtfertigt. Dem liegen folgende Vergleichsberechnungen zugrunde:

 

  1. Berechnung nach Einwohner/-innen:

 

Anzahl Einwohner/-innen im Kreis Segeberg:  276.433 Personen

(Stichtag 31.03.2019, Quelle: Homepage des Kreises Segeberg)

davon Stadt Norderstedt:        79.263 Personen

Anteil Norderstedt an Gesamtzahl:     28,67 % 

 

Höhe des Zuschusses für die Wohnungsnotlagenberatung und Wohnraumakquise/ Wohnkompetenztraining für Personen mit Migrationshintergrund im übrigen Kreisgebiet (d. h. ohne Norderstedt) ab 01.01.2020:              281.300 € jährlich

 

Anteil je Einwohner/-in Kreisgebiet ohne Norderstedt:      1,43 € jährlich

281.300 € / (276.433 ./. 79.263 Einwohner)

 

Höhe des Zuschusses bei Vergabe für den gesamten Kreis Segeberg (inkl. Norderstedt) (276.433 Einwohner/-in * 1,43 €):                                                        395.300 € jährlich

 

Zuschuss für die Stadt Norderstedt:    113.333 € jährlich

(395.300 € * 28,67 %)

 

  1. Berechnung nach Wohneinheiten:

 

Anzahl Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden im Kreis Segeberg:

(Stichtag 31.12.2017, Quelle: amtliche Statistik des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein)

         128.737 Wohnungen

davon Stadt Norderstedt:        39.452 Wohnungen

Anteil Stadt Norderstedt an Gesamtzahl:    30,7 %

 

Zuschussanteil je Wohnung im Kreisgebiet ohne Norderstedt: 3,15 € jährlich

281.300 € / (128.737 ./. 39.452 Wohnungen)

 

Höhe des Zuschusses bei Vergabe für den gesamten Kreis Segeberg (inkl. Norderstedt) (128.737 Wohnungen * 3,15):                                                        405.522 € jährlich

 

Zuschuss für die Stadt Norderstedt:    124.495 € jährlich

(405.522 € * 30,7 %)

 

Beide Berechnungsmethoden ergeben einen höheren als den von der Stadt Norderstedt beantragten Bedarf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Haushaltsentwurf 2020 ist im TP 3121400 bereits ein Betrag in Höhe von 74.500 € vorgesehen. Der Betrag von 33.500 € muss über die Veränderungsliste eingestellt werden. In den Haushalten 2021 bis 2025 sind Mittel in Höhe von 108.000 € jährlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3121400

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

  1. Wir sind ein moderner öffentlicher Dienstleister und gestalten unseren Kreis zukunftsorientiert für die Menschen, Kommunen und alle

    anderen Partner*innen.

           3. Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen,
            Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von Menschen in einer
            intakten Umwelt.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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