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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Stellen 1.22100.0042. bis 1.22100.0044 ab dem Stellenplan 2020 ff.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Es ist eine Umwandlung von Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres in Stellen für pädagogische Hilfskräfte an den drei Förderzentren GE erforderlich. Hintergrund ist die zunehmende Schwierigkeit, zu jedem Schuljahr die Stellen der Freiwilligendienste erneut zu besetzen.

 

Teilplan 221 - Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung-

FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Be-fristung

1.22100.0042-0044

Pädagogische Hilfskräfte

3,0

VZS

S4

 

146.400

     

ja, bis      

nein

 

 

Sachverhalt:

An den drei Förderzentren GE in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt sind insgesamt 54 Stellen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und am Freiwilligen Sozialen Jahr genehmigt. Die jungen Menschen werden als Assistenzkräfte in den Schulklassen und in der Offenen Ganztagsschule und als Beifahrer für die Schülerbeförderung eingesetzt. Wie in den Vorjahren konnten auch für das neue Schuljahr 2019/2020 wieder die meisten Stellen besetzt werden. Allerdings waren trotz vielfältiger Werbemaßnahmen erst Ende Juni 2019 die Stellen besetzt und somit im Vergleich mit den Vorjahren erst zu einem sehr späten Zeitpunkt.

 

Verschiedenen Presseartikeln der letzten Monate ist zu entnehmen, dass vielfach bereits ein Rückgang der Nachfrage für die Stellen der Freiwilligendienste feststellbar ist und viele Stellen aktuell nicht mehr besetzt werden können. Die  Verwaltung rechnet zukünftig ebenfalls mit weniger Bewerbern für diese Tätigkeitsfelder und mit einer zunehmenden Anzahl nicht besetzter Stellen an den Förderzentren, ebenfalls bedingt durch die gute Angebotssituation bei den Lehrstellen und den Ausbau weiterer Ausbildungsplätze im erzieherischen Bereich.

 

Die hohe Anzahl an FSJ- und BFD-Stellen liegt in der ehemaligen Zeit des Zivildienstes begründet. Dieser Dienst hatte eine hohe Verlässlichkeit für die Schulen.

 

Bei FSJ- und BFD-Stellen können die jungen Menschen, z.B. durch Zusagen von Universitäten, kurzfristig - auch unterjährig - den Dienst beenden. Die Planungen für die Schulleitungen werden so unsicher. Für die Schülerinnen und Schüler ist eine Verlässlichkeit des betreuenden Personals teilweise aufgrund der Behinderungsformen sehr wichtig. Schnell wechselnde Bezugspersonen gilt es aus pädagogischer Sicht zu verhindern.

 

Weiterhin wird für den Kreis Segeberg eine Abnahme der Einwohner im Alter von 16 bis 18 Jahren in naher Zukunft prognostiziert: Von aktuell ca. 8.200 auf ca. 7.750 in 2023 und ca. 7.000 in 2027.

 

Um diesem Nachfragerückgang entgegenzuwirken und den Dienstbetrieb an den Förderzentren sicherzustellen, beabsichtigt die Verwaltung in die Haushaltsberatungen die Umwandlung von Stellen des Freiwilligen Sozialen Jahres in Stellen für pädagogische Hilfskräfte einzubringen.

 

D.h. zukünftig würden direkt Kreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter die unterstützenden Tätigkeiten im Schulalltag übernehmen. Dies entspricht auch dem Wunsch der Schulleitungen vor allem nach Planungssicherheit.

 

Eigenes Kreispersonal bietet der Vorteil der direkten Dienst- und Fachaufsicht.

 

Für die nächsten drei Jahre 2020 bis 2022 ist jährlich je Förderzentrum die Umwandlung einer Stelle geplant, somit für drei Förderzentren für drei Jahre insgesamt neun Stellen. Dieses Vorgehen ist mit dem Fachdienst 11.00 abgestimmt.

 

Aktuell beträgt die finanzielle Vergütung im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres 350 EUR monatlich zzgl. Verpflegungs- und Fahrtkosten.

 

Für eine pädagogische Hilfskraft ist monatlich mit Personalkosten in Höhe von ca.  2.500 EUR zu kalkulieren

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

146.400 p. a.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlagen

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