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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Der Kreis Segeberg beteiligt sich an der Finanzierung der Sachkosten der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg ab dem Haushaltsjahr 2020 mit 30.000 € pro Jahr. Dies entspricht einer Fördersumme von 10.000 € pro JBA Standort (Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Segeberg) je Jahr.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Seit dem Start der Jugendberufsagentur mit der Eröffnung des ersten Standortes in Norderstedt am 06.10.2017 konnte die Entwicklung weiterer Standorte erfolgreich fortgesetzt werden. In Kaltenkirchen eröffnete am 20.09.2018 der zweite Standort und in Bad Segeberg am 22.05.2019 der dritte. Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der seit 2017 deutlich gewachsenen Anzahl an Mitarbeiter*innen über alle Standorte hinweg sowie die steigenden Bedarfe im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Workshops und lokaler Vernetzung erhöhen den Finanzbedarf der JBA auf 10.000 € pro Standort, also jährlich 30.000 € für Sachmittel der JBA Kreis Segeberg.

 

Sachverhalt:

Am 16.03.2017 beschloss der Kreistag (DrS/2017/011) die Einführung einer Jugendberufsagentur (JBA) im Kreis Segeberg. Die JBA ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Rechtskreise SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit) und SGB VIII (Jugendämter Kreis Segeberg und Norderstedt) sowie weiterer wichtiger Partner. Hier sind neben dem Schulamt des Kreises, die beiden Berufsschulen des Kreises Segeberg zu nennen. Die JBA Kreis Segeberg stellt keine neue (gesetzlich verankerte) Institution oder Vergleichbares dar und hat somit auch keinen eigenen Haushalt im klassischen Sinne. Die Kosten werden anteilig unter den Partnern Agentur f. Arbeit, Jobcenter Kreis Segeberg, der Stadt Norderstedt und dem Kreis Segeberg durch jährlich erfolgte Finanzierungszusage aufgeteilt. (siehe auch DrS/2017/011, 2017/140 und 2018/132).

 

Der Kreis Segeberg trägt hierbei den Hauptanteil des Sachkostenetats der JBA Kreis Segeberg mit derzeit 20.000 € pro Jahr (s.a. DrS/2018/132). Die Stadt Norderstedt beteiligt sich an den Kosten für den Standort Norderstedt. Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit tragen auf Ihrer Seite demgegenüber den Hauptanteil für die Personalkosten der Koordinationsstelle für die JBA und die vollständigen Infrastrukturkosten für die Standorte.

 

Ab 2020 wird die Koordinationsstelle der JBA, als unbefristete Vollzeitstelle, durch das Jobcenter für die JBA Kreis Segeberg nun dauerhaft gestellt werden können. Die bisherige Stelle war bis Ende 2019 befristet durch das Jobcenter gestellt worden. Die Agentur f. Arbeit und der Kreis Segeberg tragen diese und die neue Stelle anteilig mit. Die dauerhafte Implementierung der Koordinationsstelle wird auf der einen Seite die Arbeit der Koordinator*innen des Kernteams dauerhaft entlasten, sie wird aber auch die inhaltliche Arbeit der JBA Kreis Segeberg weiter voranbringen und die innere Organisation verstetigen.

 

Mit der Eröffnung des dritten Standortes und der sich stetig weiterentwickelnden Zusammenarbeit an den Standorten Norderstedt, Kaltenkirchen und nun auch Bad Segeberg, steigt der Bedarf an Sachkosten für Workshops, Fachtreffen, die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungstreffen im Einzugsgebiet der Standorte. Insbesondere Workshops und Vernetzungstreffen stärken die Standorte in ihrer lokalen Einbindung in die sozialen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen der Städte und Regionen. So werden seit 2018 Veranstaltungen wie „JBA meets Schulsozialarbeit“ und ein Austausch mit den Jugendsozialarbeiter*innen an den Standorten durchgeführt. Daraus sind z. B. erste Termine für offene Sprechstunden an den Jugendzentren in Norderstedt und Kaltenkirchen entstanden.

 

Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit ist ein weiterer wichtiger Bereich. Für 2020 plant die JBA Kreis Segeberg eine Erweiterung der Sichtbarkeit an allen weiterführenden Schulen, den BBZ und an den außerschulischen Angeboten für Jugendlichen im Kreis. Neben Plakaten und Flyern plant das Kernteam der JBA neue Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit. Im JBA Kernteam planen und entwickeln die verantwortlichen Koordinator*innen der drei Rechtskreise, der zuständige Bereichsleiter der Agentur f. Arbeit und die Koordinatorin der JBA Kreis Segeberg gemeinsam die stetige Weiterentwicklung dieser Maßnahmen. Nach erfolgter Zustimmung der Entscheiderrunde der Partner setzt das Kernteam der JBA diese Prozesse dann auch entsprechend mit der Koordinatorin um. Dazu gehören neben Materialien für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter auch weitere Produkte für Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es hierbei, die JBA als Begriff und Marke so zu verankern, dass möglichst alle Schüler*innen ab Klassenstufe 8. die Beratungsangebote im Übergang Schule-Berufsschule-Ausbildung-Studium kennen und mit der JBA Kreis Segeberg verknüpft haben. Dazu sind weitere Anstrengungen nötig, um für die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zielgruppe erfolgreich zu werben. Die derzeit vorhandenen Mittel der JBA Kreis Segeberg sind hierfür nicht ausreichend.

 

3 Jahre 3 Standorte – JBA Kreis Segeberg – rechtskreisübergreifend erfolgreich

 

Der Ausbau der Standorte ist deutlich schneller als in 2018 erwartet (DrS/2018/132) erfolgt. Auch dies ist ein Zeichen für die sehr gute und effektive Zusammenarbeit der Partner Agentur f. Arbeit, Jobcenter und Kreis Segeberg bei der Entwicklung der Standorte. Auch wenn der Standort in Bad Segeberg zunächst nur eine Übergangslösung darstellt, die Agentur f. Arbeit plant für die Jahre ab voraussichtlich 2020 einen Neubau in Bad Segeberg, so sind doch alle drei Standorte bereits voll entwickelt und haben die rechtskreisübergreifende Arbeit aufgenommen.

 

Die JBA Kreis Segeberg, ist die einzige Jugendberufsagentur in Schleswig-Holstein, die in einem Flächenkreis bereits ein flächendeckendes Beratungsangebot entwickelt hat. Der strukturelle Aufbau und die Umsetzung einer One-Stop-Government-Strategie im Kreis Segeberg gilt als vorbildlich umgesetzt. Dies findet auch weit über die Landesgrenzen hinaus deutliche Beachtung.

 

Da sich die JBA Kreis Segeberg als lernendes System versteht, sind alle Beteiligten in einem fortwährenden Prozess der Weiterentwicklung und Anpassung gegenüber den Anforderungen und Bedarfen im Kreis Segeberg. Dazu gehört neben der inhaltlichen Ausgestaltung auch die Anpassung des finanziellen Handlungsspielraums für die Umsetzung durch die Akteure.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Finanzierungsanteil des Kreises für 2019 beträgt derzeit 20.000 €. Für 2020 und die Folgejahre werden weiterhin und dauerhaft Sachkosten für die JBA benötigt, die anteilig durch den Kreis Segeberg mit 30.000 € getragen werden.

Die Aufwendungen sind im Haushaltsentwurf 2020 enthalten.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 3631 Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

         Ziel 4:

         Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige

         wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung.

         Ziel 5:

         Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben

         aller Menschen.

          Ziel 6:

          Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und

           ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-,

           Sport- und Freizeitwesen.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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