Drucksache - DrS/2019/257
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 32.30 für das Haushaltsjahr 2020 ff: FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall, Umwelttechniker Abfall und Umwelttechniker Abwasser
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Carmen Jensen-Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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06.11.2019
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Sachverhalt
Stellenmehrbedarf FD 32.30 für das Haushaltsjahr 2020 ff.
Zusammenfassung:
Der FD 32.30 meldet einen Stellenmehrbedarf für das Haushaltsjahr 2020 ff. von jeweils einem Umwelttechniker in den Bereichen Abfall und Abwasser an. Die Mehrbedarfe ergeben sich aus der zunehmenden Aufgabenverdichtung, Anforderungen des MELUND hinsichtlich Gewerbeabfallverordnung und Kläranlagenüberwachung und einem Anstieg der zu überwachenden Betriebe und Regenwasseranlagen.
Sachverhalt:
FB IV
Teilplan IV– 561
FD 32.30
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befristung |
0.56100.0020 | Umwelttechniker Abfall | 1 VZS | E9 b | 64.500 | keine | |
0.56100.0021 | Umwelttechniker Abwasser | 1 VZS | E 9 a | 63.100 | keine | ja, bis nein |
Erläuterungen:
1. Umwelttechniker Abfall
Die Aufgabenverdichtung in der Abfallbehörde führt inzwischen zu einem Besorgnis erregenden Überwachungsdefizit. Dies betrifft insbesondere die Überprüfung von Betrieben, in denen gefährlicher Abfall anfällt und die Überwachung der Bodenverfüllungen in den Kiesgruben.
Die zum 01. August 2017 novellierte Gewerbeabfallverordnung hat zum Ziel, die Ressourceneffizienz bei der Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle erheblich zu steigern. Zuständig für die Umsetzung sind die unteren Abfallbehörden. Mit Schreiben des Staatssekretärs des MELUND vom 07.12.2017 wurden die unteren Abfallbehörden aufgefordert, den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung zu überwachen, um den Klima- und Ressourcenschutz voran zu treiben. Der Fokus der Überwachungstätigkeit lag im FD 32.30 bisher bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle, insofern handelt es sich bei der Überwachung hinsichtlich der Gewerbeabfallverordnung um eine neue Aufgabe.
Aufgrund des angemeldeten Stellenmehrbedarfs wurde im ersten Halbjahr 2019 eine Organisationsüberprüfung der Technikerstellen in der Abfallbehörde durch den FD 11.00 Personal und Organisation durchgeführt. Die Datengrundlage für die Stellenbemessung wurde zusammen mit der Fachdienstleitung 32.30 und den beiden Techniker*innen der Abfallbehörde erhoben. Insgesamt hat die Stellenbemessung ergeben, dass der angemeldete Bedarf einer Vollzeitstelle gerechtfertigt ist. Es handelt sich um einen dauerhaften Bedarf, da weder eine quantitative noch eine qualitative Reduktion bei den Aufgaben noch eine Verringerung bei der Anzahl der zu überwachenden Betriebe absehbar ist.
Eine Aufgabenübersicht mit dem ermittelten Zeitaufwand in Minuten pro Jahr ist als Anlage beigefügt.
2. Umwelttechniker Abwasser
a)Aufgrund von Aufgabenverdichtungen im Sachgebiet Abwasser konnte die erforderliche Überwachung von Einleitungen in Gewässer (Begehung) in der Vergangenheit nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Gewässeraufsicht ist gemäß § 83 Landeswassergesetz Aufgabe der Wasserbehörde.
Das MELUND stellt in dem Erlass vom 20.02.2019 nunmehr noch weitergehende Anforderungen an die behördliche Überwachung von Kläranlagen > 50 EW. Das Ministerium fordert zum einen eine stichprobenhafte Überwachung des mit der Probenahme im Rahmen der behördlichen Überwachung beauftragten Labors und zum anderen eine zusätzliche jährliche Begehung aller Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 4 zusammen mit dem Anlagenbetreiber.
Die geforderte Begehung der größeren Kläranlagen (Größenklasse 3 und 4) muss von einem Ingenieur durchgeführt werden, die Begehung der Kläranlagen mit einer geringeren Ausbaugröße (1 und 2, zumeist Klärteiche) kann auch von einem Umwelttechniker durchgeführt werden.
Für die 100 Kläranlagen der Größenklasse 1 und 2 wird jeweils ein Zeitaufwand für die Begehung, einschließlich Vorbereitung, Terminabstimmung, Nachbereitung und Mängelbeseitigung von 6 Stunden geschätzt:
b)Im Rahmen der Gewässeraufsicht sind neben den Schmutzwassereinleitungen auch die Regenwassereinleitungen (einschließlich Behandlungsanlagen) zu überwachen. Diese konnten in den vergangenen Jahren nur unzureichend überwacht werden. Weiterhin hat sich die Anzahl der zugelassenen Niederschlagswassereinleitungen und die Anzahl der zugelassenen Regenwasserbehandlungsanlagen wesentlich erhöht:
Im Zeitraum von 2013 bis 2018 sind die Niederschlagswassereinleitungen von 1247 auf 1894 angestiegen, die Regenwasserbehandlungsanlagen von 1026 auf1609. Dies entspricht einem Anstieg von ca. 52 bzw. 57 %.
Der Zeitaufwand für die Überwachung der Regenwasseranlagen, einschließlich Vorbereitung, Terminabstimmung, Nachbereitung und Mängelbeseitigung wird mit 3 Stunden geschätzt. Eine Überwachung im Abstand von 3 Jahren wird als ausreichend erachtet.
Aufgrund der vorhandenen Überwachungsdefizite, der zusätzlichen Anforderungen des Ministeriums und der großen Steigerung im Bereich der Niederschlagswassereinleitungen wurde von der Fachdienstleitung 32.30 ein Stellenmehrbedarf für eine Technikerstelle für die Anlagenüberwachung im Bereich Abwasser beantragt.
Im 2 Quartal 2019 wurde eine Organisationsüberprüfung durch den FD 11.00 Personal und Organisation durchgeführt. Die Stellenbemessung hat ergeben, dass der angemeldete Bedarf einer Vollzeitstelle mehr als gerechtfertigt ist. Es handelt sich um einen dauerhaften Bedarf, da weder eine quantitative noch eine qualitative Reduktion bei den Aufgaben noch eine Verringerung bei der Anzahl der zu überwachenden Kläranlagen oder Niederschlagswassereinleitungen und Regenwasserbehandlungsanlagen absehbar ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziel 3: Umweltschutz auf hohem Niveau weiterentwickeln, Ausbau und Erhalt von gesunden Lebenswelten |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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