Drucksache - DrS/2019/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft des Mitfahrnetzes SE
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Julia Maßow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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06.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Variante A – das Portal des Mitfahrnetzes SE für die Bindefrist von fünf Jahren über einen externen Betreiber weiter zur Verfügung zu stellen und ein notwendiges technisches Update vorzunehmen. Dafür fallen einmalig Kosten in Höhe von 3.510 Euro sowie jährliche Kosten in Höhe von 4.000 Euro für den Betrieb an.
Variante B – das Portal technisch und visuell zu überarbeiten. Dafür fallen einmalig Kosten in Höhe von 8.854 Euro sowie jährliche Kosten in Höhe von 4.000 Euro für den Betrieb an.
Variante D – Eine Kombination von einzelnen inhaltlichen Bestandteilen der Varianten A-C. Die Kosten hierfür fallen entsprechend der Gestaltung aus.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Projekt „Mitfahrnetz SE“ läuft zum 31.12.2019 aus. Das Portal des Netzwerks muss laut Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers weitere fünf Jahre erhalten bleiben. In der letzten UNK-Sitzung am 04.09.2019 wurde die Verwaltung beauftragt verschiedene Szenarien zum Erhalt des Netzwerks zu prüfen und die Kosten dafür zu eruieren.
Sachverhalt:
Seit Januar 2018 läuft das Projekt „Mitfahrnetz SE“ mit dem dazugehörigen Portal und der Telefonhotline. Seit dem haben sich 381 Personen registriert und monatlich werden durschnittlich 220 Fahrten im Portal angeboten. Es hat im Projektzeitraum bis heute 13 vermittelte Fahrten gegeben. Es wurden von den 40 Partnerkommunen insgesamt 28 Mitfahrbänke und 70 Haltestellenschilder aufgestellt.
Zum 31.12.2019 endet der Förderzeitraum des Modellvorhabens. Das Portal des Netzwerks muss allerdings laut Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) weitere fünf Jahre erhalten bleiben, bis Ende Mai 2025. Die Zweckbindungsfrist beginnt nach dem Abrechnungszeitraum des aktuellen Projektes, der Abrechnungszeitraum ist nicht gleich der Projektlaufzeit. Der Abrechnungszeitraum endet im Ende Mai 2020. Sollte das Portal abgeschaltet werden, droht, nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber am 02.10.2019, die Rückzahlung der gesamten Fördermittel in Höhe von 145.000 Euro.
Im Rahmen der letzten Lenkungsgruppe des Mitfahrnetzes am 15.08.2019 haben Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sowie aus der Politik darum gebeten, dem Mitfahrnetz noch mehr Zeit zur Etablierung einzuräumen und die Zweckbindungsfrist dafür zu nutzen. Aus Sicht der Kommunen braucht die Vertrauensbildung in ein solches Netzwerk Zeit. Daher sprach die Lenkungsgruppe die Beschlussempfehlung an den UNK aus, den Erhalt sowie die technische und visuelle Überarbeitung des Portals zum Weiterbetrieb im Rahmen der Bindefrist zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Kreises Segeberg beauftragte am 04.09.2019 die Verwaltung, verschiedene Szenarien zum Weiterbetrieb des Mitfahrnetzes über den 31.12.2019 hinaus zu prüfen und mit Kosten zu hinterlegen. Folgende Szenarien sind mit dem jetzigen Betreiber des Portals Markplatz GmbH und der jetzigen Marketingagentur Marktrausch GmbH entwickelt worden.
Variante A: Das Portal wird in seiner jetzigen Beschaffenheit weiter betrieben. Ein technisch notwendiges Update ohne visuelle Veränderung des Portals müsste zusätzlich erfolgen.
Variante B: Erhalt des Portals und technisches wie visuelles Update (Grafik-Überarbeitungen und neue technische Funktionen), wie zum Beispiel:
Verbesserung des Matching-Algorithmus, visuelle Überarbeitung der Landing-Page, flexiblere Gestaltung der einzustellenden Fahrten, etc.
Variante C: Erhalt des Portals, technisches wie visuelles Update (Grafik-Überarbeitungen und neue technische Funktionen). App-Bereitstellung, Wartung und Pflege für das Portal für iOS und Android Betriebssysteme. Monatliche Marketingunterstützung mit Pressemitteilungen, Blog- und Facebookeinträgen, inhaltliche Zulieferung für Inhalte des Portals sowie alle drei Monate eine große PR-Aktion.
Variante D: Eine Kombination von einzelnen inhaltlichen Bestandteilen der Varianten A-C. Zum Beispiel Variante B mit App und reduziertem Marketing. Die Kosten hierfür fallen entsprechend der Gestaltung aus.
Die voraussichtlichen Kosten für die einzelnen Szenarien stellen sich wie folgt dar:
Kosten | Variante A | Variante B | Variante C | Variante D (Beispiel) |
Einmalige Kosten | 3.510,50 Euro | 8.853,60 Euro | 22.657,60 Euro | Abhängig von den Inhalten
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Jährliche Kosten
| 4.000 Euro (reiner Betrieb des Portals) | 4.000 Euro (Portal Betrieb, keine App, kein Marketing) | 28.700 Euro (Portal + App + Marketing) | 8.300 Euro (Portal + App - kein Marketing)
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Gesamt bis HH 2025 | 23.510,50 Euro | 28.853,60 Euro | 166.067,60 Euro | 41.500 Euro + einmalige Kosten |
Alle Varianten sind aufgrund von vorliegenden Angeboten des jetzigen Portalbetreibers und der jetzigen Marketingagentur kalkuliert worden. Die vorgestellten Varianten A-C stellen die Bandbreite der möglichen Gestaltungen dar. Nach bisherigem Projektverlauf erscheint Variante C zu risikobehaftet. Variante D stellt beispielhaft eine Kombination einzelner inhaltlicher Bestandteile der Varianten A-C dar. Alle inhaltlichen einzelnen Bestandteile können frei gestaltet und an die Bedürfnisse des Kreises angepasst werden.
Seitens der Verwaltung wird keine Beschlußempfehlung gegeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | ||||||||||||||||||||||||
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X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5313200 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme Siehe strategische Ziele des Kreises Ziele 3, 5 und 7 |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja, denn Menschen mit Behinderung profitieren von zusätzlichen Mobilitätsangeboten und sollen das Angebot nutzen können. |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Das Portal ist barrierefrei nutzbar. |
