Drucksache - DrS/2019/278
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 53.10 für das Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Boris Friege
- Verfasser 1:
- Friege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
FB III - Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 4141 - Gesundheitspflege
FD 53.10 - Gesundheit
Stellenplan-Nr. | Bezeich-nung | Anzahl | Bewer-tung | Kosten p. a. | Refinan-zierung |
0.41410.0055 | Verwaltungs-angestellte/r | 1,0 VZS | E 9c | 67.800 € | Nein |
0.41410.0040 | Verwaltungs-angestellte/r | 0,3 VZS | E 5 | 14.700 € | Nein |
0.41410.0056 | Koordinator*in Kommunale Bewegungsför-derung | 0,5 VZS | E 10 | 35.700 € | Teilweise, ca 50 % |
Begründung:
Erläuterungen:
1. Verwaltungsangestellte/r
Der Fachdienst Gesundheit wird u.a. als Aufgabe die Krankenhausfinanzierung aus dem FD 53.30 übernehmen, die im Rahmen der OU mit einer 0,5 VZS beziffert ist, davor mit höchstens 0,1 VZS beziffert war. Der Rest der Stelle begründet sich mit weiteren Unterdeckungen, welche die externe OU ergeben hat. Diese betreffen u.a. Aufgaben nach Heilpraktiker- und Bestattungsgesetz und müssen inhaltlich bzw. quantitativ von anderen Stellen abgezogen bzw. reduziert werden .
2. Verwaltungsangestellte/r
Zwei Verwaltungsangestellte auf unbefristeter Stelle des FD Gesundheit haben überdurchschnittliche wochenlange Fehlzeiten, aufgrund dessen die Aufgabenerledigung suboptimal bis unbefriedigend geschah. U.a. wurden vertraglich vereinbarte Zahlungen verspätet geleistet und Schriftverkehr erheblich verzögert. Leider ist die Annahme ist gerechtfertigt, dass sich die Fehlzeiten nicht nachhaltig reduzieren werden. Zur Kompensation wird eine unbefristete 0,3 VZS Ausgleichsstelle beantragt.
3. Koordinator*in Kommunale Bewegungsförderung
Der Fachdienst Gesundheit wird als Modellkommune im Projekt Kommunale Bewegungsförderung zur Implementierung der Nationalen Empfehlungen (KOMBINE) Bewegungsförderung in ausgewählten Modellregionen umsetzen sowie die Bewegungsförderung im Kreis Segeberg systematisch aufbauen. Für die Projektlaufzeit ist eine 0,5 VZS vorgesehen. Details zu KOMBINE, dieser Stelle und ihrer 50%igen Refinanzierung durch die BZGA wurden in zwei OVG-Sitzungen vermittelt und sind in den Drucksachen Drs/2019/022 und Drs/2019/110 schriftlich niedergelegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 4141 Gesundheitspflege | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Strategisches Ziel 3 (gesundheitl. Chancengleichheit) und Ziel 5 (gesellschaftliche Partizipation) |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
