Drucksache - DrS/2019/258
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 33.00 für das Haushaltsjahr 2020 ff. - Rückkehrmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Entscheidung
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Die Befristung der 1,00 VZStelle im Rückkehrmanagement des Fachdienstes 33.00 – Ausländer- und Asylangelegenheiten - wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Sachverhalt:
FB II – 33.00
Teilplan 33.00 – 1221
FD 33.00 – Ausländer- und Asylangelegenheiten
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befris-tung |
0.12210.0035 | Verwaltungsangestellte/r | 1,00 VZS | E8 | 52.800 € |
| Ja, bis 31.12.2021 |
Erläuterungen:
Die bereits 2016 bewilligte Stelle konnte erst im August 2018 erfolgreich besetzt werden und ist derzeit bis zum 31.12.2019 befristet. Die Zahl der Ausreisegespräche und Ausreise- und Abschiebevorbereitungen sind flächendeckend gestiegen. Auch die Zahl der potentiell Ausreisepflichtigen im Kreis Segeberg hat sich seit August 2018 von 440 Personen auf heute 553 Personen erhöht. Auf der Stelle werden außerdem zwangsweise Aufenthaltsbeendigungen vorbereitet und mit den beteiligten Stellen abgestimmt und durchgeführt.
Durch verschiedene Programme des Landes, des Bundes und der EU (u. a. IOM, REAG, GARP, ZIRF, Perspektive Heimat, Build your Future, ERIN, mobile Rückkehrberatung der AWO und Diakonie) sollen Ausreiseanreize durch die Förderung von freiwilligen Ausreisen und der Reintegration im Herkunftsland geschaffen werden, da erkannt wurde, dass in einem überwiegenden Teil der Fluchtländer eine Rückführung ohne die Freiwilligkeit und Mitwirkung der Betroffenen nicht umgesetzt werden kann.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Aufgaben der dargestellten Stelle sogar eher zu- als abnehmen werden. Daher ist in Abstimmung mit der Organisationsabteilung eine Verlängerung der Befristung bis zum 31.12.2021 erforderlich. Innerhalb des Befristungszeitraumes wird in Zusammenarbeit mit der Organisationsabteilung die weitere Entwicklung beobachtet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 52.800 € p. a. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
