Drucksache - DrS/2019/255
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 39.20 für das Haushaltsjahr 2020 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Entscheidung
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Aufgrund gestiegener Anforderungen im Verbraucherschutz, im Tierschutz und im Tierseuchenrecht werden im Fachdienst 39.20. – Tiergesundheit und -haltung – die Stelle einer Fachdienstleitung sowie 0,60 VZStellen für Verwaltungstätigkeiten in den Stellenplan 2020 aufgenommen.
Sachverhalt:
FB II – 39.20
Teilplan 39.20 – 1223
FD 39.20 – Tiergesundheit und -haltung
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewer-tung | Kosten | Refinanzierung | Befris-tung |
0.12230.0024
| Fachdienstleitung | 1,00 VZS
| E15
| 96.800 € | Zum Teil über Gebühreneinnahmen | nein |
0.12230.0025 | Verwaltungsangestellte(r)
| 0,60 VZS
| E7
| 31.600 € | Zum Teil über Gebühreneinnahmen | nein |
Erläuterungen:
Dem leitenden Kreisveterinär sind die Fachdienste 39.10, 39.20 und 39.30 unterstellt. Außerdem nimmt der leitende Kreisveterinär die Aufgaben der Fachdienstleitung für den Fachdienst 39.20 wahr. Die Doppelfunktion als ltd. Amtsveterinär sowie als FDL 39.20 ist historisch gewachsen. Angesichts des personellen Zuwachses im Fachdienst 39.20 innerhalb der letzten 2 Jahre sowie der insbesondere im Tierseuchenrecht steigenden fachlichen Anforderungen und den damit einhergehenden Arbeitsbelastungen gestaltet sich eine angemessene Ausübung der beiden Leitungsfunktionen immer schwieriger.
Im Ergebnis wird in Abstimmung mit der Organisationsabteilung die Einrichtung einer eigenen Leitung für den FD. 39.20 für erforderlich gehalten. Die qualifizierten Mitarbeiter*innen sowie das Aufgabengebiet verlangen eine eigene Fachdienstleitung. Es handelt sich um einen dauerhaften Bedarf.
Aufgrund gestiegener Anforderungen im Verbraucherschutz und im Tierschutz wurden die Fachdienste 39.10 und 39.20 personell mit Amtstierärztinnen/ Amtstierärzten verstärkt. Die Anzahl der Kontrollen ist damit gestiegen und erfordert eine verwaltungsmäßige Abarbeitung. Zudem bedarf es als Ergebnis der Auswertung der Vor-Ort-Kontrollen einer verstärkten Aktualisierung der Betriebs- und Tierbestandsdaten. Die Anzahl der ordnungsrechtlichen und ggf. der Rechtsbehelfsverfahren wird ebenfalls zunehmen. Der zusätzliche Personalbedarf im Verwaltungsbereich wurde aus organisatorischer Sicht geprüft und wird befürwortet, auch um zu gewährleiten, dass die verbraucherschutzrechtlich und tierschutzrechtlich getroffenen Feststellungen verwaltungsmäßig abgearbeitet werden können. Es handelt sich um einen dauerhaften Bedarf.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 128.400 € p.A. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1223 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 3 der strategischen Ziele vom 26.09.2019 |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
