Drucksache - DrS/2019/252
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf FD 32.00 für das Haushaltsjahr 2020 ff. /Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Entscheidung
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04.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird im Fachdienst 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten – eine weitere 0,75 VZStelle in den Stellenplan 2020 aufgenommen.
Sachverhalt:
FB II – 32.00
Teilplan 32.00 – 1221
FD 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten / Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung | Befris-tung |
0.12210.0051 | Verwaltungsbeamt/er/in | 0,75 VZS | A10 | 60.100 € | Zum Teil über Bußgeldeinnahmen | nein |
Erläuterungen:
Der Kreis Segeberg ist für eine Vielzahl von Gesetzen zuständige Behörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehören im Bereich des FD Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten u.a. Lebensmittelrecht, Tierschutzrecht inkl. diverser Nebengesetze, Naturschutz- und Abfallrecht, Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsgesetz, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz, Waffengesetz, Trinkwasserverordnung und andere mehr.
Das Arbeitsaufkommen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, da die angezeigten Fälle komplexer geworden sind und in vielen Fällen ergänzend zeitintensive Ermittlungen zum OwiTäter anzustellen sind, da diese Angaben sich nicht immer in der erforderlichen Qualität aus der Ordnungswidrigkeitenanzeige ergeben.
Zum anderen haben sich die Fallzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Der Einsatz eines Fachverfahrens erfolgt bereits. Dadurch konnte die Bearbeitung von Standardverfahren beschleunigt werden. Dies hat jedoch nicht im gleichen Maße zu einer zeitlichen Entlastung geführt. Eine personelle Aufstockung ist bislang nicht erfolgt. Dadurch bestehen Rückstände bei der Bearbeitung, so dass eine zeitnahe Ahndung nicht mehr durchgängig möglich ist. Dies kann teilweise zur Verjährung führen oder wegen überlanger Verfahrensdauer ist nach der Rechtsprechung die Geldbuße ggf. zu reduzieren.
Es ist davon auszugehen, dass das Arbeitsaufkommen aufgrund der folgenden Gründe weiter zunehmen wird:
- Einführung von neuen gesetzlichen Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeiten u.a. beim Prostituiertenschutzgesetz, Adoptionsvermittlungsgesetz, Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz.
- Fallzahlsteigerungen aufgrund der Durchführung von mehr Kontrollen in verschiedenen Fachdiensten des Kreises, die eine höhere Anzahl von Anzeigen zur Folgen haben werden. Dies ist in folgenden Bereichen der Fall:
32.00 – Waffenbehörde;
Kontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung, es ist voraussichtlich mit mehr bußgeldrelevanten Feststellungen zu rechnen
36.00 - Verkehrsordnung;
Kontrollen von Güterkraftverkehrsunternehmen sowie Personenbeförderungsunternehmen; in diesem Bereich handelt es sich bei den betroffenen Unternehmen in sehr vielen Fällen um juristische Personen; die Ermittlung des OWi-Täters/der OWi-Täter ist sehr zeit- und arbeitsintensiv
39.10 - Lebensmittelaufsicht;
durch zusätzliches Personal es ist davon auszugehen, dass dort künftig mehr lebensmittelrechtliche Kontrollen erfolgen; bei den Lebensmittelunternehmen handelt es sich in sehr vielen Fällen um juristische Personen; die Ermittlung des OWi-Täters/der OWi-Täter ist sehr zeit- und arbeitsintensiv
39.20 - Tiergesundheit und -haltung;
es ist davon auszugehen, dass sich aus den geplanten Kontrollen schweinehaltender Betriebe (vgl. DrS/2018/197) auch Bußgeld-Verfahren ergeben werden
39.30 – Fleischhygiene;
es ist davon auszugehen, dass sich aus der Schaffung einer Vollzeitstelle für einen amtlichen Tierarzt zur Verbesserung der Überwachungsaufgaben (vgl. DrS/2018/238) auch OWi-Verfahren ergeben werden
32.30 - Wasser-Boden-Abfall;
verstärkte Kontrolle der Einhaltung der abfallrechtlichen Register-/ Nachweispflichten; bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich in vielen Fällen um juristische Personen; die Ermittlung des OWi-Täters/ der OWi-Täter ist sehr zeit- und arbeitsintensiv
Um der Ahndung von Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesen Bereichen angemessen nachkommen zu können, ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von einer 0,75 VZStelle. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen geltendes Recht angemessen und insbesondere zeitnah geahndet werden sollten, um die Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen, die in der ernsten Pflichtenmahnung an den Bürger liegt, künftig staatliches Ordnungsrecht zu befolgen. Zudem besteht bei einer zeitnahen Ahndung erfahrungsgemäß eine höhere Akzeptanz bei dem Betroffenen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 60.100 € p. a. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja |
